1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 16. Juni 2015.

  1. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

    Registriert seit:
    8. Mai 2002
    Beiträge:
    32.371
    Zustimmungen:
    11.044
    Punkte für Erfolge:
    273
    Anzeige
    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    @mischobo: Tja, eigentlich sollte für einen Kabelbetreiber der Kundenwunsch an oberster Stelle stehen, der des Kabelkunden. Nicht müsste sollte hätte, sondern man ist ein Serviceunternehmen und sollte die technisch beste Qualität den Zuschauern anbieten. Kunde ist König usw. Aber halt nicht bei Unitymedia und Kabel Deutschland...
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

    Registriert seit:
    3. März 2003
    Beiträge:
    28.202
    Zustimmungen:
    3.029
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    @Terranus
    und schön immer dran denken: die auf der NE3 aktiven Kabelanbieter sind nicht nur Dienstleister der Endverbraucher. U.a. auch Sender und Wohnungwirstschaft sind Kunden die Dienstleistungen der NE3-Kabelanbieter in Anspruch nehmen.

    Die ÖR nehmen für die Vebreitung ihrer Programme Leistungen von diversen Dienstleister in Anspruch. Die ÖR mögen zwar eigene Uplinks ihr Eigentum nennen dürfen, aber was brindt eine eigene Upink-Station ohne die dazugehörigen Satelliten?
    Dieser Uplink stellt einen Übergabepunkt zum Serviceprovider dar. Solche Übergabepunkte gibt es auch für die DVB-T(2) und Kabel-/IPTV-Verbreitung.
    Bei DVB-T(2) ist es Media Broadcast, die u.a. auch das ARD Hybnet betreiben.
    ARD-Stern hat in Frankfurt bei Equinix (früher Anctel) Kolokationsraum gemietet. An diesem Standort werden u.a. auch die Rundfunksignale an eine Reihe von Kabel- und IPTV-Anbieter übergeben.
    Dienstleister wie Media Broadcast und SES Astra werden von den ÖR anstandslos für ihre Dienste entlohnt. Bei den NE3-Kabelanbieter sieht das anders aus.
    Natürlich profitieren die Kabelanbieter auch von den ÖR-Programmen. Das ist bei Astra aber auch nicht anders, denn ohne ÖR würde Astra erheblich an Attraktivität verlieren und das nicht nur bei den Endverbrauchern.
    Die ÖR haben für in Anspruch genommen Dienstleistungen angemessen zu zahlen.
    Das sieht auch der BGH so.

    Der BGH hat entschieden, dass der KDG kein Anspruch auf Fortführung des Einspeisevertrages bzw. die Neubaschluss eines Einspeisevertrages zu unveränderten Konditionen zusteht.

    Allerdings wurde nach Ansicht des BGH nicht ausreichend geklärt, ob es zwischen den Vertragspartner in Bezug auf die Kündigung Absprachen gegeben hat. Dazu der BGH in seiner Pressemitteilung:
    Es ist also weiterhin völlig offen, ob die ÖR Einspeiseentgelte zu zahlen haben oder nicht.

    Unitymedia konnte einigen ÖR-Sender schon eine Einigung erzielen. In Folge werden ab Juli zusätzlich erstmal 3sat HD, ZDFneo HD und EinsFestival HD eingespeist (vgl. z.B. Unitymedia speist Öffentlich-Rechtliche in HD ein - DWDL.de )
     
  3. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

    Registriert seit:
    30. Mai 2014
    Beiträge:
    3.512
    Zustimmungen:
    43
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Und da die Kündigung jetzt für unwirksam erklärt wurde hat Kabel Deutschland gegen die Vertragsbedingungen verstoßen und zwar absichtlich, sie waren ja von Anfang an der Meinung das die Kündigung nicht rechtmässig war.
    Andererseits könnte man ihnen auch vorwerfen das sie stillschweigend die Kündigung akzeptiert haben und daher an den Signalen rumgepfuscht haben.
     
  4. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

    Registriert seit:
    30. Mai 2014
    Beiträge:
    3.512
    Zustimmungen:
    43
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    So wäre es ja auch, wenn viele "Kunden" nicht gezwungen wären im Kabel Kunde zu sein, daher muss so schnell wie möglich der Zwang weg, wonach die Kabelgebühren über die Miete eingetrieben werden dürfen.
     
  5. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

    Registriert seit:
    30. Mai 2014
    Beiträge:
    3.512
    Zustimmungen:
    43
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Hast du zu dem, von mir rot markierten Satz eine Quelle?

