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BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 9. Juni 2015.

  1. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Wenn aber nachgeweisen wird, dass die OCH mit den illegalen Seiten, die auf sie verlinken, unter einer Decke stecken (wovon Du bei vielen ausgehen kannst), dann ist es sehr wohl illegal. Was meinst Du, warum das FBI Kim Dotcom verfolgt. Insbesondere auch wenn überwiegend illegaler Content drauf steht. Jedenfalls ist der hier infrage stehende Inhalt (Musik und Filme Dritter) illegal und derjenige, der was runterlädt, und der der was anbietet macht sich strafbar. Und ja, das ist auch offensichtlich erkennbar.

    Ich wundere mich doch, wie offen hier für das Begehen von Straftaten geworben wird.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juni 2015
  2. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Die "stecken" nicht "unter einer Decke". Die kassieren vielleicht eine Prämie für die Vermittlung von Kunden, aber auch das ist nicht illegal oder verboten.
     
  3. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Das ist eben die Frage. Vielleicht erkennst du ja erst nach dem Download, dass es illegales Material sein könnte, und löschst es sofort wieder? Was dann?
    Wenn die Rechtslage so klar und einfach wäre, gäbe es das Geschäftsmodell wohl längst nicht mehr. Oder hältst du die Anwälte der Filmindustrie und die Ermittlugnsbehörden für Deppen? Geh mal davon aus, dass die ihren Job verstehen und beherrschen.
     
  4. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Du denkst, es ist Großmutters Video aber Du lädst dann den neuen Mad Max runter. MMh, wie bist Du den an den Link und den Code gekommen?

    Theoretisch hast Du Recht, praktisch ist dein Fall nicht realistisch.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juni 2015
  5. BartHD

    BartHD Talk-König

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    @Fragensteller

    Du hast von Abmahnungen gesprochen, wenn man Inhalte von OCH herunterlädt. Ich habe dir dazu die passende und richtige Antwort gegeben. Dass dort nur die Menge gespeichert wird und nicht den Inhalt.

    Jetzt kommst du damit, dass man sich strafbar macht, wenn man Filme runter lädt. Merkst du nicht, dass beides eine komplett andere Baustelle ist?

    Nein du kannst wenn du von einem OCH herunterlädst nicht abgemahnt werden, und genau darum ging es in deinem Beitrag #42.
     
  6. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Und ich habe geschrieben, dass es in der Tat im Moment schwer für die Abmahner ist an die IP Adressen zu kommen, das kann sich aber ändern.

    Woher Du wissen willst, dass der OCH nicht auch speichert, welche Datei von Dir runtergeladen wurde, entzieht sich aber meiner Kenntnis. Wer soll ihn daran hindern? Und wenn man an diese Daten kommt, dann kann man Dich über Deine Zahlungsdaten besser zuordnen als über die IP-Adresse.
     
  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Nein das kann sich nicht ändern da ja niemand weiß was in den Dateien drin ist da die nun mal verschlüsselt sind
    Niemand, aber es wäre vollkommen Nutzlos! Von daher machen die das nicht
    Die Zahlung ist aber vollkommen legal da auch die OCH vollkommen legal sind. Es gibt ja auch keine "Zahlungsdaten" da vollkommen anonym.

    Willst Du auch eine Bank verklagen weil die Tresore hat, in der man Gummibärchen deponiert? :eek:
     
  8. BartHD

    BartHD Talk-König

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Ich habe dir in meinem Beitrag bereits die passende Antwort gegeben, was du schreibst ist einfach Falsch. Bitte befasse dich doch etwas mit der Materie anstatt hier solche falschen Sachen zu posten, damit wäre jedem geholfen.

    Ich kann mir jederzeit bei einem Filehoster einen Account machen und ganz legal bezahlen. Da ist nichts Strafbares vorhanden. Von was redest du bitte immer? Es werden keine INHALTE gespeichert, wer will denn da abmahnen? Aufgrund welcher Informationen? Selbst die Filehoster wissen doch nicht mal was in den ganzen *.rar Dateien drinn ist. Was für Informationen wollen die denn weiter geben?

    Jeder kann ganz legal die Datei

    432948230932482343242343223.rar

    herunterladen. Wo willst du abmahnen? Verstehst du überhaupt das Prinzip Filehosting? Da wird nichts geteilt, sondern nur direkt runter geladen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juni 2015
  9. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Wie schon geschrieben wenn es so einfach wäre Illegale Inhalte von nicht illegalen zu unterscheiden hätte man da schon längst etwas unternommen.

    Bis jetzt gab es deswegen auch noch nie Abmahnungen.
     
  10. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Wenn hinter der Datei

    432948230932482343242343223.rar

    der neue Mad Max Film steckt, kann den niemand legal runterladen. Wer das tut, macht sich wegen einer nicht autorisierten Vervielfältigung strafbar. Und das kann natürlich auch abgemahnt werden. Eine ganz andere Frage ist, ob man erwischt wird. Und ich denke, der Nachweis ließe sich führen, wenn man an die Daten des OCH kommt.