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Betreiber von ungesichertem WLAN haften

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Mai 2010.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Karlsruhe - Wer sein drahtloses Netz nicht oder nicht genügend sichert, kann abgemahnt werden. Schadensersatz wird laut einem BGH-Urteil aber nicht fällig.

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  2. Devport

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    AW: Betreiber von ungesichertem WLAN haften

    Betreiber von ungesichertem WLAN haften ?

    Das Urteil sagt doch gerade, dass man nicht haftet ... man kann nur abgemahnt werden.

    Endlich mal ein vernünftiges Urteil.
     
  3. LizenzZumLöten

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    AW: Betreiber von ungesichertem WLAN haften

    Das Urteil ist wirklich vernünftig, nur daraus abzuleiten das man nicht/niemals haften muss ist etwas durch die rosarote Brille betrachtet; wer abgemahnt worden ist und/oder weiterhin [nach dem BGH Urteil] sein Wlan immer noch ohne oder mit dem Passwort der Routergrundeinstellung betreibt wird "ein Problem bekommen" wenn jetzt [nach dem Urteil] /erneut die IP als "Urheber" auftaucht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Mai 2010
  4. Devport

    Devport Senior Member

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    AW: Betreiber von ungesichertem WLAN haften

    Dass man nach einer Abmahnung nicht haftet habe ich nicht geschrieben.

    In diesem Urteil geht es um einen Fall in dem man nicht haftet. Somit ist der Titel einfach falsch und suggeriert eine Fehlinformation.

    Es gibt viele Benutzer, die sich nicht mit WLANs auskennen und das die zunächst einmal nicht für die Straftaten Dritter haften ist gut, vor allem da jetzt nicht die GEMA und Verwandten nach offenen WLANs suchen können um unbedarfte Computernutzer abzuzocken.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Mai 2010