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BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Juni 2015.

  1. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Abmahnzecken haben u.U. 10 Jahre Zeit.
    Also ggf. nicht wundern wenn jemand von so einer Inkassodrecksbude noch vor Weihnachten Post bekommt.
    BGH-Urteil: Filesharing verjährt erst nach 10 Jahren

     
  2. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Soweit ich die Entscheidung des BGH verstanden habe verjährt nur der Schadensersatz nach 10 Jahren, aber dieser kann nur vom wirklichen Täter verlangt werden. Es muss also juristisch feststehen dass der Anschlussinhaber auch der Täter ist.
    Bedeutet: Es müsste vor Gericht erstmal die Täterschaft geklärt werden falls mehrere Leute in Frage kommen.

    Was nach 3 Jahren verfällt ist die Forderung an Anwaltskosten des Klägers.
    Mit Aufwendungsersatz sind die Anwaltskosten gemeint, nicht der Schadensersatz.