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BGH: Kindstötung kein Mord

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Lechuk, 12. März 2006.

  1. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: BGH: Kindstötung kein Mord

    :D Das stelle ich mir jetzt Bildhaft vor.
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: BGH: Kindstötung kein Mord

    Sorry, aber ich werde gleich sauer.

    1. Lieber Lechuck. Wenn Du schon eine Nachricht abtippst, dann bitte richtig. Zudem solltest Du demnächst die Quelle angeben.
    2. Liebe anderen Teilnehmer: Bevor man sich über eine fehlerhaft abgetippte (was der Tippfehler beweist) Meldung echauffiert, sollte man sich lieber mal auf die Suche nach der Originalmeldung machen, die den Sachverhalt vollständig wiedergibt.

    Hier ist sie:
    http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,405299,00.html

    Hervorhebungen von mir.

    Gag
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. März 2006
  3. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: BGH: Kindstötung kein Mord

    Also ein Kleinkind umbringen ist kein Mord sondern nur "Totschlag". Darauf läuft doch die Argumentation hinaus und der Richter soll mir mal erklären wie ein 5jähriges Kind sich gegen einen Wahnsinnigen wehren soll. Das könnte im Zweifelsfall nichtmal der Richter.
     
  4. Rally

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    AW: BGH: Kindstötung kein Mord

    Na Gag, willste mal wieder andere von oben herab belehren? Die Betohnung liegt hier auf "kann". Was bei einer Tat, welche noch als "Kindstötung" verniedlicht wird, vollkommen inakzeptabel ist. Mord bleibt Mord. Egal ob das Kind gerade geboren wurde oder friedlich schläft, wenn der/die Täter/Täterin zuschlägt.

    Daraus folgt:

    Bevor man sich eventuell wegen der eigenen Fehlinterpretation anderer Posts echauffiert, sollte man sich lieber mal eine Birne machen, warum das Blut der Teilnehmer so in Wallung gerät.

    Den Pups hättest du dir also sparen können. Dies nur als Rat, eines fast doppelt so alten und lebenserfahreneren Menschen. ;)

    MfG Rally
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: BGH: Kindstötung kein Mord

    @amsp: Und zur Belohnung für Deinen Beitrag darfst Du die Meldung nochmal lesen. Diesmal aber bitte vollständig.

    @Rally: Dein herablassender Ton zeigt mir, das Alter nichts mit Intelligenz zu tun hat. Naja, viel Spaß noch mit Deiner "Lebenserfahrung". :rolleyes:

    Gag
     
  6. Rally

    Rally Gold Member

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    AW: BGH: Kindstötung kein Mord

    Falsch getippt Gag. ;) Meine Lebenserfahrung sagt mir, daß die Menschen immer noch am ehesten ihr Fehlverhalten kapieren, wenn sie ab und zu mal eine Dosis ihrer eigenen Medizin verabreicht bekommen. Im übrigen habe ich deine Intelligenz überhaupt nicht angezweifelt, sondern lediglich deinen Schnellschuß moniert. Aber einfach mal sagen: "Sorry, ich habe euch fehlinterpretiert". Naja, lassen wir es. Du hast halt Angst das Gesicht zu verlieren und mußt darum weiterzetern. ;)

    MfG Rally
     
  7. duddelbacke

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    AW: BGH: Kindstötung kein Mord

    Man weiß ja das die Amis viel schei.ß machen ,aber die Todesstrafe ist in einigen Fällen in meinen Augen gar nicht so verkehrt.
    Denn ich glaube die ganzen Psychater bringen gar nichts.
    Nehme da gerne den Film ZWIELICHT als Beispiel.
    http://www.moviemaster.de/archiv/film/film_2551.htm
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. März 2006
  8. Lechuk

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    AW: BGH: Kindstötung kein Mord

    Quelle ist die BZ vom gestrigen Tag.

    Aber ist das wichtig lieber Gag, solange in Deutschland vorhandene Strafmaße nicht ausgeschöpft werden? Solche und ähnliche "Urteile" werden in diesem Lande doch täglich gefällt. Danach schließt dann fast nahtlos der Täterschutz an, der Zeuge hat Rechte.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. März 2006
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: BGH: Kindstötung kein Mord

    Wichtig ist es insofern, weil die von Dir wiedergegebene Meldung das tatsächliche Urteil des BGH falsch darstellt. Und es überrascht mich kein Stück, dass dies nun aus der B.Z. stammt. Und es überrascht mich noch weniger, dass sich hier gleich die Leute gleich auf diese Falschmeldung wie die Lemminge stürzen und sich das Maul zerreißen.

    Darüber hinaus habe ich das Gefühl, dass die wenigsten hier überhaupt den Unterschied zwischen der rein formaljuristischen Definitionssache "Mord" oder "Totschlag" kennen, geschweige denn wissen, was diese Definition überhaupt für Konsequenzen hat.

    Denn wenn das alles der Fall wäre, dann würden sich hier die "üblichen" Maulhelden nicht in dieser Form zu Wort melden.

    Aber entschuldigt bitte, dass ich Eure Stammtischrunde gestört habt.

    Du kannst ruhig davon ausgehen, dass ich in der Lage bin, einen Text zu lesen, zu verstehen und zu interpretieren. Aber danke, dass Du Dir meinen Kopf zerbrichst.

    Nur eine bescheidene Frage an Dich: Wenn ich mit meinem Hinweis, dass die zitierte Meldung falsch sei, "fehlgeschossen" habe, was kümmert es Dich dann? Wenn Du Dich nicht auf diese Falschmeldung beziehst, wieso fühlst Du Dich dann überhaupt angesprochen und beleidigst mich? Hat Dich das Deine Lebenserfahrung gelehrt? Oder die Weisheit Deines Alters? Schon peinlich genug, dass Du das immer wieder als "Überlegenheit" gegenüber anderen herausstellst, aber Deine Reaktionen sprechen doch für sich.

    Gag
     
  10. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: BGH: Kindstötung kein Mord

    @Gag, noch mal einen Hinweis - diesmal öffentlich. Lass Rally einfach seinen "Kram" tippen...