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BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Juni 2015.

  1. ws1556

    ws1556 Gold Member

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Warum diskutieren, in der Sendung wird es genau erklärt das es eben nicht so ist.:(
    Zb hier steht es auch nochmal:

    "Die Umschaltung unserer Server auf den Rheinland Backbone ist jetzt vollständig abgeschlossen.

    Der Zugang zum Internet aus dem Freifunk Netzwerk ist dadurch stabiler und leistungsfähiger als die zuvor verwendete „Umleitung“ über Schweden.

    Der Freifunk Rheinland e.V. als Betreiber des Backbones ist eingetragener Internet Registrar bei der RIPE NCC und kann IP Adressen an andere Freifunk Communities vergeben.
    Dadurch sind wir jetzt technisch und rechtlich ein Internet Service Provider (ISP).


    Als ISP sind wir jetzt von der Störerhaftung ausgeschlossen.
    Vorher war die Umleitung über Schweden notwendig da diese Ausnahme nicht gegriffen hat. "

    https://freifunk-muensterland.de/anbindung-an-rheinland-backbone-abgeschlossen/
     
  2. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Ok, aber auch der ISP Rheinland Backbone ist als ISP von der Störerhaftung ausgeschlossen, im Gegensatz zu einem Privatkunden.

    Bei dem Gerichtsurteil ging es offenbar noch um einen Freifunker dessen Traffic nicht über einen anderen Server bzw. ISP umgeleitet wurde.
    Denn wenn die Daten über einen ISP umgeleitet werden kann der Betreiber der Freifunk-Basisstation überhaupt nicht ermittelt werden, jedenfalls nicht vom Betreiber bzw. Provider des eigenen Internetanschlusses; denn die Ermittlungsfirmen erhalten dann nur IP-Adressen des ISP der Freifunker.

    Es gab vor ein paar Wochen eine Gesetzesänderung bezüglich der Störerhaftung welche gewerbliche Internetservice-Betreiber in Deutschland generell von der Störerhaftung befreit, das war vorher nicht der Fall.

    Also kurz: Der Freifunker der vor den Kadi geschleift wurde hatte das Freifunk-WLAN über die eigene öffentliche IP-Adresse seines Anschlussbetreibers angeboten, nicht über den Freifunk-ISP.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Juni 2015
  3. uklov

    uklov Platin Member

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Besser, jemand leistet sich durch aktive Hilfe den dritten Porsche, statt durch Abzocken den egal wievielten egal was. :winken:


    Bei allem Verständis für die berechtigten Bedürfnisse der Kulturschaffenden - dieses alberne Urheberrechtsschutzgesetz ist derart ausgeartet, dass es fast schon skuril ist. :eek:
    Ich weiß wirklich nicht, was im Laufe der Zeit infantiler geworden ist: Die Legislative oder die Judikative. Auf alle Fälle aber die Ansichten einiger Forenteilnehmer. :)
     
  4. Lt_Spock

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Inkassounternehmen können überhaupt nichst eintreiben, wenn kein vollstreckbarer Titel vorliegt und dazu muss auch das Inkassounternehmen vor Gericht zuerst beweisen, dass die Forderung gerechtfertigt ist. Alles was vorher an Drohkulisse von den Inkassounternehmen aufgebaut wird kann man getrost im Mülleimer entsorgen bzw. sollte man dokumententieren, um evtl. Strafanzeige wegen Nötigung und/oder Betrug zu erstatten.

    D.h.Inkassounternehmen stehen auch nicht über den Gesetzen und müssen ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Erst wenn also eine gerichtliche Mahnung im Briefkasten liegt muss man reagieren und fristgerecht Widerspruch einlegen. Eine Begründung für den Widerspruch ist zu dem Zeitpunkt nicht notwendig und sollte man auch nicht machen.

    Habe das schon zweimal ungerechtfertigt erleben dürfen und auch niemals bezahlt. Immer höflich und einmalig zurückgeschrieben, dass ich das gerichtliche Mahnverfahren abwarte und dann entsprechende Beweise vorlegen werde.
     
  5. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Durfte ich auch schon 2x für meinen Vater machen. Einmal 2009 und 2011. Nur kurzes Infoschreiben hingeschickt, nicht bezahlt, nie etwas passiert.

