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BGH: Link auf illegale Software erlaubt - "freie Meinungsäußerung"

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. April 2011.

  1. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: BGH: Link auf illegale Software erlaubt - "freie Meinungsäußerung"

    Der BGH hat die Sache im Oktober 2010 ausgeurteilt, jetzt kam die schriftliche Urteilsbegründung nachgeliefert und zwar seit 11.04.2011. Nur weil die ARD erst gestern davon berichtet hat, heißt es nicht, dass diese erst seit gestern vorliegt.
    heise online - Heise vs. Musikindustrie: Begründung des BGH-Urteils gegen Link-Verbot
    Urteil des I. Zivilsenats vom 14.10.2010 - I ZR 191/08 -
     
  2. Sky Beobachter

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    AW: BGH: Link auf illegale Software erlaubt - "freie Meinungsäußerung"

    Ist das nicht schon seit geraumer Zeit offizieller Usus?
     
  3. Johnny 23

    Johnny 23 Guest

    AW: BGH: Link auf illegale Software erlaubt - "freie Meinungsäußerung"

    Nein.

    Strafrechtlich hast du bei der Umgehung des Kopierschutzes zwar nichts zu befürchten, zivilrechtlich können dir aber die Contentanbieter sehr wohl das Leben mit Unterlassungsklagen, Schadensersatzklagen usw. schwer machen.

    Ich habe mal was dazu herausgesucht:

    Macht sich jeder, der einen Kopierschutz knackt und etwas kopiert somit strafbar?

    Nein! Der Gesetzgeber wollte eine Kriminalisierung von großen Teilen der Bevölkerung vermeiden. Aus diesem Grund sieht § 108 b Abs. 1 vor, dass eine Strafbarkeit nicht gegeben ist, wenn die Tat ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht.
    Voraussetzung für eine Straffreiheit ist somit, dass der Täter ausschließlich privat gehandelt hat. Der Begriff der mit dem Täter persönlich verbundenen Personen entspricht den Grundlagen der Privatkopie des § 53 UrhG.
    Gleiches gilt für die Bußgeldvorschriften des § 111 a UrhG. Eine Ordnungswidrigkeit ist dann gegeben, wenn eine Vorrichtung, ein Erzeugnis oder ein Bestandteil verkauft oder vermietet oder über den Kreis der mit dem Täter verbundenen Personen heraus verbreitet wird.
    Persönlich verbunden sind nach bisheriger Rechtslage Familie, Haushaltsangehörige und Freunde. Im Zweifel wird man diesen Begriff eher restriktiv auslegen müssen.

    Dann habe ich bei Umgehung eines Kopierschutzes im privaten Bereich nichts zu befürchten?

    Zumindestens kein Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitenverfahren.
    Dem Rechteinhaber bleibt es jedoch unbenommen, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Verfolgung bleibt somit eröffnet. Ob dies für Einzelfälle tatsächlich passieren wird, ist zweifelhaft.

    Quelle
     
  4. Caprisonne

    Caprisonne Senior Member

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    AW: BGH: Link auf illegale Software erlaubt - "freie Meinungsäußerung"

    Sat&Kabel wird hier auch zensiert.

    http://www.***********.de

    Wie sieht das nochmal mit der freien Meinungsäusserung aus?

    Wieso soll ich jetzt Kunde werden bei Digitalfernsehen.de? Welche Vorteile habe ich denn davon, Herr Admin? Mal abgesehen davon, dass mir hier keine Links zu Sat&Kabel.de begegnen? Nur das würde ich nicht als Vorteil werten wollen.

    Link auf Spiegel, Focus, n-tv, alles geht
    SPIEGEL ONLINE - Nachrichten
    FOCUS Online - Nachrichten
    Nachrichten, aktuelle Schlagzeilen und Videos - n-tv.de

    Bei Sat und Kabel blockt man hier.
    http://www.***********.de

    Für mich ist das ein Zeichen, dass sat&kabel.de besser sein muss, denn scheinbar hat man bei Digitalfernsehen Angst davor sich mit der direkten Konkurrenz messen zu lassen. Aber das ist mein persönlicher Eindruck.