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Bestellt bei Amazon - Sowas ist mir echt noch nie passiert...

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Bökelberger, 6. Oktober 2011.

  1. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Blablabla...

    Solange es diesbezüglich keine höchstrichterliche Urteile gibt ist alles nur dein bzw. des Händlers Wunschdenken. Wie es meist in solchen Urteilen so schön heißt muss der Kunde "darauf vertrauen können", dass im Warenkorb gelegte Artikel auch kaufbar sind und nicht plötzlich aus dem Warenkorb verschwinden. So, und über genau diese Zeitspanne gibt es nun mal offenbar keine Urteile und insofern kannst du viel erzählen wenn der Tag lang ist. Meine Frage war ja anfänglich, ob es eben diesbezüglich schon (rechtliche) Erfahrungen gibt.

    Dann weiter. Preise sind in Deutschland SELBSTVERSTÄNDLICH verbindlich und das ergibt sich allein schon aus der Preisangabenverordnung (PAngV) wonach a) Händler dazu verpflichtet sind ihre Waren auszupreisen und b) die Preise brutto sein müssen (also alles inkl.). Die Preise -auch bei Amazon- sind also keine Spaßpreise, sondern real zu zahlende Preise.

    Etwas anderes gilt natürlich (das Otto-Urteil) wenn z.B. ein MacBook für 99€ ausgewiesen ist und jeden "Durchschnittsbürger" klar sein sollte dass dieser Preis -so- nicht stimmen kann.

    Was den Bestand bei Amazon angeht -so ist dieser normalerweise (wenn keine Spielchen) selbstverständlich echt und das habe ich meistens auch so erlebt, dass gerade bei geringerer Anzahl Artikel -mein Kauf sich sofort auf den Bestand widerspiegelt.

    Alles andere (was du so erzählst) wäre ansonsten ein Fall für die Wettbewerbszentrale und weit weg von der Praxis. Denn ich habe noch nie einen Ladenhändler erlebt, der an der Kasse mehr als das Preisschild haben wollte.
     
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Das ist seit Jahrzehnten höchstrichterlich und durch laufende Urteilssprechung abgesegnet.

    Jeder BWLer/Jurist lernt das schon im ersten Semester Grundstudium. Das ist ein ganz klassischer Fall.

    Was Du da oben schreibst, ist dagegen, Zitat. "Blablabla..." und Wunschdenken ohne Faktenkenntnis ;)

    Die PangV regelt NICHT, dass der Preis ein verbindlichen Angebot ist, sondern was im Preis alles enthalten sein muss, dass der angegebene Preis bspw. alle Kosten inkl. Umsatzsteuer enthalten muss, also es keine versteckte Kosten geben darf, keine Kostenverschleierung etc. Niemals regelt die PangV, dass ein angegebener Preis als Kaufpreis rechtlich bindend ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Mai 2017
    AlBarto und Rohrer gefällt das.
  3. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Ich rede vom Verbleib im Warenkorb. Wäre mir neu, dass seit Jahrzehnten sich jemand damit befasst hat wo es doch den Onlinehandel erst seit ca 15 Jahre gibt...
     
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Gut, da kann ich dann auch nichts für, dass das FÜR DICH Neuland ist. Für den Rest der Welt aber nicht. ;)
     
  5. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Ein AZ:xyz würde mir völlig ausreichen...;)
     
  6. Tip

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    Ich schrieb doch:
    Das die Darstellung unverbindlich ist, stelle ich nicht in Frage.

    Aber es ist ein Wert vom Händler, nicht von mir.
    Und das bleibt Unfug, wie eine Banane, die keine Banane ist, weil sie zu gerade ist.
     
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Kann ich dir gerne heute Abend mal raussuchen. Da gibt es hunderte drüber. Bin aber derzeit am arbeiten und muss anderes erledigen.
     
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  8. Creep

    Creep Guest

    Und kann zu Verwirrungen führen, wenn es sich z.B. um ein Buffetangebot in einer Kantine handelt. Hab es schon erlebt, daß ein "Angebotsschild" vom vergangenen Tag im Buffetbereich versehentlich stehengelassen wurde. An der Kasse galt der Sonderpreis dann erst, nachdem ich dem Kassierer angeboten habe, daß er dann doch bitte das Essen wieder zurücksortieren möge ;)
     
    suniboy gefällt das.
  9. moznov

    moznov Guest

    Solltest mehr in Ladengeschäften einkaufen gehen, dass kommt täglich vor..
    Besonders bspw. bei Ton / Datenträger, die noch einzeln etikettiert werden..
    Manchmal findest du halt einen Artikel nicht mehr, weil Kunde ihn von A nach B getan hat, und beim Hochpreisen des Artikels verbleibt also der alte , niedrige Preis an der CD..
    Dann steht der Kunde an der Kasse, welcher die nun irgendwo gefunden hat,und soll nen anderen, höheren, Preis bezahlen..
    Gibt dann 2 Möglichkeiten, der Händler gibt dir die CD zum " alten", noch etikettierten Preis, ( meist ja), oder beruft sich auf einen Irrtum, wie horud schon schrieb..
    Rechtsfall des Tages: Falsche Preisauszeichnung im Laden

    Wenn es noch keine " höchstrichterlichen " Urteile gibt, wie sollen die dann " meist in solchen Urteilen"..irgendwas geurteilt haben..?
    Dann ist es , wenn es keine solchen Urteile gibt, anzunehmen, das dem Onlinehändler es überlassen bleibt, wie lange die Zeitspanne ist, und wenn die Zeitspanne damit beendet ist, dass dir ein anderer Kunde das beispielsweise letzte verbliebene Teil aus dem Warenkorb nimmt, wäre das damit zu vergleichen, dass du ne halbe Stunde um den letzten TV deiner Wahl im Geschäft rumschleichst, und zack..schnappt sich den ein anderer das Teil weg, grad als du dich endlich entschlossen hast..
    Also , so wie Amazon und andere das handhaben, wird das wohl rechtlich nicht zu beanstanden sein, sonst wären sämtliche Onlinehändler in D ja schon längst verdonnert worden, z.B. ne Restzeit des Verbleibs im Warenkorb als "verbindlich reserviert " anzuzeigen..
     
  10. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Zuletzt bearbeitet: 18. Mai 2017