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Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von _falk_, 27. Juni 2012.

Status des Themas:
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  1. SliderXB

    SliderXB Junior Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    @ Eifelquelle liegt da einem MISSVERSTÄNDNIS auf, das dringend einer Revision bedarf.

    Er meint nämlich, daß das per GG garantierte Grundrecht auf Religionsfreiheit, eine "anerkannte Religion" über die Verfassung erhebt und keine Einschränkung erlaubt.

    DEM IST ABER NICHT SO!

    BMI ist übrigens das Bundesministerium des Inneren



    Ach ja, ein etwaiges, von der Politik angestrebtes, Beschneidungsgesetz, daß Juden und Muslimen Straffreiheit bei vorsätzlicher Körperverletzung (§ 223 StGB) gewährt, verstieße im übrigen gegen Artikel 3 des Grundgesetzes.


     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Juli 2012
  2. SliderXB

    SliderXB Junior Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Auch hier ein MISSVERSTÄNDIS:

    Wenn das Bundesvefassungsgericht oder ein anderes Gericht in Deutschland über die "Anerkennung" einer Religionsgemeinschaft befindet, dann nicht um primär festzulegen, wer sich auf Religionsfreiheit berufen kann, diese Freiheit genießt nämlich jeder Mensch in Deutschland, sondern es geht um das Verhältnis vo Staat und Religionsgemeinschaft.

    So z.B. ob eine Religionsgemeinschaft, den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts erhält. Womit einige Vorteile verbunden wären. Nicht jedoch der Vorteil der Religionsfreiheit.

    Alles ebenfalls hier nachzulesen:

    BMI - Staat und Religion
     
  3. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Dichte mir bitte nichts an, was ich nie behauptet habe, nur weil ich entgegen deiner Wette doch jede Menge Urteile liefern konnte. Ich habe nie irgendwo behauptet, Religionen ständen über der Verfassung! NIE!

    Ich habe lediglich gesagt, dass es keinen Sinn macht Religionen zu erfinden, da sich eben nicht jeder einfach als Religion bezeichnen kann und somit auch nicht jeder GG4 für sich geltend machen kann und dass das so ist und nicht nur von mir behauptet wird, habe ich anhand mehrerer Urteile nachgewiesen.

    Das Verfassungsgericht hat sogar in oben zitiertem Urteil ganz klar festgestellt, dass die Frage ob etwas eine Religion ist Zitat: nicht alleine nach dessen Selbstverständnis beurteilt werden kann.

    Also behaupte bitte keine Dinge von mir die nicht stimmen! Danke!
     
  4. SliderXB

    SliderXB Junior Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Also bitte. :rolleyes:

    Du hast wiederholt auf die Religionsfreiheit gepocht, wenn es um Beschneidung - juristisch so oder so ein Akt der Köperverletzung - geht, und gemeint, das Recht auf Religionsfreiheit bedeute, daß man den Juden Beschneiden nicht verbieten könne.

    Das wäre de Facto ein "über dem GG stehen".
     
  5. Rownosci

    Rownosci Senior Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Das ist so auch nicht richtig

    Eifelquelle hat behauptet, die im GG garantierte Religionsfreiheit gelte nur für anerkannte Religionen.

    Das habe ich wiederlegt.

    Eifelquelle hat dieses ein wenig mit der Fragestellung nach Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechts verwechselt, wenn ich das richtig sehe.
     
  6. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Auch das habe ich nie behauptet. Ich habe gesagt, dass aus Sicht eines Juden eine Verbot der Beschneidung einem Verbot des Judentums gleich kommt. Darüber hinaus habe ich mehrfach geschrieben das ich das Urteil für korrket halte, aber die Auswirkungen für uns als Gesellschaft trotzdem für Problematisch erachte.

    Ich zitiere mich ungerne selber, aber so langsam gehen mir deine Unterstellungen die so einfach nicht stimmen auf den Senkel:


    Reicht das erst mal, oder soll ich noch mehr meiner Aussagen in diesem Thread heraus suchen?
     
  7. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Auch das ist falsch! Ich habe geschrieben, dass GG4 kein Freibrief ist, auf den sich jeder beziehen kann, denn wer behauptet etwas aus religiöser Motivation zu tun, muss auch belegen können, dass es sich tatsächlich um einen religiösen Akt handelt und das kann man nur anhand einer Religion die auch tatsächlich als Religion zu bewerten ist.
     
  8. SliderXB

    SliderXB Junior Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Ok.

    Verrätst Du dann bitte noch, warum Du so auf der Religionsfreiheit rumreitest, wenn die hier ohnehin nicht zum tragen kommt?
     
  9. FilmFan

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Wie können Menschen beurteilen, was Gottes Wille ist?

    Als Gläubiger sucht man sich - wie so oft - halt nur das heraus, was man glauben möchte. ;)
     
  10. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Klar, ein Milliardenschwerer Großkonzern, der Menschen psychisch und finanziell anhängig macht und systematisch von ihrem Umfeld isoliert braucht den Schutz des GG. :eek:

    Ach du je. Seit wann sind denn bitte schön Farbige und Behinderte Religionen. Das wird ja von mal zu mal wirrer, was du da schreibst.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Juli 2012
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