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BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 16. Juni 2015.

  1. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/7021055-post128.html
    Oh my God - ein ganzer Roman.[​IMG]
    Könnte, hätte, wenn und aber - ist aber alles nur Gelaber.
    Die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß, dass die ÖR letztlich siegen werden.:)
     
  2. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Deutsch und Mathematik jeweils 6?
     
  3. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Gut, dann sollen halt ARD und ZDF auch die Anschlußgebühren der Zuschauer zahlen. Bist Du dann zufrieden?

    Übrigens will Astra auch sehr gerne Geld von den Zuschauern haben, nur ist das bei einer freien Luftübertragung etwas schwieriger. Aber wie man sieht, sind die mit HD+ bereits auf dem Weg dorthin.

    Was man nicht sehen will ...

    Erstens wurden sie insgesamt nicht gesenkt, sondern erhöht, und zweitens war der Grund ein vollkommen anderer.

    Sagt wer?

    Genau das ist der Unterschied zwischen KDG/UM und anderen KNBs, der die Zahlungen rechtfertigt: ein dritter, von DVB-S und DVB-T unabhängiger Empfangsweg.

    Na, dann dürfte es Dir ja nicht schwerfallen, die eindeutige Stelle zu zitieren. :rolleyes:

    Klar, vorne herum vielleicht, aber hinten herum kassieren sie dann kräftig über die Verwertungsgesellschaften ab.

    Aber sicher doch. Selbst zu den guten alten Zeiten von analogem TV waren die meisten Leute froh, vom terrestrischen auf den Kabelempfang wechseln zu können. Warum sollte sich das mit DVB-T2 ändern? Zumal heutzutage im Kabel wesentlich mehr Programme verfügbar sind als es jemals über DVB-T2 sein werden.
     
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Nein, die Kabeleinspeisung ist günstiger da die sie nichts (mehr) kostet.
     
  5. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Eben. ARD/ZDF zahlen die Sat TP und fast jeder kann Sat Empfang nutzen. Inklusive der vielen kleinen Kabelnetze die das Signal 1:1 von Astra einspeisen.
    Deshalb besteht keinen Grund, dass man neben DVb-T noch das Kabel finanzieren soll seitens ARD/ZDF. Erst recht vor dem Hintergrund, das bei vielen Haushalten gar kein Kabel anliegt. Normal Kabel ist ein Premiumprodukt, eine Service Leistung dür den ich extra zahle. Die grundversorgung erfolgt über Sat und terrestrisch.

    Das kannst du nicht vergleichen. Erstens ist es ein Zusatzprodukt, zweitens sind die Kosten für die TP's geringer und die privaten bekommen auch noch was vom Kuchen ab. Wenn KDG gewinn macht bekommen die Ör keinen ANteil davon.

    Natürlich ist das möglich und wohl sogar noch flächendeckend in 1080p. Aber sei es drum besser als der plattform standard der KDG sieht es aufjedenfall aus, was ja keine Kunst ist.

    Ich meine nicht für die Sender, sondern die Kunden. Die Terrestrik kann auch in Mietshäusern 1:1 ersetzt werden im Gegensatz zu Kabel.

    Die terrestrische Versorgung ist auch als Notversorgung zu sehen, wenn der Sat mal vom himmel fallen sollte oder es andere politische komplikationen gibt. Deshalb muss die terrestrik erhalten werden und wird auch erhalten. Alleine um die Hoheit über das Funksignal zu haben.

    Das wird Kabel nie Leisten können und auch IP TV wohl erst mittelfristig.

    Sehe ich nicht so, denn ARD/ZDF haben extra Geld dafür investiert und KDG pfuscht daran rum. Ich kann keinen Grund erkenne, warum KDG und UM hier im Gegensatz zu den anderen KNB privilgiert werden sollten.

    Du verglichst nicht wirklich analog TV mit Kabel. Über DVB-T2 werden ca 40 Sender empfangbar sein. Die ganzen ausländer Programme kannst du im Kabel schonmal streiten, das interessiert kaum jmd. Einzig Sky und die Pay TV Pakete sind ein Grund pro Kabel, contra DVB-T2. Wenn Sky schlau ist schalten die ein Best of Kanal über die Plattform auf.
    Schau dir doch einfach mal die quoten der Sender an und die wirst feststellen, dass nur ein geringer Teil der Zuschauer über DVb-T2 nicht befriedigt wird.
    Schau dir doch nur mal die Quoten des selben Films auf RTL und VOIX an. Auf RTL sind die schonmal von natur aus höher.
     
