1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

BGH: Kindstötung kein Mord

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Lechuk, 12. März 2006.

  1. Don Pasquale

    Don Pasquale Senior Member

    Registriert seit:
    9. November 2004
    Beiträge:
    155
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Anzeige
    AW: BGH: Kindstötung kein Mord


    Vielleicht ist Dir aufgefallen, dass der von Dir zitierte Text "den Eindruck erweckt", das BGH verharmlose Kindstötungen und der Text den Gag zitiert
    deutlich macht, dass nach Meinung des BGH das thüriginsche Gericht nicht streng genug geprüft hat.

    In Deinen Kommentaren wird nicht deutlich, ob Du Dich über das thüringische Gericht oder den Bundesgerichtshof echauffierst. Da Deine Meldung aber den BGH zum Inhalt hat, muss man aber annehmen, Deine Kritik richtet sich gegen das BGH.



    "Täterschutz": Lieber Lechuk, das was Du Täterschutz nennst, ist höchstwahrscheinlich das rechtsstaatliche Prinzip, dass ein Angeklagter alle Rechte geniesst, die ein Unschuldiger auch hat. Denn solange er noch nicht verurteilt ist, gilt dieser als Unschuldig.

    Das kann natürlich dazu führen, das ein hundertfacher Mörder rückblickend während seiner Verhandlung alle Schutzrechte geniesst, die unser System aufzubieten hat. Aber das ist ein Prinzip an dem sich freiheitliche Systeme zu messen haben.
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: BGH: Kindstötung kein Mord

    Lass gut sein. Rechtsstaatliche Prinzipien finden leider keinerlei Zustimmung an den Stammtischen dieser Welt. Wozu denn überhaupt die Mühe machen und ein Gericht bemühen? Im Fall des "Autobahnrasers" hat man doch deutlich gesehen, dass es doch völlig ausreicht, wenn eine große deutsche Tageszeitung diese Aufgabe übernimmt.

    Strafprozessordnung? Was ist das? Brauchen wir nicht. :rolleyes:

    Gag
     
  3. Monte

    Monte Talk-König

    Registriert seit:
    23. Juli 2003
    Beiträge:
    5.274
    Zustimmungen:
    1.926
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: BGH: Kindstötung kein Mord

    Da war jemand schneller als ich. Am Anfang des Strangs hatte ich noch den Eindruck, daß sich hier nur der Mob mal wieder aus****** möchte - die Beiträge hatten ein entsprechendes Niveau.
     
  4. Monte

    Monte Talk-König

    Registriert seit:
    23. Juli 2003
    Beiträge:
    5.274
    Zustimmungen:
    1.926
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: BGH: Kindstötung kein Mord

    Mit Glauben ist das so eine Sache. Trotz der Todesstrafe gehören die USA noch immer zu den Ländern mit der höchsten Mordrate. Eine Hinrichtung scheint also nicht viel zu helfen.
    Und auf welche Erfahrungen stützt du dich mit deinem "Glauben", der Dir suggeriert, daß "die ganzen Psychater" nicht von Nutzen sind?
     
  5. Ron Hunter

    Ron Hunter Senior Member

    Registriert seit:
    18. Oktober 2005
    Beiträge:
    257
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: BGH: Kindstötung kein Mord

    Meinst Du damit, dass Du allerhöchstens die Psychiater - wenn sie denn was bringen würden - als Hinderungsgrund gegen die Todesstrafe sehen würdest?
     
  6. nevers

    nevers Gold Member

    Registriert seit:
    2. Mai 2002
    Beiträge:
    1.360
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: BGH: Kindstötung kein Mord

    http://www.juraforum.de/jura/news/news/p/1/id/78212/f/106/

    Es fehlt nun mal die Heimtücke. Wenn sich das Opfer bei einem Angriff normalerweise nicht wehren kann (weil es zu klein ist), dann kann der Täter die Arglosigkeit in diesen Moment auch nicht ausnutzen, da er das Kind zu jeden möglichen Zeitpunkt hätte umbringen können.

    Es würde sowieso nur Heimtücke in Frage kommen. Die anderen Tatbestandsmerkmale sind noch weniger erfüllt.
     
  7. nevers

    nevers Gold Member

    Registriert seit:
    2. Mai 2002
    Beiträge:
    1.360
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: BGH: Kindstötung kein Mord

    Du meinst also, dass es auch bei dem 5-jährigen Kind kein Mord, sondern nur Totschlag war, weil es sich nicht wehren konnte?