    Im DWDL Artiekl liest sich das nämlich ganz anders!!!

    Im Juli lockert Unitymedia seinen Standpunkt aber wenigstens etwas und verdoppelt die Anzahl an öffentlich-rechtlichen HD-Sendern.

    Die Öffis haben da auch einen Fehler gemacht!
    Spätestens nach der Einreichung der Klagen der beiden dummdreisten Kabelanbieter hätte man die Signallieferung stoppen sollen, wenn die Kabelanbieter nicht bereit sind für die Signallieferung zu bezahlen.
    Alternativ hätte man ihnen das Angebot machen können, bei weiterhin kostenloser Abnahme der Signale müssen auch alle eingespeist werden, oder Unitymedia und Kabel Deutschland können sich die Signale vom SAT beworgen, was dann zu höheren Kosten für die beiden Kabelanbieter geführt hätte.

    Fazit:
    Die Öffis gehen mit diesen unverschämten grossen Kabelbetreibern weiterhin viel zu freundlich um!!!
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

    Registriert seit:
    3. März 2003
    Beiträge:
    28.202
    Zustimmungen:
    3.029
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    ... und noch ein kleiner Erfolg für die KDG.
    Quelle und weitere Entscheidungen der ZAK ->
    ZAK-Pressemitteilung 06/2015; ZAK trifft grundlegende Entscheidungen zur Plattformregulierung

    @Hugo Armani
    ... es wurden Einspeiseverträge abgeschlossen. Ob und wenn ja in welcher Höhe Einspeiseentgelte vereinbart wurden ist, wie auch andere Details zu den Verträgen, nicht bekannt und wird mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit auch wohl nie öffentlich bekannt werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Juni 2015
  7. mischobo

    mischobo Lexikon

    Registriert seit:
    3. März 2003
    Beiträge:
    28.202
    Zustimmungen:
    3.029
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    KDG droht wohl Ungemach von Seiten der ZAK
    Quelle und weitere Entscheidungen der ZAK -> ZAK-Pressemitteilung 07/2015; ZAK prüft Konditionen von Einspeiseverträgen
     
  8. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

    Registriert seit:
    8. Mai 2002
    Beiträge:
    32.371
    Zustimmungen:
    11.044
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Eine Einspeisung in das Kabelnetz ist keine Dienstleistung für Fernsehsender. Dass ARD Stern diese Einrichtung gemietet hat, ist ein Serviceleistung für die Kabelbetreiber, damit die korrekt encodierte Signale erhalten. Das wäre gar nicht nötig, das könnten sie sich auch sparen, dazu sind sie nicht verpflichtet. Sie könnten genauso sagen, nehmt zur Einspeisung die Sat und DVB-T Signale, also die der Netzebene 1 ! Denn das ist auch was diese Übergabeeinrichtung ist Netzebene 1: Teil der TV Senderinfrastrukur (im eigenen Besitz oder gemietet). Netzebene 3 usw. sind hingegen Teil der empfangsseitigen Infrastrukur, das ist Infrastruktur im kommerziellen Interesse der Kabelbetreiber. Hierfür verweigern die ÖR die Zahlung richtigerweise.
    Wenn ARD/ZDF KDG und UM dafür das Geld zahlen, dann müssen sie dies mir auch zahlen - für meine eigene Satanlage zuhause. Oder jedem IPTV Anbieter, und jedem noch so kleinen Kabelnetz. Alles andere wäre grob wettbewerbsverzerrend für UM und KDG.
     
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

    Registriert seit:
    3. März 2003
    Beiträge:
    28.202
    Zustimmungen:
    3.029
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    ... das Bundeskartellamt ist da anderer Ansicht als du, denn nach Ansicht des Bundeskartellamtes sind ARD und ZDF Nachfrager von Transportleistungen
    aus -> Bundeskartellamt -Tätigkeitsbericht 2012

    Und woher stammt deine Annahme, dass die Anmietung von Kolokationsräumen bei Equinix ausschliesslich der Signalübergabe an diverse Kabelnetzbetreiber dient und nicht generell dem Datenaustausch mit z.B. Korrespondenzbüros, Nachrichtenagenturen oder anderen TV-Anstalten?

    Grundsätzlich bestimmt der Sender, wie welche Signale zugeführt werden, was dann vertraglich festgehalten wird. Den Kabelanbietern ist das letztendlich egal, über welche Infrastruktur die Programme zugeführt werden ...