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Bestellt bei Amazon - Sowas ist mir echt noch nie passiert...

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Bökelberger, 6. Oktober 2011.

  1. suniboy

    suniboy Talk-König

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    :D:D
     
  2. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

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    Nein, die klingeln nicht, sondern entzünden ein Feuerchen vor der Tür und warten bis Du die Rauchzeichen liest...
     
  3. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Der letzte mit so einer Nummer wurde bei uns abgeführt...:(
     
  4. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Hallo,

    erwarte eine Sendung aus Hong Kong und bei der Sendungsverfolgung wird mir DHGM Regular Mail als Zusteller angezeigt. Google bringt mich nicht weiter....

    Kennt also jemand DHGM Regular Mail?
     
  5. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

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  6. suniboy

    suniboy Talk-König

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  7. hart_aber_fair

    hart_aber_fair Senior Member

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    Naja; wie Du richtig schreibst, kann der stationäre Händler eh jegliche Rücknahme verweigern(außer bei Mängeln) und sollte dies auch, wenn bspw. Sachen offensichtlich getragen wurden.

    Da Online-Händler kann die Rücknahme wegen des Fernabsatzrechts zwar (abhängig vom Produkt) nicht verweigern, aber er kann dafür bei Gebrauch Schadensersatz verlangen und dieses Verlangen ist für ihn sogar denkbar einfach, da er dann einfach nur einen Teil oder ggfs. sogar gar nichts vom Kaufpreis zurück zahlt. Wenn der Kunden den vollen Preis vom Händler für seine zurückgegebenen, getragenen Sachen haben möchte, müsste der Kunde klagen und würde dann auch vor Gericht verlieren.

    Wenn der Online-Händler somit trotzdem einen Schaden hat (z.B. Versandkosten, weil er kostenlosen Versand und kostenlose Retoure anbietet), ist das seine Entscheidung und diese beruht dann auf einer Mischkalkulation, d.h. er nimmt an, dass diese Vorgehensweise für ihn besser ist. Das böse Fernabsatzrecht zwingt ihn nicht dazu.
    Rechtlich gesehen dürfte er sogar die Möglichkeit haben, die Versandkosten für die Lieferung und für die Retoure vom Kunden zurück zu verlangen, wenn der Kunde es getragen hat und dann verschmutzt oder gewaschen zurück schickt. Aber, dann müsste eben der Händler klagen.

    Und die Fälle, dass Personen Dinge doppelt bestellen (Videospiele bei verschiedenen Händlern) und dann bei denen das Spiel zurückzuschicken, bei denen sie es später erhalten, kann ich mir nicht vorstellen, dass das besonders viele Fälle sind. Wenn der Händler keinen kostenlosen Versand und keine kostenlose Retoure anbietet, dürfte er dieses Klientel zudem nochmal abschrecken und einen größeren Schaden hätte er auch nicht.
    Alternativ kann er wegen der Vertragsfreiheit eben auch immer Kunden aus seinem Kundenstamm rauswerfen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. April 2016
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  8. hart_aber_fair

    hart_aber_fair Senior Member

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    Mittlerweile gibt es recht viele UPS Access Points (ist sowas wie Hermes Shops). Wenn Du dann bei der ersten Zustellung nicht da bist, geben Sie es in so einem ab und informieren dich via Karte (Aber Achtung: Hatte es schon, dass auch der Karte stand "wurden nicht angetroffen...erneute Zustellung Morgen", aber via Sendungsverfolgung im Internet konnte ich dann lesen, dass es in einem UPS Access Point abgegeben wurde. D.h. führe am besten die Sendungsverfolgung im Internet durch.

    Auf der Internetseite von ups kannst Du auch nachsehen, wo Dein nächster UPS Access Point ist.
     
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  9. suniboy

    suniboy Talk-König

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    @hart_aber_fair

    zu #1777

    Volle Zustimmung! (y)

    Habe nachgeschaut und tatsächlich ist einer auch in meiner Nähe. Das ist schon mal gut dass ich dem Paket nicht hinterher rennen muss. Mal schauen. (y)
     
  10. AlBarto

    AlBarto Talk-König Premium

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    Immer schön alles an die Arbeitsstelle senden. Geht nix verloren (y)