1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Juni 2015.

  1. BartHD

    BartHD Talk-König

    Registriert seit:
    12. März 2011
    Beiträge:
    6.746
    Zustimmungen:
    5.789
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Beruf: Terrorexperte
    Anzeige
    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Da nur die dummen im P2P unterwegs sind, würde ich sagen sollen die dumme ruhig zahlen. Es gibt komplett kostenlose Alternativen wo man nicht ausspioniert wird. Wer erst durch eine Zahlung den Verstand einschaltet sollte dieses eventuell in Kauf nehmen.

    Man sollte sich einfach im Internet informieren, Menschen die P2P betreiben und illegales machen haben es meiner Meinung nach nicht besser verdient. Da sie ja offensichtlich über Internet verfügen könnte sie sich auch Informieren.

    Wer sich nur an 4-5 kleinere Regeln hält, wird niemals eine Abmahnung ins Haus bekommen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juni 2015
  2. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

    Registriert seit:
    17. Oktober 2002
    Beiträge:
    8.872
    Zustimmungen:
    259
    Punkte für Erfolge:
    93
    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Du wirst es nicht glauben, aber ich habe lange Zeit Rapidshare bentutzt um selber Daten zu verteilen. Das war aber nichts Illegales, sondern für Freunde bearbeitete / geschnittene Videos, angepasste Images von verschiedenen Betriebssystemen (alles legal) und verschiedene Projekte für einen befreundeten Verein. Da waren OCH bis vor zwei, drei Jahren einfach flexibler.

    Heute ist das nicht mehr so. Clouds sind günstig geworden oder man nutzt einfach - wie ich - eigenen Webspace um die Sachen zu verteilen. Da können sich die Leute auch bequem anmelden und ihr Zeug laden.

    CDs oder DVDs verschicke ich jedenfalls schon lange nicht mehr. Ich mache nur die Zuarbeit. Wer das Zeug dann auf einem optischen Datenträger haben will, kann es sich halt selber brennen.
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    156.535
    Zustimmungen:
    31.498
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Dem würde ich nur eingeschränkt zustimmen. Es gab in der Vergangenheit genug Beispiele für Leute die eine Abmahnung erhalten haben aber von dessen Anschlüssen nicht ein Bit übertragen wurde. (Da nicht mal die Technik vorhanden war).
     
  4. TV_WW

    TV_WW Lexikon

    Registriert seit:
    10. Juli 2004
    Beiträge:
    21.172
    Zustimmungen:
    4.920
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Nein, es wurden bereits Leute abgemahnt deren gesamter Anschluss (Telefon + DSL) zum Zeitpunkt der Abmahnung nachweisbar tot war – und das die Telekom so sogar bestätigen konnte.
    Weshalb die IP-Adresse einem nicht funktionierden Kundenanschluss zugeordnet war? Hier muss es einen Fehler bei der Ermittlung gegeben haben.

    Manche Abmahnungen landen erst gar nicht vor Gericht sondern werden an Inkassounternehmen weiterverkauft, so dass über den Weg Inkasso versucht wird das Geld einzutreiben, ohne dass es je eine Gerichtsverhandlung gegeben hat.
    Es wurde also gar keine Schuld von einem Richter festgestellt, es gab keine aussergerichtliche Einigung, und da müssen sich Leute dann mit Inkassounternehmen befassen.
    Dazu gab es erst vor zwei(?) Wochen eine Sendung im ZDF.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Juni 2015
  5. BartHD

    BartHD Talk-König

    Registriert seit:
    12. März 2011
    Beiträge:
    6.746
    Zustimmungen:
    5.789
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Beruf: Terrorexperte
    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Ungerechtfertigte Abmahnungen waren in meinem Beispiel auch überhaupt nicht eingerechnet. ;)
     
  6. Olligator

    Olligator Senior Member

    Registriert seit:
    23. August 2004
    Beiträge:
    456
    Zustimmungen:
    161
    Punkte für Erfolge:
    53
    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Der wahrhaftige Skandal an diesem Urteil ist doch, dass es gar nicht gewollt ist (von wem auch immer) das "illegales" verbreiten oder herunterladen von urheberrechtlich geschützen Daten verboten ist/wird. Das soll ja weiter gemacht werden, am besten von jedem von uns...

