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Bezahlen im Internet - Angebote im Überblick

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 31. Oktober 2017.

  1. suniboy

    suniboy Talk-König

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    So ist es. Und das schlimme daran ist die indirekte Beweislastumkehr, denn wenn mir falsch abgebucht wird muss ICH die Unrechtmäßigkeit beweisen(!). Und der Gläubiger stellt sich solange dumm und am Ende war es doch nur ein Missverständnis...Nee Leute, das ist nicht zu Ende gedacht mit der Lastschrift. Hier hätte ich mehr Sicherheiten für den Verbraucher und empfindliche Strafen für Falschabbuchungen (ob es nun der Praktikant war oder nicht).

    Lastschrift in dieser Form ist für mich immer Endmündung.
     
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  2. BartS

    BartS Wasserfall

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    Bei PayPal gibt es ebenfalls Generalvollmachten - das ist immer dann der Fall, wenn auf der PayPal-Seite kein Betrag genannt wird (oftmals bei Verträgen). Und PayPal ist schon deshalb weniger sicher als Lastschrift, weil man dort kein gesetzliches Recht auf einen Zahlungswiderruf hat - man ist auf das Wohlwollen von PayPal angewiesen.
     
  3. BartS

    BartS Wasserfall

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    Aber nicht bei Lastschrift, da musst du für einen Zahlungswiderruf gar nichts beweisen.
     
  4. BartS

    BartS Wasserfall

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    Dann musst du aber immer manuell bezahlen. Es gibt keine Zahlungsart, wo du einerseits keine Generalvollmacht ausstellst, andererseits aber automatisch immer unterschiedliche Beträge abgebucht werden können.

    Und wenn du dich etwa bei einer Banküberweisung bei der Summe vertust, hast du ohne Zutun des Empfängers (oder der Justiz ;) ) KEINE Möglichkeit, die Differenz zurückzubuchen.
     
  5. joegillis

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    Eine Lastschrift kann man in den ersten 8 Wochen aber bequem per Mausklick rückgängig machen. Danach wirds etwas schwieriger, aber mit etwas Aufwand geht es auch bis 13 Monate rückwirkend. Bei Paypal wird das schon etwas schwieriger.
     
  6. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Ich meinte aber nicht das rein technische mit der Bank, sondern das mit dem Gläubiger. Denn wenn sich z.B. meine SIM Karte an der Grenze zu der Schweiz im falschen Netz einbucht -so kommt ganz schnell was zusammen an Roamingkoste. So, und nun zieht mein Anbieter einen 3-stelligen Betrag von meinem Konto ein -und dann stehe ich da. Ohne mein zutun wird der Anbieter ja nichts weiter unternehmen -denn das Geld hat ja schon. Nun liegt es also an mir das Gegenteil zu beweisen damit ich mein Geld wieder kriege. Gäbe es die Lastschrift nicht, müßte der Anbieter eine Zahlungsaufforderung schicken auf dei ich nicht mal antworten muse.Danach bleibt ihm nur der gelbe Brief wo aber ER alles vor Gericht belegen muss. Ein gewaltiger Unterschied zu Lastschrift....
     
  7. derRonny

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    Das ist doch totaler Blödsinn. Bei deinem Beispiel lässt du einfach deinen 3stelligen Betrag zurück gehen und nun ist der Anbieter auch wieder gefordert und muss dich anschreiben und ggf nachweisen, wofür er das Geld denn nun will.
    Deine Lastschriftphobie ist albern.
     
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  8. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Das Beispiel von suniboy war auch aus einem anderen Grund schlecht gewählt. Denn wenn dem so wäre, dass sich die Sim Karte in ein anderes Netz einbucht, liegt es ja an ihm das vor einem Telefonat/Internetnutzung/SMS/MMS zu überprüfen. Ein Blick auf das Display bzw. die obere Leiste sollte da schon reichen.
    In so einem Fall kann man bestenfalls auf Kulanz hoffen.
     
  9. BartS

    BartS Wasserfall

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    Eben, und m.E. überhaupt nicht nachvollziehbar.