  6. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Aber sicher doch, auch früher gab es nur wenige Sender mehr über Kabel und trotzdem haben viele zu Kabel gewechselt. Also damals die gleiche Situation wie mit DVB-T2.

    Und genau diese Sender wird es bei DVB-T2 nicht ohne Zusatzkosten und Restriktionen geben.
     
  7. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Niemand von uns möchte das die ÖR aus der DVB-T aussteigen.
    Man muss sich bewusst sein das die ÖR zuerst immer auf ihre Ausgaben achten werden. Das ihre Finanziellen Interessen nicht immer Deckungsgleich mit unseren sein müssen.

    Deshalb haben die ja auch die Verträge mit den KNB gekündigt. Die wollten einfach nur Geld sparen. Die Diskriminierung das einige KNB Geld bekommen haben und andere nicht das hat den ÖR in den letzten 15 Jahren nicht Interessiert. Auch das Argument mit der Subventionierung war kein Thema gewesen.

    Die Gesetze das die ÖR ein Anrecht auf Kostenlosen Einspeisung haben gibt es auch nicht seit gestern erst.

    Die beiden KNB werden wohl keine Insolvenz deswegen anmelden müssen.
    Das ist alle für mich hinter irgendwelche Kulissen davon bekomme ich eh nichts mit. Ob Geld von A - B fließt oder umgekehrt. Das sollen die mal unter sich ausmachen. Ich bezahle meine GEZ Gebühr und die Kabelgebühr über die Miete und gut ist es.

    Könnte mir den KEF Bericht durchlesen und mich darüber aufregen für welchen Mist die noch Geld ausgeben. Man kann alles schön und richtig Argumentieren. Unwissenheit schützt einfach meine Nerven vor allem wenn ich dem sowieso nicht entgehen kann.

    Ob DVB-T2 jemals aus sein Nischendasein entkommen kann wird die Zukunft zeigen.

    Persönlich habe ich nur wenig Hoffnung darauf. Zu kleine Kanäle und zuwenig davon. Denke das die Leute viel Anspruchsvoller geworden sind und einfach mehr erwarten als ein paar Deutsche Free TV Sender.
     
  8. Marc!?

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Die Situation war aber eine andere. Die Terrestrik war früher übertragungsanfälliger. Im digitalen Zeitalter hat man bild oder nicht.

    Im Kabel ist es doch das gleiche. Aktuell kann man noch auf SD ausweichen, da gebe ich dir recht. Aber die Kabelgebühr muss man auch blechen. Es ist eben eine Rechenfrage. ganz einfach. Die KNB haben natürlich noch das Internet auf Ihrer Seite.

    Ob MB Verträge mit Wohnungsgesellschaften abschließen wird sich zeigen.

    Die Kabler haben aber auch in den wenigsten Fälle des Netz in der Fläche ausgebaut, für was die Gelder mal gedacht waren.
     
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    ... allein die Bildauflösung ist kein Garant für eine gute Bildqualität. Und natürlich kann man auch 7 Full-HD auf einem Kanal mit einer Datenrate von ca. 23Mbit/s übertragen.
    Aber wenn das so ohne Qualtitästeinbußen möglich ist, sollten die ÖR auf ihren HD-Transponder die Anzahl der Programme von 3 auf 7 erhöhen und das in der Qualität wie sie via DVB-T2 angeboten werden soll. So könnten die ÖR die Satvebreitungskosten locker halbieren und in Folge könnte die Haushaltsabgabe gesenkt werden ...
     
  10. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: BGH im Kabelstreit: Kleiner Sieg für Kabel Deutschland

    Das ist aber ein Widerspruch. denn man kann nicht die Senderanzahl erhöhen und dann gleichzeitig bei unveränderter Komprimierung auf die gleiche Qualität kommen wie per DVB-T2.