    Grüße Olligator
     
  7. ws1556

    ws1556 Gold Member

    Registriert seit:
    18. Januar 2005
    Beiträge:
    1.270
    Zustimmungen:
    2.482
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Ich habe mir gerade die letzte Folge von cc2 angesehen.
    Wer sich selbst etwas absichern will, etwas für die Gemeinschaft tun möchte, oder was auch immer, der sollte sich die Sendung mal ansehen.

    "Freifunk

    Wolfgang Rudolph und Christian Berndt erklären wie Freifunk funktioniert. Wer kann daran teilnehmen, was kostet es wie sieht die rechtliche Situation aus und warum ist es wichtig eine nicht kommerzielle WLAN-Basis zu haben."

    ComputerClub 2

    Freifunk steht für freie Kommunikation in digitalen Datennetzen
     
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

    Registriert seit:
    10. Juli 2004
    Beiträge:
    21.172
    Zustimmungen:
    4.920
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Freifunk und Störerhaftung, bzw. Haftung des Netzbetreibers in Fällen von Urheberrechtsverletzungen werden derzeit uneinheitlich gehandhabt.
    Ganz aus der Verantwortung wären Betreiber von Freifunk-WLAN-Stationen nur falls sich diese auf das Providerprivileg berufen könnten, was derzeit noch nicht der Fall ist.
    Deshalb laufen die Daten bei den neuen Freifunk-WLAN-Routern über einen Server der in Schweden steht um der Störerhaftung zu entkommen.

    Laut Wikipedia läuft der Daten-Traffic des Freifunk-WLAN über ein verschlüssetes VPN zu einem Server in Schweden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Juni 2015
  9. ws1556

    ws1556 Gold Member

    Registriert seit:
    18. Januar 2005
    Beiträge:
    1.270
    Zustimmungen:
    2.482
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Schau Dir die Sendung mal an, genau darum geht es.

    WLAN-Störerhaftung: Gericht bestätigt Providerprivileg für Freifunker

    "In einer nun veröffentlichten Entscheidung (Beschluss vom 17. 12. 2014, 217 C 121/14) kommt das Amtsgericht Charlottenburg zu dem Schluss, dass ein Freifunker, der seinen WLAN Zugang für die Allgemeinheit öffnet, nicht für Rechtsverletzungen haftet, die Dritte über diesen Zugang begehen. Insbesondere, so das Gericht, könne er nicht als Störer in Anspruch genommen werden, da er sich auf das sogenannte Providerprivileg berufen könne. .........

    Auch sei es ihm nicht zumutbar, Nutzerinnen und Nutzer zu identifizieren, ihr Surfverhalten zu überwachen oder bestimmte Ports, die typischerweise von Filesharing-Anwendungen benutzt werden, zu sperren.

    Die Entscheidung des AG Charlottenburg ist bemerkenswert, weil sie erstmals auch für nicht gewerbliche WLAN-Betreiber die Geltung des Providerprivilegs anerkennt und ausgedehnte Prüfpflichten des Betreibers ablehnt."

    https://digitalegesellschaft.de/2015/01/providerprivileg-freifunker/
     
  10. TV_WW

    TV_WW Lexikon

    Registriert seit:
    10. Juli 2004
    Beiträge:
    21.172
    Zustimmungen:
    4.920
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Das war ein Zivilprozess, soweit mir bekannt ist, da haben die Richter einen größeren Entscheidungsspielraum.
    Die Entscheidung hätte bei einem anderen Gericht genausogut pro Störerhaftung lauten können.

    Wenn es ein allgemeingültiges Gesetz gäbe dass Betreiber von Freifunk von der Störerhaftung ausschliesst dann bräuchte der Datentraffic der Freifunk-WLAN-Stationen erst gar nicht über einen Server im Ausland laufen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Juni 2015