1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Juni 2015.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    149.261
    Zustimmungen:
    27.231
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    Anzeige
    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Richtig das soll auch nur ein Freibrief für Anwälte sein die sich dann ihre IPs aus illegalen Quellen besorgen.

    Erstmal Abmahnen und dann rollt der Rubel.
     
  2. Dirk68

    Dirk68 Guest

    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    wenn man mitbekommt, dass selbst der Bundestag sich nicht gegen Hacker-Angriffe wehren kann, aber der kleine Mann seinen Internet-Anschuss unter voller Kontrolle haben soll, na dann Gute Nacht Deutschland.
     
  3. Lechuk

    Lechuk Institution

    Registriert seit:
    14. April 2002
    Beiträge:
    15.385
    Zustimmungen:
    336
    Punkte für Erfolge:
    93
    Technisches Equipment:
    Sat:
    Atemio AM510
    19,2° - 28,2°

    Bild:
    Optoma HD26 92"
    aktives 3D

    Ton:
    Denon X4300H incl. Auro 3D
    Heimkino Boxensystem eingerichtet nach 3.1.13 ITU.R 3/2

    Samsung BD-D6500 3D
    Samsung BD-F7500 3D

    EgoIggo S95 X Pro mit nightly Build Kodi
    Rii i8 Minitastatur

    LD
    Denon LA-2300A
    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Im Umkehrschluß könnte ich aber auch für die Wohnung der Nachbarn im direkten Aufgang oder dem Nachbaraufgang haften, denn man muß es mit der Adresse und den Namen, bei Abweichungen, nicht so genau nehmen.

    Es hat gebrannt, irgendwer aus dem Haus war es schon, wer wa da? Ach, Maier aus dem dritten, der war Schuld.
     
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    149.261
    Zustimmungen:
    27.231
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Richtig die Zuordnung der IP ist eben nicht 100% sicher denn nach einem IP Wechsel kann jemand anders genau die gleiche IP haben.
     
  5. Lechuk

    Lechuk Institution

    Registriert seit:
    14. April 2002
    Beiträge:
    15.385
    Zustimmungen:
    336
    Punkte für Erfolge:
    93
    Technisches Equipment:
    Sat:
    Atemio AM510
    19,2° - 28,2°

    Bild:
    Optoma HD26 92"
    aktives 3D

    Ton:
    Denon X4300H incl. Auro 3D
    Heimkino Boxensystem eingerichtet nach 3.1.13 ITU.R 3/2

    Samsung BD-D6500 3D
    Samsung BD-F7500 3D

    EgoIggo S95 X Pro mit nightly Build Kodi
    Rii i8 Minitastatur

    LD
    Denon LA-2300A
    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Das wissen die Richter. ;)
    Wer die hatte, ist Schuld!
     
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    149.261
    Zustimmungen:
    27.231
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Dann passt ja auch die Vorratsdatenspeicherung dazu.

    Filesharer werden somit mit Terroristen gleichgesetzt.
     
  7. Lt_Spock

    Lt_Spock Board Ikone

    Registriert seit:
    21. September 2009
    Beiträge:
    4.696
    Zustimmungen:
    1.847
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Deutsches Kulturgut - Weg mit dem Muselmannkram
    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Wenn man keinen illegalen Content zum Download anbietet hat man auch nichts zu befürchten.

    Filesharer müssen einfach wie jedere andere Dumme auch für ihre Dummheit bezahlen und sind deshalb keine Terroristen sondern Cashcows. Jeden Tag stehen Dumme auf und verheizen ihre Geld z.B. bei Prokon oder für Rheumadecken auf Kaffeefahrten. Veurteilte Filsharer sind in diesem Pool nur eine verschwindend kleine Minderheit.
     
  8. Dirk68

    Dirk68 Guest

    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Dummheit ist aber auch erblich und somit können viele auch nichts dafür. Darf man die nun der Industrie einfach so zum Fraß vorwerfen?
     
  9. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    149.261
    Zustimmungen:
    27.231
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Falsch! ich habe ja schon ein Beispiel genannt wo ich ohne es zu ahnen eine Aktuelle Zeitschrift per Direkt Link herunterladen konnte. Gleiches kann Dir mit Musiktiteln auch passieren.

    Und wer keinen PC hat kann auch in diese Falle tappen nur weil der Router der dem Anungslosen angedreht wurde trotzdem eine IP bekommt und mit dieser IP irgendwelche Downloads getätigt wurden.
     
  10. deekey777

    deekey777 Board Ikone

    Registriert seit:
    25. Januar 2005
    Beiträge:
    3.726
    Zustimmungen:
    1.072
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Was genau war da bahnbrechend? Da ist nichts, was bereits bekannt war. Nur die 200,00 EUR pro Titel, wobei hier auf den Zeitpunkt der Tat abzustellen ist und nicht verallgemeinert werden darf.