    Ich dachte eigentlich aus deinen Beiträgen weiter oben eine andere Meinung rausgelesen zu haben. :eek:
     
  8. donngeilo

    donngeilo Platin Member

    Registriert seit:
    17. November 2004
    Beiträge:
    2.509
    Zustimmungen:
    122
    Punkte für Erfolge:
    73
    Technisches Equipment:
    SAT:
    integrierte Lösungen in Fernseher 1 und 2.
    Ansonsten:
    TEVION DVB-S 294
    Dzipia DS4H-9160 DVB-S2 Twin PVR
    Topfield TF-5000

    DVD:
    TEVION DVD 294

    HiFi:
    FR/FL: Canton LS 80
    SR/SL/BR/BL/SUB: CANTON 5.1
    AMP: TEVION AVR 2005 7.1

    TV:
    1. Philips 46PFL5507/K
    2. TERRIS LED TV 2933
    3. TERRIS LED TV 2224
    4. TEVION LCD TV 2292
    AW: BGH: Kindstötung kein Mord

    Das kommt wahrlich nicht oft vor, Gag, aber in diesem Fall muß ich Dir wirklich 100% Recht geben.

    Als ich nur den ersten post las, hatte ich ein völlig anderes Bild, als es tatsächlich im Ursprungsbericht der Fall ist.

    Wenn man schon etwas in ein Forum postet, sollte man es nicht derart sinnentfremden!

    Könnte ich wirklich spucken wenn ich sowas lese. Insofern war sowohl die Richtigstellung als auch die "Anmache" vollends in Ordnung von Dir und wirklich gerechtfertigt.

    Viele Grüße
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: BGH: Kindstötung kein Mord

    Ich verstehe auch nicht, was die sich so daran aufgeilen. Nur weil eine Tötung juristisch kein Mord sondern Totschlag war, bedeutet das noch lange nicht automatisch, dass der Täter deshalb weniger hart bestraft werden muss.

    Auch bei Totschlag kann man eine lebenslange Haftstrafe erhalten. Das hat letztlich das Gericht zu entscheiden.

    Durch die Feststellung des BGH, dass in bei der Tötung der fünfjährigen Tochter entgegen des Urteils des Landesgerichts doch Heimtücke im Spiel war, steht demnach meiner Meinung nach einer Verurteilung nach §211 StGB nichts im Wege.

    Diesen ersten Eindruck hatte ich auch. Das weckte jedoch den Journalisten in mir, so dass ich mir Hintergrundinformationen besorgt habe. Als ich dann die Spiegel-Meldung gelesen habe, die ja praktisch genau das Gegenteil aussagt, fiel mir alles aus dem Gesicht.
    Also ich finde, dass wir uns in kontroversen Diskussionen ganz gut schlagen. ;)

    Gag
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. März 2006
  10. Lechuk

    Lechuk Institution

    Registriert seit:
    14. April 2002
    Beiträge:
    15.385
    Zustimmungen:
    336
    Punkte für Erfolge:
    93
    Technisches Equipment:
    Sat:
    Atemio AM510
    19,2° - 28,2°

    Bild:
    Optoma HD26 92"
    aktives 3D

    Ton:
    Denon X4300H incl. Auro 3D
    Heimkino Boxensystem eingerichtet nach 3.1.13 ITU.R 3/2

    Samsung BD-D6500 3D
    Samsung BD-F7500 3D

    EgoIggo S95 X Pro mit nightly Build Kodi
    Rii i8 Minitastatur

    LD
    Denon LA-2300A
    AW: BGH: Kindstötung kein Mord

    Da war nichts falsch abgeschrieben oder anders vermüllt, das war die Meldung von Seite 3, es kann ja nicht angehen, das man jede Meldung *nachrescherschieren* muß, bevor man irgendeine Meldung als richtig gelten lassen kann. Ich hätte das tun können, da ich ja "frei" habe, wie aber verhält es sich mit Leuten die kein Internet oder keine Zeit haben sich weiter damit zu beschäftigen?
    Wie auch immer, ich habe allen Beteiligten genug Anlaß geboten ihren Standpunkt ausführlich darzulegen. Wolltet Ihr mehr? :)