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Betr. Sonderkündigung -Wichtige Meldung-

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von zoe, 9. Mai 2002.

  1. Roli

    Roli Platin Member

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    Mal ehrlich gesagt, woher sollen wir denn das wissen durchein . In deinem Posting stand nichts von Diebstahl und Hausfriedensbruch.
    Achso, wir sollen wohl zwischen den Zeilen lesen. Alles klar.
     
  2. noeler

    noeler Board Ikone

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    Das ist genau das Gleiche wie jemanden sofort zu bleiden ohne die Gruende zu wissen. Wer weiter mit mir da drueber sich unterhalten will, der kann ne PN schicken, da es hier off Topic ist.

    CU
     
  3. Evil

    Evil Silber Member

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    Dir ist offensichtlich nicht zu helfen, weil Du es nicht für nötig hälst Deine Gemeinschaftsanlage den technischen Stand anzupassen.
     
  4. Evil

    Evil Silber Member

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    Davon stand aber nix in Deinem Posting und was hat das überhaupt mit dem Thema zu tun? Nix, es sei denn der Mieter hat Dir die Gemeinschaftsanlage geklaut.
     
  5. Lapidis

    Lapidis Junior Member

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    Also Leute, ihr begebt euch wieder einmal in Niederungen ....

    Die Sachlage ist doch inzwischen geklärt. Jeder hat das Recht jedes Programm zu sehen! So hat es, gegen eine Entscheidung des BGH (Bundesgerichtshof), der Europäische Gerichtshof im letzten Jahr entschieden.
    Hiernach hat der Vermieter dem Mieter einen Ort zuzuweisen, wo dieser seine Anlage fachmännisch installieren (also nicht selbst) lassen kann. Desweiteren ist der Mieter auf Verlangen verpflichtet eine Versicherung für die Anlage abzuschliessen und nach Auszug alle durch die Aufbau entstandenen Beschädigungen /z.B. Löcher in der Wand) zu beseitigen.
    Nicht erlaubt ist es allerdings zur Selbsthilfe zu greifen! Man darf also nicht ohne nachzufragen oder gegen den Widerstand des Vermieters die bestehende Anlage anrühren bzw. eine neue errichten. Hierfür müsste man den Vermieter erst einmal auf Duldung verklagen.

    Woher ich so einen "Unsinn" weiß? Ich bin einer jener Staatsdiener, die bei Gericht Entscheidungen zu fällen haben und deswegen von Berufswegen sich durch Gesetzte und Veröfflichungen zu kämpfen haben. Sollte der hier angesprochene Rechtsstreit bereits vor über einem Jahr so gelaufen sein, so hätte der Mieter tatsächlich keinen Erfolg haben können. Wenn der aber heute neu den Vermieter auf Duldung verklagen sollte, dann hat er alle Aussichten auf Erfolg. Man muss aber immer wieder betonen, dass man auf See und vor Gericht in Gottes Hand ist, und dass auch nicht jeder Richter die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes ließt.

    Gruß

    Lapidis
     
  6. akte.x

    akte.x Senior Member

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    @noeler

    Original erstellt von noeler:
    Ich besitze unter anderem ein Mietshaus mit einer Gemeinschaftsantenne ( analog )
    Ein neuer Mieter hatte Terror gemacht, weil er seine d-box nicht betreiben kann und die Anbringung einer eigenen Antenne ist ihm untersagt, er hat die Gemeinschaftsantenne zu nutzen.
    Sodele, und das Ende der Geschichte?
    Der mieter darf sich auf eigene Kosten einen Analogreciever kaufen und sitzt noch 8 Monate auf einem P-Abo. Ob Du P empfangen kannst oder nicht, ist Dein Problem. Zahlen musste trotzdem Dein Abo.

    Nun meine Meinung:
    In ein Haus wo ich keine Digitaltaugliche Satanlage vorfinde oder betreiben darf würde ich nie einziehen !!!

    Und so einen wie Dich als Vermieter? NEIN DANKE !!!

    Du bist ein ganz Arr.... Vermieter ...

    Dein Anwalt hat wohl Dank Dir viel zu tun !!!
    durchein durchein durchein durchein
     
  7. MarcusS

    MarcusS Neuling

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    Hi Leute!

    Aber wie ist das denn mit künigen wegen wegfalls von Kanälen wenn man das Super-Abo (oder wie die das jetzt nennen wenn man alle Kanäle empfangen kann) abonniert hat ?

    Über Antworten an mailto:steppender_baer@gmx.desteppender_baer@gmx.de</a> wäre ich dankbar.

    Denn es kann ja nicht angehen, das man jetzt für weniger Kanäle gleich viel zahlt wie vorher.

    Und dann dieses mehrfache Senden von Filmen an einem Tag innerhalb von wenigen Stunden.

    Das stellt doch eine wesentliche Änderung des Vertrages
     
  8. Balu6155

    Balu6155 Guest

    Das mehrfache Senden von Filmen an einem Tag war auch schon vor der Reform so. Und ist ja auch kein Nachteil. Die 30 TV-Premieren kommen doch trotzdem. Die restliche Zeit muß selbstverständlich mit Wiederholungen ausgefüllt werden. Dafür sind P1 bis 5 ja auch da. Mehr hat P nicht zugesichert.
    Beim Wegfall von Kanälen ist das schon anders. Da denke ich, kann man durchaus sonder kündigen.

    Allerdings ist es dazu nicht schon zu spät? Immerhin sendet P schon 12 Tage mit der neuen Programmstruktur.
     
  9. Thorsten Berlin

    Thorsten Berlin Gold Member

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    Natürlich steht Dir das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Vor der "Programmreform" waren es zum einen 8 Kanäle mehr, es wurden zuvor beworbene Spartenkanäle und Sportevents angekündigt und ausgestrahlt.

    Nach der Reform wurden Programme zusammengelegt, im Sport-Paket wurde 1/3 des Angebotes ersatzlos gestrichen und zuvor kostenlose Angebote wurden kostenpflichtig (einseitige nachteilige Vertragsänderung seitens Premiere). Und Premiere Start sendet für reguläre Abonnenten nur eine Selektion des laufenden Programms; Premiere 1 & 2 senden das gleiche Angebot lediglich zeitversetzt!
    Also kein Mehr- oder Alternativangebot...

    Du musst nur Fristen einhalten und bei dem Verein nachhaken, sonst bekommst Du nur elektronisch erstellte Standardschreiben (was m. M. nach auch nicht rechtens ist)...
     
  10. Thorsten Berlin

    Thorsten Berlin Gold Member

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    Naja, es wurden ja nicht nur 30 Premieren im Bereich Spielfilm beworben sondern auch "große Sportereignisse live" auf "drei SPortkanälen"...
    Spartenkanäle, Serienpremieren und und und.
    Und meines Wissens gilt immer das Angebot als Vertragsgrundlage, was zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigkeit hat.
    Spartenkanäle für Serien sind entfallen, ein Sportkanal von zuvor drei (1/3 des kompletten Sport-Pakets!)... und alle großen Events werden nur noch gegen Extra-Kosten (also eine verdeckte Preiserhöhung) gezeigt.