    Was ich nicht verursacht habe, würde ich sowieso generell nicht bezahlen. Selbst wenn da ein Gericht kommen würde. Was wollen die mir denn? Für 1.000 € ist bis heute kaum einer ins Kittchen gewandert. Und selbst wenn: Dann würde ich die paar Tage eher absitzen, als jemandem ungerechtfertigt Geld zu überweisen.

    Der härteste Fall der Abmahnabzocker war ja bis jetzt eine um die 70 oder 80 Jahre alte Dame. Als das in den Medien hohe Wellen schlug, hat man die arme Frau irgendwann in Ruhe gelassen. Pfui Teufel! Wer sich auf solche Art bereichern will ist einfach nur ein Schwe*n ohne Gewissen. Sowas gehört einfach abgeschafft. Aber da ist man bei dein Lobbyisten in Berlin an der falschen Stelle, wenn man da auf eine baldige Gesetzesänderung hofft.
     
  6. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Kennst Du die wirklich? Und woher weißt Du, dass die die Wahrheit sagen oder nicht mit einem offenen WLAN hantiert haben?

    In meinem Bekanntenkreis (weiter gefasst) kenne ich keine einzige Person, die unberechtigt abgemahnt wurde, nur ein paar wenige die zu Recht abgemahnt wurden (bzw. der Anschlussinhaber), auch wenn sie das natürlich doof fanden. Ist aber auch eher in der Anfangszeit des Filesharing passiert.

    Ich will ja nicht ausschließen, das Technik mal versagt, ein echter Fall, der nachgewiesen wurde, ist mir nicht bekannt (mit Ausnahme von Zahlendrehern bei der IP-Ermittlung, der mal offenkundig wurde). Auch bei dem Rentnerin/Bushido-Fall ist ja garnix bewiesen gewesen. Nur weil der Fall bei Plusminus mal vorgestellt wurde, heißt es ja nicht, dass das alles stimmt und die nur nicht mitgekriegt hat, was ihre Familie/Enkel etc. getrieben haben. Bei einem der mir bekannten Fälle aus dem Bekanntenkreis, wusste die Mutter auch von nix, Sohnemann hat es aber trotzdem gemacht. Einige der Abmahnkanzleien ist nach den Erfahrungen der ersten Jahre wohl auch dazu übergegangen, unabhängig voneinander zweimal die IP, die kurz hintereinander durch den Telco ermittelt wurde, checken zu lassen, was die geringe Fehlerquote wohl noch mehr gegen 0 senken dürfte. Die Telekom dürfte die Auskünfte auch so maschinisiert haben, dass Übertragungsfehler eigentlich nicht mehr vorkommen dürften.

    Bei dem BGH-Fällen war ja auch einer dabei, der behauptet hat, im Urlaub gewesen zu sein und sein WLAN ausgeschaltet zu haben. Leider hat nach den Angaben in der Pressemitteilung seine Familie das in der Beweisaufnahme so wohl nicht bestätigen können :D. Sowas ist eigentlich versuchter Prozessbetrug.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Juni 2015
  7. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Nein, ich kenne diese Leute nicht, das war eine Reportage des ZDF.
    Wenn die Telekom das schriftlich bestätigt dass deren Anschluss zum fraglichen Zeitpunkt tot war u. die IP-Adresse zur fraglichen Zeit diesem nicht funktioniereden Anschluss zugeordnet war kann da was nicht stimmen.

    Schliesslich können über einen nicht funktionierenden Anschluss keine Daten übertragen werden.
     
  8. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Wenn die Telekom bestätigt, dass der Anschluss tot war stellt sich die Frage warum die Telekom dem Abmahnanwalt zuvor die Auskunft gegeben hat, dass die IP-Adresse von dem Anschluss genutzt wurde.
     
  9. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Die IP-Adressen werden bei den Standardanschlüssen alle 24 Stunden und an All-IP-Anschlüssen nach 180 Tagen neu vergeben. Da reicht ein Fehler in der Uhrzeit oder im Datum und schon ist der Falsche fällig.

    Ein weiterer Grund, warum dieses System der Schuldfeststellung einfach Murks ist.
     
  10. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Das frage ich mich auch, das wurde in der TV-Sendung allerdings nicht aufgeklärt; wenn der Anschluss aber tatsächlich ausser Funktion war dann muss es sich um eine fehlerhafte Ermittlung gehandelt haben.