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Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von _falk_, 27. Juni 2012.

Status des Themas:
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  1. SliderXB

    SliderXB Junior Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Antje Yael Deusel, Gemeinderabbinerin der Israelitischen Kultusgemeinde Bamberg hat erklärt, daß Beschneidung Verstümmelung ist, wenn kein medizininscher Zweck vorliegt.

    Weit mehr als nur ein medizinischer Eingriff - NZ-News - nordbayern.de



    Da hat sie Recht!
     
  2. NickNite

    NickNite Platin Member

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    Oh ich habe die Seite gefunden, bei der die gute Journalistin des DLF offenbar abgekupfert hat. Es gibt im Netz eine kritische History of Circumcision Seite. Beim Lesen kam mir ein ganzer Absatz sehr bekannt vor, wenn auch übersetzt. Öffentlich rechtlicher Qualitätsjournalismus ist wohl auch nicht mehr das, was er mal war.
    Ausserdem such doch selbst! DLF Informationen am Mittag-Beitrag war gegen 13:25 vor vielleicht knapp zwei Wochen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Juli 2012
  3. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar


    Mit anderen Worten: Du behauptest einfach drauf los, ohne irgendwelche Belege zu haben. Danke fürs Gespräch.
     
  4. NickNite

    NickNite Platin Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Jaja, Hauptsache wieder rumgezickt! Dir steht es frei mir zu glauben, was der DLF verbreitet hat, oder auch nicht und wenn es dich wirklich interessiert, was der DLF ausgestrahlt hat, dann bemühe dich selbst, denn was ich kann, kannst du auch :winken: Ich habe schließlich diesen Beitrag, der zum großen Teil offenbar auch noch aus Internetquellen zusammenkopiert war, gehört, ich muss ihn mir nicht noch einmal anhören.
    Im übrigen ist, sogar durch einen LINK, klar belegt, dass in den USA bis 1999 die Beschneidung von den Ärzte Organisationen empfohlen wurde.
     
  5. SliderXB

    SliderXB Junior Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Die rechtlichen Aspekte der Beschneidung, haben Juristen vor ein paar Jahren - also deutlich vor dem Urteil - schon herausgearbeitet:





    So funktuioniert übrigens eine Quellenangabe:


    Quelle:

    Geburtskanal


    Dort ist auch einiges über den Beschneidungsvorgang an sich zu erfahren.
     
  6. SliderXB

    SliderXB Junior Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    :rolleyes:
     
  7. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Apropos Holm Putzke.

    Putzke, der die juristische Diskussion über Beschneidungen mit angestoßen hatte, äußerte sich erfreut über das Urteil: „Es wird, nachdem die reflexhafte Empörung abgeklungen ist, hoffentlich eine Diskussion darüber in Gang setzen, wie viel religiös motivierte Gewalt gegen Kinder eine Gesellschaft zu tolerieren bereit ist“, kommentierte er.

    Quelle.

    Grundsätzlich ist gar keine Gewalt gegen Kinder zu tolerieren.
    Diese Beschränkung auf oder Hervorhebung von "religiös motiviert" lässt mich schwer vermuten, dass das Kindeswohl bei der ganzen Aktion nicht im Vordergrund stand bzw. steht.
    Mit solchen Debatten entfacht man Kulturkampf.

    Die rationale Frage "Wieviel?" stellt sich nämlich nicht, weil es darauf nur eine Antwort gibt.
    Und die ist mit Artikel 2 (2) GG ausreichend begründet.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 11. Juli 2012
  8. NickNite

    NickNite Platin Member

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    Natürlich nicht, das Problem ergibt sich dadurch, dass das, was die einen als Gewaltakt ansehen für andere kein Gewaltakt ist. Tierschützer zB lehnen Gewalt gegen Tiere ab, lehnen möglicherweise Fleischkonsum ab, andere dagegen sehen keine Gewalt sondern Nahrungsproduktion und marschieren fröhlich zum Burger Joint.
     
  9. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Denkbar.

    Aber da lässt das GG für diesen Fall keinen Spielraum, körperliche Unversehrtheit.
    Alles, was diese verletzt, ist in unserem Rechtsraum Gewalt.

    Da darf auf mögliche Motivation keine Rücksicht genommen werden, man muss sie allerdings auch nicht explizit thematisieren.
    Wem hilft das?
     
  10. NickNite

    NickNite Platin Member

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    Ich bin kein Jurist, aber so verabsolutiert mit Sicherheit nicht korrekt. Soldaten dürfen Grundgesetz geschützt schließlich auch morden und die körperliche Unversehrtheit eines Fötus darf sehr wohl angetastet werden, nicht wahr? Und von psychischer Gewaltausübung will ich gar nicht erst anfangen, sonst kommt demnächst noch die Polizei, wenn Eltern ihrem Sprössling das kommunistische Manifest eintrichtern.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Juli 2012
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