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BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 9. Juni 2015.

  1. D5M7N3K

    D5M7N3K Junior Member

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Nein ich halte nichts von diesen angeboten die bitten zu wenieg und laufen noch mit 25FPS wären es 720p50 streams hätte ich nichts gegen solche angebote aber so ist das für die tonne
     
  2. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Das ist richtig, weil die Abmahner beim reinen Download nicht an die IP Adressen kommen. Das kann sich aber ändern. Wenn Du da im großen Stil runtergeladen hast, kann das dann auch den Staatsanwalt interessieren...
     
  3. BartHD

    BartHD Talk-König

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    OCH speichern nur, wie viel du heruntergeladen hast, nicht was genau. Die Daten können daher auch nicht herausgegeben werden. Selbst wenn man die genauen Dateinamen speichern würde, was genau vermutest du denn hinter der Passwortgeschützen-Datei

    432948230932482343242343223.rar

    Daher ist es auch egal ob du pro Tag nur eine MP3 oder 500 BluRays runterlädst. Beim Hochladen sieht die Sache schon wieder anders aus. Aber wer über OCH nur herunterlädt ist für die nächste Zeit aller Wahrscheinlichkeit nach "safe".
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juni 2015
  4. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Und die Blurays kommen gerade mal mit 24 fps daher, ebenso wie die meisten Kinofilme. In die Tonne mit dem ganzen Schrott, brennt alle Kinos nieder die uns diesen 24fps Müll vorsetzen! ;)

    Die meisten meiner 24p Blurays sehen fantastisch aus, da kann ich bequem auf 50 oder 60 fps verzichten. Die hohen Raten braucht man nur für 3D Wiedergabe, wenn abwechselnd ein rechtes und linkes Bild übertragen wird. Für 2D reichen 24p vollkommen aus.
     
  5. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Und was machst du mit dem runtergeladenem Zeug? Wenn du es sammelst, also speicherst, erstellst du eine Kopie. Halbwegs sicher bist du eigentlich nur wenn du streamst, da kann dir heute keiner was. Aber wenn du zuhause eine Sammlung hast, bei der selbst deine Videothek neidisch werden könnte, dann hast du im Zweifelsfall auch ein gewisses Problem. ;)
     
  6. BartHD

    BartHD Talk-König

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    In dem Posting ging es doch um Abmahnungen. Wer will dich denn abmahnen, wenn du Daten auf deinem NAS hast? Beim herunterladen kommt keiner an die Daten, da wie gesagt nur die Menge aber nicht die Dateien gespeichert werden.

    Ob man bei einer möglichen Razzia Probleme bekommt ist wieder eine andere Sache. Darum ging es aber in meinem Beitrag nicht.
     
  7. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Aha, woher weißt Du denn, was die genau speichern? Ganz seriöse Gestalten sind das ja. Die passen sicher auf, dass Dir nix passiert. Die Passwörter sind nun das geringste Problem, wenn man die Datei hat...
     
  8. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Nein die OCH sind vollkomen legal. Entscheidend ist nur der Inhalt aber da kommt ein Staatsanwalt nun mal nicht ran.;)
     
  9. BartHD

    BartHD Talk-König

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Darf man fragen was du für Drogen konsumierst? Wo sind denn Filehoster illegal? Dann wäre ja Google Drive und One Drive von Microsoft ebenfalls illegal? Nur weil man gewisse Dienste auch für illegale Dinge benutzen kann, sind doch nicht gleich alle illegal.

    Man kann ein Messer auch zum schneiden von Brot verwenden oder zum ermorden von Menschen.

    Entweder hast du von der Materie gar keine Ahnung und postest deshalb nur Müll oder du hast langweile.
     
  10. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Nutzt Dir aber auch dann nichts wenn Du nicht die anderen Dateien hast die ja wieder ganz wo anders liegen.
    Da bist Du dann auch in 100Jahren noch nicht schlauer was da nun gespeichert war.