1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 9. Juni 2015.

  1. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

    Registriert seit:
    10. April 2004
    Beiträge:
    7.819
    Zustimmungen:
    5.410
    Punkte für Erfolge:
    273
    Anzeige
    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Ich habe nicht die Datei gemeint, sondern den, der Dir das Passwort gegeben hat.
     
  2. BartHD

    BartHD Talk-König

    Registriert seit:
    12. März 2011
    Beiträge:
    6.746
    Zustimmungen:
    5.789
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Beruf: Terrorexperte
    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Was erzählst du denn hier schon wieder, woher soll denn der Filehoster die Information her haben, auf welcher Seite das Passwort geschrieben steht? Wie soll das gehen? Wo kommt da der Zusammenhang zu Stande? Ich kann doch in Köln ein Safe verstecken und in Basel den Code verstecken. Woher soll nun jemand in Frankfurt wissen, dass der Code zum Safe aus Köln in Basel ist?

    Du kapierst einfach nicht den Zusammenhang zwischen anbieten (hochladen) und herunterladen. Selbst Filme anbieten ist doch eine ganz andere Baustelle. Noch einmal die Filehoster haben selbst keine Informationen welche Inhalte du heruntergeladen hast, und somit können dazu auch keine Informationen gespeichert werden. Fertig. Völlig egal was du dazu noch sagen wirst, es ist falsch.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juni 2015
  3. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

    Registriert seit:
    10. April 2004
    Beiträge:
    7.819
    Zustimmungen:
    5.410
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Das Passwort steckt aber nicht im Safe sondern wird bei den üblichen Verdächtigen, die illegalen Content bei den üblichen OCHs hochladen. Und wie erfährst Du es? Über das Internet. Natürlich total sicher!
     
  4. BartHD

    BartHD Talk-König

    Registriert seit:
    12. März 2011
    Beiträge:
    6.746
    Zustimmungen:
    5.789
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Beruf: Terrorexperte
    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Der einzige der Kentniss davon hat, WAS ich heruntergeladen habe ist der OCH. Dieser OCH speichert aber nur die Menge, nicht den Inhalt. Da dieser den Inhalt garnicht kennt. Wo kann da jetzt eine Abmahnung entstehen? Beim herunterladen wird leiglich mit dem Filehoster eine Verbindung aufgebaut, bitte erkläre doch mal wo da irgendjemand Informationen abfischen können soll.

    Selbst wenn die NSA den Filehoster inflitriert hätte, könnte diese nur folgendes loggen

    IP: 212.223.244.233 hat am 10. Juni 2015 Datei 434234234234243.rar Größe 1,35GB heruntergeladen.

    Mit den Informationen kannst du so erst einmal nichts anfangen, schon garnicht abmahnen. Selbst die NSA müsste sich erst einmal die Datei runterladen und anschließend per BrutForce das Passwort knacken um mit 100%iger Sicherheit sagen zu können, was genau da der Inhalt war.

    Ich kann den ganzen Tag auf Kino.to surfen, nur weil man auf der Seite ist hat man noch nichts illegales getan. Einzig der Filehoster könnte Informationen liefern was passiert ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juni 2015
  5. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

    Registriert seit:
    10. April 2004
    Beiträge:
    7.819
    Zustimmungen:
    5.410
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Damit Du Deinen Premium-Account nutzen kannst, musst Du Dich doch wohl mal anmelden. Über Deine Kreditkartendaten wissen sie also schonmal, wer Du bist. Dann wissen sie, was Du runterlädst. Ihr glaubt das wird nicht gespeichert? Warum nicht?

    Und wenn dann klar ist dass die Datei Omasgeburtstagsvideo.rar eigentlich Mad Max ist, weil von den einschlägigen Seite immer darauf verlinkt wurde (notfalls mit Testdownload), verstehe ich Euer Problem nicht.
     
  6. BartHD

    BartHD Talk-König

    Registriert seit:
    12. März 2011
    Beiträge:
    6.746
    Zustimmungen:
    5.789
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Beruf: Terrorexperte
    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Da du anonym mit Bitcoins zahlen kannst, wissen sie schon mal nicht genau wer du bist. Wer dann noch mit einer VPN unterwegs ist, ist zudem vielleicht ein Einwohner von Trinidad und Tobago. Interessiert den Filehoster auch nicht die Bohne, der er lediglich seine Dienstleistung bezahlt haben möchte und sonst nichts.

