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Bestellt bei Amazon - Sowas ist mir echt noch nie passiert...

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Bökelberger, 6. Oktober 2011.

  1. uwi

    uwi Guest

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    Also wenn ich was zurückschicke dann nur nach kurzer Prüfung meinerseits-also erst mal einen Monat ausprobieren und dann zurückgeben mach ich nicht...
    Es waren größtenteils technische Artikel-Receiver,Internet usw.
     
  2. uklov

    uklov Platin Member

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    Ohne dir etwas vorwerfen zu wollen: Ich habe ein gewisses Verständnis für Amazon.
     
  3. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Aha. Da haben wir's schon! :)

    Neue versiegelte Geräte aufmachen und ausprobieren zeugt von kein ernsteres Kaufinteresse, sondern Neugier. Alles technische kann man irgendwo im Einzelhandel locker ausprobieren, wieso dann nach Hause mit Bringservice?

    Also wertige Sachen, die dann mit % im Warenhause laufen MÜSSEN.
     
  4. Tip

    Tip Board Ikone

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    Aha, das mag bei dir so sein, ich finde sehr viele technische Sache im Rhein Main Gebiet nicht mehr im Einzelhandel vorrätig, so das ich es testen könnte.
    Abgesehen davon wohnt nocht jeder in einer Großstadt. Muss jeder dafür 100km fahren?
     
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  5. hart_aber_fair

    hart_aber_fair Senior Member

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    Du meinst also, er sollte die Geräte im Einzelhandel ausprobieren und wenn sie im gefallen, dann bei amazon kaufen? Sowas ist dann auch immer sehr schon für den Einzelhandel.

    Nein, Versandhändler sparen viel Geld, weil sie kein Geschäft betreiben, in dem die Kunden die Geräte ausprobieren können. Daher sollte es auch erlaubt sein, Geräte zu bestellen, die einem vmtl. gut gefallen und nach einem Ausprobieren, wenn sie einem eben doch nicht gefallen, sie zurückschicken zu können.

    Gleichwohl würde ich mich stets vor der Bestellung bemühen, weitere Infos (z.B. Videovorstellungen, Tests etc.) zum Gerät zu erlangen, bevor man bestellt.

    Aber wenn dies andere nicht machen, könnten die Versandhändler auch noch Alternativen einführen. Z.B. dass man sich Vorführgeräte bestellen kann, wenn man unentschlossen ist und die Geräte einfach erstmal testen will. Wenn sie das nicht machen, selbst schuld.
     
  6. Creep

    Creep Guest

    Der Zweck des Fernabsatzgesetzes war ja gerade, dem Kunden beim Versandkauf die gleiche Möglichkeit des Testens zu geben, wie im stationären Handel. Deshalb handelte es sich dabei ja immer um einen "Kauf auf Probe", wodurch der Kaufvertrag erst dann zustande kam, wenn der Kunde den Artikel auch behielt. Ohne die Möglichkeit, z.B. 3 Paar Schuhe zu bestellen und nur das passende zu behalten, hätte der Internethandel einen unschlagbaren Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Einzelhandel. Natürlich kann Amazon einzelne Kunden auschließen und mit ihnen keine weitere Verträge eingehen. Insgesamt wirkt dieses Verhalten auf mich als langjährigen Kunden mit mehreren Bestellungen pro Woche und vielleicht einer Rücksendung in 2 Jahren unseriös. Hier möchte ein Händler offensichtlich von der Kostenersparnis des Versandhandels profitieren, Kunden, die von ihren Rechten Gebrauch machen jedoch loswerden. Rosinenpickerei also...
     
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  7. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Nicht jedes einzelne Modell ist im Einzenhandel zu finden, dafür aber ähnliche des gleichen Herstellers. Im Prinzip bleibt dabei alles gleich. Der Online-Hnadel ist sicher nicht dafür gedacht was auszuprobieren und es dann zurück zu schicken. Vielmehr soll uns dieses Recht davor schützen was unpassendes (Kleidung,Schuhe) oder die Katze im Sack zu kaufen. Die Technik gehört mit Sicherheit nicht zu den launischen Gebrauchsgegenständen wo alles sehr individuell auf den Käufer zugeschnitten werden muss. Ich bin der letzte der Verbraucherrechte einschränken würde, aber genau um diese zu schützen muss man auch die Dinge beim Namen nennen.

    Ja, wieso nicht? Die einen mögen es so die anderen so -ich sehe hier nichts verwerfliches.


    Also mir wäre nicht in den Sinn gekommen Geräte nur zum ausprobieren zu bestellen, zumal der Händler ja Gebrauchsspuren danach geltend machen könnte welche eine Minderung des Erstattungsbeitrages hätten.

    Zudem sollten wir uns das Verbraucherrecht nur für die wirklich unverhersehbaren und überraschend negativen Merkmale einer gekauften Ware vorenthalten. Sonst geht es nach nach wegen 5% der Verbraucher ganz weg und erst dann wüßte man woran man war.

    Das wäre natürlich eine gute Idee und diese könnte man an einer sog. Verleih-Gebühr von z.B. 5€ koppeln, damit das ganze nicht wieder ausufert.
     
  8. Tip

    Tip Board Ikone

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    Das ist doch wohl nicht dein Ernst?
    Ich teste im Mediamarkt also nen Bose Bluetooth-Lautsprecher und bestelle dann online im guten Glauben einen Musicman-Lautsprecher?
    Das kann lese ich hier.
    Es geht darum, dass man die Merkmale des direkten Produktes prüfen kann. Das geht nur mit Auspacken. Dafür muss es der Einzelhandel auch haben.
    Im Versandhandel ist das Nutzen/Prüfen auch nach Auspacken zulässig. Auch dafür ist das Gesetz vorgesehen. Dabei sind natürlich Gebrauchspuren zu vermeiden, ansonsten greift das nächste Recht.

    Sorry, aber da kann ich nur sagen: Thema verfehlt.
     
  9. Creep

    Creep Guest

    Genau dafür war das Fernabsatzgesetzt gedacht. Der Kunde sollte also z.B. ein Paar Lautsprecherboxen oder eine Stereoanlage bestellen, auspacken und ausprobieren. Wenn ihm der Klang nicht paßte, sollte er sie wegen Nichtgefallens zurückschicken und, sofern er keine Gebrauchsspuren wie Kratzer an der Oberfläche, verursachte, auch den vollen Preis zurückerhalten. Ausprobieren im Einzelhandel und dann im Internet bestellen ist asozial - vom Käufer und vom Versandhändler, der dieses Verhalten unterstützt.
     
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  10. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Nein. Ich sagte vom gleichen Hersteller! Wenn du ein Modell von Bosse für 99€ kaufen wolltes aber im Handel nur das Modell für 59€ und eine Nummer kleiner in der Bezeichnung -dann hast schon mal den ersten Eindruck.


    Nein genau dafür war das Fernabsatzgesetzt nicht gedacht, sonst hätte man ja nicht die 40€ Hürde eingeführt. Es wäre auch gegen jeden Verstand so ein Recht einzuführen -vielmehr sollte es die Ausnahme bleiben (bei unvereinbare Darstellung und in der Realität) und einen in betrügerischer Absicht gestalteten Verkauf (Fakes usw) abdecken.