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BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 9. Juni 2015.

  1. emtewe

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Meine Güte ist deine Fantasie begrenzt, ich werde dir mal helfen.
    Jemand recherchiert über eine Arbeit zum Theme Zusammenleben von Fledermäusen und Menschen. Speziell geht es um leerstehende nicht ausgebaute alte Dachböden, die man Fledermäusen als Nistplätze überlässt. Er sucht dazu noch ein paar Bilder die frei zum Download angeboten werden, und beginnt die Googlesuche mit den Worten "Fledermaus", "Mensch", "download" und "frei". Da er dort nichts passendes findet nimmt er die Suchbegriffe einfach in englisch, also "Bat", "Man", "download" und "free", und weil er neue Bilder sucht fügt er noch "new" hinzu... ;)

    Meine Güte, es war doch nur ein Beispiel, nun häng dich nicht an den Details auf. Tatsache ist, das Google auf solche Seiten tief verlinkt, und du bei ungeschickter Wahl von Suchbegriffen auch direkt dort landen kannst. Völlig ohne Absicht...
     
  2. Lt_Spock

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    AW: BGH: Grundsatzurteil zum Filesharing erwartet

    Wenn ein Antrag da ist muss ermittelt werden. Aber der Staatsanwalt kann auch trotz erwiesener Schuld das Verfahren nach dem Opportunitätsprinzip einstellen. Z.B. nach § 153a I StPO oder § 153 StPO.

    In Strafverfahren im persönlichen Umfeld bzw. Privatbereich wie z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch etc. stellt die Staasanwaltschaft nach § 376 StPO regelmäßig das Verfahren unter Verweis auf die Privatklage ein.

    In dem Sinne enden viele Antragsdelikte bereits auf dem Schreibtisch des Staatsanwaltes bevor es überhaupt zu richtigen Ermittlungen kommt und trotz erwiesener Schuld winkt die Straffreiheit:winken:

    Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei paar Schuhe. Mich persönlich interessiert es desalb nicht ob ich Recht ahbe, sondern wie ich Recht komme. Ob das dann wieder gerecht ist vollkommen uninteressiert.