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Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von _falk_, 27. Juni 2012.

Status des Themas:
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  1. SliderXB

    SliderXB Junior Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Wichtig ist, einen gültigen Führerschein zu besitzen.

    Ob man den nur erlangen kann, wenn man beim Fahrlehrer einen Vertrag unterschreibt, wage ich zu bezweifeln.

    Ist mein Vater z.B. Fahrlehrer, wir er sicher nicht auf einen schriftlichen Vertrag bestehen. Wenn man also seinen Fahrlehrer überzeugen kann, auf die Unterschrift zu verzichten ...

    Für die Zulassung zur Prüfung ist allein relevant, ob man die Pflichtstunden nachweisen kann.

    Und für das Bestehen der Prüfung, der Nachweis, die StVO zu kennen und das KFZ in ausreichenden Maße im Straßenverkehr zu beherrschen.

    Hat man den Lappen erst mal, verliert man ihn nicht, weil die Unterschrift unter dem Vertrag mit dem Fahrlehrer, mit Zaubertinte oder nie geschrieben wurde.

    Wohl aber kann man ihn verlieren, wenn man dauernd Gebote bricht oder ein Gebot ganz heftig.

    Du siehst, die Unterschrift ist mitnichten das entscheidende.

    Wenn es Probleme geben sollte, den Fahrleher zu überzeugen ohne Unterschrift Fahrstunden zu geben, und man selber partout nicht unterschreiben möchte, kann ja ein Dritter den Vertrag abschließen.
    Dem Fahrlehrer dürfte es wurscht sein.

    Und da in dieser Metapher die Füherscheinstelle das Äquivalent zu Gott darstellt: Denen ist noch viel wurschter, wie Du zu Deinen Fahrstunden gekomen bist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juli 2012
  2. SliderXB

    SliderXB Junior Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Nein, er hat nur verstanden, daß 2 Ausnahmeregellungen Körperverletzung straffrei werden lassen:

    - Einwilligung des Betroffenen
    - ein rechtfertigender Notstand


    Willigt das Kind also ein, ist alles in Butter.
    Bei einer Nichteinwilligung ist zudem die relative Unmündigkeit zu berücksichtigen.

    Da Haare nachwachsen - d.h. sukzesive immer länger werden - könnte man (relativ weit gefasst, ok) einen rechtfertigenden Notstand im Falle von nie geschnittenen Haaren annehmen.

    Da der Eingriff "Haareschneiden" eine vergleichsweise harmlose und v.a. temporäre Körperverletzung darstellt, dürfte den meisten hier klar sein, warum man Beschneiden und Frisieren nicht wirklich vergleichen kann.

    ... und ein Coiffeur keine Sorge haben muß, juristisch belangt zu werden.

    Obwohl, wenn ich mir einige Fotos aus Jugendzeiten anschaue ... :wüt:
     
  3. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Dann nimm halt nicht die Unterschrift in der Fahrschule, sondern die auf dem Führerschein.

    Der Kern bleibt. Das leisten einer Unterschrift ist für das sicher und legale führen eines Kfz in Deutschland eigentlich vollkommen unerheblich, aber ohne das du irgendwann eine Unterschift leistest kommst du nicht in die Verlegenheit dich im Straßenverkehr bewähren zu müssen, denn dann hast du keinen gültigen Führerschein.

    Und so ist es im Judentum. Ohne Beschneidung ist man kein Jude und wenn man seinen Sohn nicht am 8. Tag beschneidet verliert man den Status wieder, da man den Bund aktiv bricht.

    Man könnte also sagen, dass die Beschneidung die Grundvoraussetzung ist, aber deswegen nicht unbedingt wichtiger als zum Beispiel die 10 Gebote, genauso wie es für das Führen eines Fahrzeuges in Deutschland die Grundvorraussetzung ist einen gültigen Führerschein zu haben (der erst durch eine Unteschrift gültig wird), auch wenn das für das Fahren selber eigentlich unerheblich ist!
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juli 2012
  4. SliderXB

    SliderXB Junior Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Das prinzipielle Problem, vor dem Juden durch dieses Urteil stehen habe ich von Anfang an begriffen.

    Nur ist es eine Tatsache, daß mich der Gesetzgeber bzw. die Führerscheinstelle zu einer Unterschrift zwingt, will ich einen gültigen Führerschein erwerben.

    Das mit dem Beschneidungsgebot ist keine Tatsache, sondern Glauben.
    (fußend auf heiligen Schriften)

    Und ein Gericht kann nicht Aufgrund des individuellen ! Glaubens irreparable Körperverletzungen gutheißen!


    PS
    Sollte der Gesetzgeber/Führerscheinstelle nur von Juden eine Unterschrift verlangen, von Christen, Muslimen (die aber von sich aus unterschreiben) und Atheisten nicht, müßte man den Gesetzgeber fragen, was das soll.

    Sollte er sich persönlich nicht zu Wort melden, und auf Aufzeichnungen verweisen, müßte man schon die unterschiedlichen Aufzeichnungen überprüfen, ob da nicht was mißverstanden wurde.
    ;)
     
  5. Rownosci

    Rownosci Senior Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    was heißt das konkret?
    Sind sie dann dazu bereit, die Strafen hier in Deutschland zu akzeptieren, falls das eigene Kind aus religiösen Gründen beschnitten wird?
    Gewissenhaft nicht erwähnt wird an dieser Stelle, daß durch die Taufe die körperliche Unversehrtheit des Säuglings natürlich gewahrt bleibt - es sei denn, man taucht ihn zu lange ins Weihwasser. :D
    Dieses ist mir bisher nicht bekannt.
     
  6. SliderXB

    SliderXB Junior Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Das ist wahrscheinlich das, wovor sich gläubige Juden am meisten fürchten.

    Welcher pubertierende Junge läßt sich schon freiwillig - also ohne Not - am Penis herum schnipseln.

    ;)
     
  7. Eisenbahnfan

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Bei den so glaubensfesten Juden dürfte das doch kein Problem darstellen. Sie sind ja schließlich "Gottes auserwähltes Volk"...
     
  8. SliderXB

    SliderXB Junior Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Ich habe ja diesbezüglich schon leise Zweifel angemeldet. ;)

    Ist mit 14 auch 'ne wirklich ungünstige Zeit für eine OP am Penis.
    Das muß ja schließlich auch abheilen.

    Und mit 14 wird man ja schon mal ungewollt stimuliert. ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juli 2012
  9. Eisenbahnfan

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Alles nur eine Frage der Glaubensfestigkeit... ;)
     
  10. Martyn

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Abgesehen von Kindern aus ultraorthodoxen Familien die bedingungslos ihren Eltern gehorchen, denke ich auch würde sich kam noch mit 14 jemand freiwillig nur wegen der Religion beschneiden lassen.

    Zudem denke ich würde das für die Juden dann auch keinen Sinn mehr machen, weil die Juden ja schon mit 12-13 Bar Mizwa feiern und damit quasi zu "Volljuden" werden.
     
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