    Der Filehoster hat keine Kenntnis davon das Omasgeburtstagsvideo.rar eigentlich Mad Max ist, woher denn auch? Wie kommst du auf die Idee irgendein Filehoster würde seine eigenen Dateien im Web suchen? Die Datei wird dort nur gehostet und sonst nichts. Wieso sollte der Filehoster einen Testdownload durchführen? Das ist sein Geschäftsmodell. Du hast einfach keine Ahnung und jeder Beitrag mehr von dir ist Ausdruck deiner Ahnungslosigkeit. Mir ist auch nicht ganz klar, was du hier eigentlich willst? Deine Aussagen sind falsch, inhaltlich und faktisch.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juni 2015
  7. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

    Registriert seit:
    10. April 2004
    Beiträge:
    7.819
    Zustimmungen:
    5.410
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet


    Nicht der Filehoster, sondern der Staatsanwalt oder der Abmahner macht den Testdownload und bekommt den Code auf die gleiche Weise wie Du selbst. Wie hast Du ihn denn bekommen? Irgendjemand muss Dich auf den Filehoster verlinkt haben? Wahrscheinlich doch eine Seite, die Mad Max anteasert. Und die ist nicht zu finden?
     
  8. BartHD

    BartHD Talk-König

    Registriert seit:
    12. März 2011
    Beiträge:
    6.746
    Zustimmungen:
    5.789
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Beruf: Terrorexperte
    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Die Abmahner können nur abmahnen wenn Sie wissen DAS jemand genau diese illegale Datei heruntergeladen hat. Da diese Information aber ausschließlich der Filehoster besitzt, kommt ein deutscher Abmahner niemals daran. Wie denn auch? Der Filehoster kennt lediglich die Menge der Dateien die ich heruntergeladen habe, aber nicht deren Inhalt. Selbst wenn der Abmahner wüsste, dass Datei 43124324234234.rar Mad Max ist, wüsste er immer noch nicht WER das heruntergeladen hat. Woher denn auch? Die Information hat nur der Filehoster.

    Die Filehoster sitzen zudem alle im Ausland, eine Anfrage würde daher zu 99% ins leere laufen.

    Dies wurde dir aber auch schon gefühlte 30x in genau dieser Form mitgeteilt, versteh den Inhalt oder hör auf hier zu Trollen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juni 2015
  9. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

    Registriert seit:
    10. April 2004
    Beiträge:
    7.819
    Zustimmungen:
    5.410
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Was anderes habe ich nie gesagt. Wenn Netload hochgeht oder durchsucht wird (sitzt zB in Deutschland), hat einer die Daten und es kann ermittelt werden.

    Ihr vertraut Euch also irgend einem Kriminellen Kim Dotcom an, und hofft dass er die nicht rausgibt, aha. Was sind das denn für tolle Firmen, die das anbieten...

    Wer zahlt schon mit Bitcoins... Wer den Quatsch nutzt, hat noch ganz andere Probleme.
     
  10. BartHD

    BartHD Talk-König

    Registriert seit:
    12. März 2011
    Beiträge:
    6.746
    Zustimmungen:
    5.789
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Beruf: Terrorexperte
    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Netload wurde in Deutschland kaputt geklagt und gibt es deshalb schon ein halbes Jahr nicht mehr. Wie gesagt die Filehoster haben ihren Sitz alle im Ausland. Im Ausland interessiert es die meisten nicht die Bohne was da gehostet wird. Würde ein Filehoster irgendwelche Daten raus rücken könnte er morgen die Türen schließen. Da sich so etwas in Foren schnell herum spricht.

    Keine Ahnung was das mit Kim Dotcom zu tun haben sollte, es gibt genug seriöse Filehoster, es liegt an den Kunden was genau da getrieben wird. Amazon, Google, Microsoft, alle bieten riesige Cloud Lösungen an. Wer will kann diese Missbrauchen oder legal nutzen. Das hat nichts mit Illegalität zu tun, versteh es doch endlich.

    Du schreibst hier echt nur Müll. Mit Bitcoins kannst du in London deine Appartements zahlen, also keine Ahnung was du da wieder am herumspinnen bist. Welche Probleme sollte denn jemand haben der Bitcoins nutzt?

    http://destinia.de/h/h209514-hotel-london-apartment
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juni 2015