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BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 9. Juni 2015.

  1. BartHD

    BartHD Talk-König

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Was "Fragensteller" nicht versteht ist wahrscheinlich, dass die Filehoster selbst nicht mal wissen, was der Inhalt der *.rar Dateien ist und es deshalb einfach unmöglich ist Informationen bewusst oder unbewusst weiterzugeben. Ich kann dir auch 100 rar Dateien auf deine Festplatte kopieren wenn du nicht daheim bist und wenn ich diese verschlüssle wirst du auch nicht so schnell an die Information kommen was da überhaupt gespeichert wurde.

    Edit: Ja dachte ich mir schon. Genau so liegt der Fall. Keiner weiss was in der Datei steckt Fragensteller. Oder denkst du ernsthaft Uploaded, Share-Online und Co. durchsuchen jede einzelne Datei und knacken nebenbei noch jedes Passwort? Das ist nahezu unmöglich und würde auch gar keinen Sinn machen, da sonst die Kunden morgen weg währen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juni 2015
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Nur kann man das eben unmöglich nachweisen!
    Nochmal, die Datei ist verschlüsselt. Du denkst auch die liegen alle in einem Verzeichnis und dann kann man die einfach mit einem Passwort entschlüsseln, ist aber nicht so.
    Datei 1 liegt in Russland Datei 2 in Tokio Datei 3 in Hollywood usw. wenn Du nicht alle hast, bringst Dir das überhaupt nichts.:p Und dann musst Du noch das Passwort haben das lässt sich nicht so einfach Knacken so lange Du noch lebst.

    @BartHD

    Ja, es ist wirklich Sinnlos.... :eek::rolleyes:
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juni 2015
  3. Dirk68

    Dirk68 Guest

    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Das ist "Fragensteller" glaube ich ziemlich egal. Ihm geht wohl eher darum, dass die bösen Raukopierer, gefälligst bestraft werden.
     
  4. BartHD

    BartHD Talk-König

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Auch das ist falsch, der BGH ist ganz alleine für Deutschland zuständig. In Österreich ist die Gesetzeslage doch schon eine ganz andere. Soweit ich informiert bin hat Uploaded doch auch in der Schweiz ihren Sitz. Daher ist es zum Beispiel völlig unerheblich was in Deutschland besprochen wird. Was in Deutschland illegal ist (der Konsum von Cannabis) kann ein Land weiter in den Niederlanden zum Beispiel schon wieder vollkommen legal sein.

    Dein hier genannter "niemand" ist daher auch schon wieder völlig falsch.

    Dann sollte er einfach schreiben, dass alle Raubmordkopierer gefälligst Lebenslang in den Knast gehören und nicht anfangen irgendwelche Dinge hier versuchen zu erklären, die einfach vollkommen falsch sind.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juni 2015
  5. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Ändert erstmal nichts an der Strafbarkeit und der Abmahnbarkeit. Wie ihr da von "legalen Handlungen" reden könnt, ist mir ein Rätsel.Komisch Welt. Die legalen Angebote wollt ihr nicht bezahlen, aber den Piraten von den OCH schmeißt ihr es hinterher (und ja, die stecken mit den Uploadern unter einer Decke). Hauptsache Kim Dotcom und seine Freunde können sich noch ein Auto kaufen.

    Doch, relativ easy, spätestens wenn man einen Anfangsverdacht hat und bei Dir eine Hausdurchsuchung macht. Wenn Du den Uploader und den OCH hochnimmst, wird man das auch anders hinkriegen. Passiert natürlich selten, kann aber, wie bei kino.to, durchaus passieren. Und jede Verschlüsselung kann geknackt werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juni 2015
  6. BartHD

    BartHD Talk-König

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Abgemahnt werden kann man nur, wenn man illegale Inhalte heruntergeladen hat und das ist bei OCH nahezu unmöglich nachzuweisen. Dies könnte maximal bei einer Hausdurchsuchung "entdeckt" werden, dazu müsste es allerdings einen Anfangsverdacht geben was kaum möglich ist. Da wie gesagt die meisten Filehoster nicht mal wissen was genau in den *.rar Dateien steckt.

    Hier wirfst du wieder etwas völlig durcheinander, Kino.to und so weiter haben aktiv Dateien HOCHGELADEN und anderen zur Verfügung gestellt. Das ist genau das GEGENTEIL von HERUNTERLADEN.

    Du redest die ganze Zeit vom Herunterladen und schreibst jetzt Personen die HOCHGELADEN haben, können erwischt werden.

    Es ist sinnlos dir etwas erklären zu wollen, was du nicht verstehen willst. Was du hier schreibst ist einfach nur Falsch. Du könntest auch sagen heute ist Sonntag, was genau so falsch wäre weil heute Mittwoch ist. Dann könnte man dir 2 Stunden erklären, dass heute Mittwoch ist und morgen Donnerstag folgt. Du würdest dann noch weitere zehnmal schreiben, dass doch aber heute Sonntag ist weil morgen Montag ist, was dann genau so falsch wäre, weil morgen Donnerstag sein würde. Also bin ich dann mal raus hier. Viel Erfolg den anderen noch ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juni 2015
  7. Gorcon

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Nur lässt es sich nicht abmahnen!
    Es gibt aber keinen Anfangsverdacht.
    Ja kann man natürlich nur lebt man selbst nicht so lange bis man das geschafft hat.
     
  8. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Wie kommst Du denn an das Passwort, wenn Du was runterlädst? Könnte da nicht eine Quelle sein? Ist die sicher?
     
  9. Gorcon

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Viel Spass, das ganze ist von der Datei her nicht zurück verfolgbar.
    Denn Links auf die Server gibt es dort nicht.
     
  10. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Kino.to hat gar nix "hochgeladen" sondern auch nur auf OCHs verlinkt. von der Seite konntest Du nix runterladen. Sie haben natürlich mit denen zusammengearbeitet, die was hochgeladen haben. Was genau ist da heute anders, wenn Du auf die Nachfolgeseiten gelangst? Natürlich gibt es da Verbindungen und Kick-Backs. Wie naiv seid ihr denn?