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BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 16. Juni 2015.

  1. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Woher soll ich wissen welche Meinung wer genau hat?
    Mein wissen ist in den Fall sogar ohne Bedeutung.

    Allein aus der Wahrscheinlichkeits Rechnung heraus wird einer eine andere Meinung haben.
    Sogar UM hat ein Verwaltungsgericht gefunden das im Bezug Einspeisgebühren den voll zugestimmt hat.
     
  2. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Naja wie auch immer, die Vorurteile sind aufgehoben und an die zuständigen Instanzen zurück gegeben worden.
    Abwarten Tee trinken, was dann.... irgend wann.... bei "rum oder raus kommt".

    Aber zur Not geht es für die KNB auch ganz ohne Fernsehangebot. Haben sie mehr Frequenzen für das Internet.
    Soll heißen, aufgrund dass jene heute oftmals eine Telefon- und Internet Alternative darstellen, für den Ein-oder Anderen, sehe ich nicht deren "Untergang". Ganz im Gegenteil. Denn an den "Massenverträgen" wurde doch auch nichts geändert m.W.
     
  3. Max Orlok

    Max Orlok Wasserfall

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Auf jeden Fall werden sie wohl Kunden verlieren, wenn die ÖR in feinstem HD via DVB-T2 kostenlos zu empfangen sind, aber bei den Kablern immer noch die ÖR HD Sender fehlen, bzw. nur ein antiquiertes analoges oder SD Signal gesendet wird.
     
  4. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Wir sind aber hier nicht bei "schätzen sie mal".
    Wer sagt dir denn, wer was will/gedenkt zu gebrauchen und jenes alles bei den ÖR findet? Tut er es nicht, reicht ihm ofmals das DVB-T(2) Angebot/Stichwort Sky und andere Pay-Angebote, nicht aus.
    Naja und manchmal gewinnt man und manchmal verliert man.
    Kommt drauf an, was unterm Strich über die Jahre dabei rum kommt.
    Und da sehe ich für die KNB gar nicht all zu schwarz.

    P.S: Böse Zungen behaupten, dass bei Kabel Vodafone das SD-Bild schlechter ist, als das Analogbild..... (wegen dem platten Standard, ähm Plattformstandard)
     
  5. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Na, da Du von "9 verschiedenen Meinungen" sprachst, dachte ich Du weisst genaueres!
     
  6. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    wenn festgestellt wird, dass die ÖR keinen Vertrag haben müssen mit KDG ist das der wichtige Punkt. Selbst wenn man tatsächlich irgendwie feststellen sollte, dass die Kündigung SO nicht rechtmäßig war, was ich wirklich an einen an den Haaren herbeigezogenen Umstand bezeichne, dann kündigt man eben anders ! Dann kündigt halt erst der BR; ein wenig später der MDR usw.
     
  7. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Nicht wird noch sondern der BGH hat festgestellt das für die Must Carry Sender kein Einspeisvertrag notwendig ist.

    Eine Grundsatzentscheidung. Die meisten Gerichte wenn nicht sogar alle werden diesen folgen.

    Wenn die Kündigung Unwirksam sein sollte.
    Dann müssen die für die Zeit Nachzahlen und können natürlich zum nächst möglichen Zeitpunkt erneut Kündigen.

    Wenn die Kündigung aufgrund illegaler Absprachen Zustande gekommen ist dann wird das für die ÖR Konsequenzen haben.
     
  8. FilmFan

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Dann müsssen sie noch mindestens 10 Jahre analog weiter senden oder so. :D
     
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    ... dann hast du aber irgendetwas verpasst. Es waren gerade die Kündigungen seitens der ÖR, die zu den Klagen geführt haben.
    Ob die Kündigungen nun wirksam waren oder nicht, haben jetzt die Berufungsgerichte festzustellen. Wenn sie zum Ergenis kommen, dass die Kündigungen aufgrund illegaler Absprachen unwirksam ist, müssen die ÖR den entsprechenden Einspeisevertrag auch erfüllen, sprich, sie müssen die Einspeiseentgelte der letzten Jahre zzgl. Verzugszinsen zahlen.
    Sollten die Kündigungen wirksam sein, haben die Berufungsgerichte zu entscheiden, zu welchen angemessenen Bedingungen die ÖR-Sender in in Kabelnetze einzuspeisen sind.
    Wie das im Ergebnis aussehen kann? Der BGH hat dazu folgende Feststellung getroffen:
    Steht so in der heutigen Pressemitteilung des BGH.

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte im März d.J. u.a. festgestellt:
    (BVerwG 6 B 58.14 Satz 13)

    Letztendlich könnte die Angelegenheit wieder auf sowas hinauslaufen:
    ( Quelle -> Regulierungsverfügung BK3b-06-014R )
     
  10. astratv

    astratv Junior Member

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    und das alles auf dem Rücken der Zahlenden TV Teilnehmer ausgetragen wird (die sich dagegen nicht wehren dürfen das am ende alles bezahlen dürfen und diese Streitigkeiten unverhältnismäßig lange hinausgeschobenen werden von den Gerichten )
    ich war mal so frei das zu ergänzen :winken:
    Hier wird mal wieder der mündige Bürger zum Unmündigen Bürger gemacht denn der Bürger darf nicht mit reden,
    aber am ende die Zeche zahlen ,
    ich frag mich langsam was das hier für eine Bananen Republik geworden ist wo es keine Demokratie mehr gibt?
    Richtig wäre es wenn das Volk das diese ganzen TV Abgaben zahlt auch mal gefragt wird.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Juni 2015