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Beschlagnahme nach § 184 b StGB

Dieses Thema im Forum "Kino, Blu-ray und DVD" wurde erstellt von kinski2, 1. Oktober 2006.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Ich habe das Urteil nicht gesprochen.

    Ich kann es jedoch nachvollziehen, nachdem ich die Bilder gesehen habe, die eigentlich recht eindeutig aussehen. Ein abschließendes Urteil könnte ich mir bilden, wenn ich mir auch den Film tatsächlich anschauen könnte. Aber der soll laut verschiedener Kritiken so grottenschlecht sein, dass es wohl eher Zeitverschwendung wäre.

    Ich muss zugeben, dass es schon eine halbe Ewigkeit her ist, als ich "Die Blechtrommel" zuletzt gesehen habe. Deshalb kann ich mich an die von Dir beschriebenen Szenen nicht erinnern und weiß auch nicht, in welchem Kontext sie stehen.

    Gag
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Oktober 2006
  2. J Wilson

    J Wilson Foren-Gott

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Threads über Kinderpornos sollten auch so schnell wie möglich geschlossen werden!!!

    :wüt::wüt::wüt::wüt: :wüt::wüt::wüt::wüt: :wüt::wüt::wüt::wüt:
     
  3. J Wilson

    J Wilson Foren-Gott

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Ich habe ja nix dagegen, dass mein Thread geschlossen wurde(war ja auch zum Glück falscher Alarm)
    Aber dass die Mods gegen Kinderpornografie nix haben und hier nicht schliessen...
    Also Thread closen!!!
     
  4. kinski2

    kinski2 Gold Member

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    auch wieder einer der päpstlicher als der Papst sein will.
    Hier wurde und wird sich sachlich über die Beschlagnahmung eines Films unterhalten und zwar sehr sachlich und informativ.
    Wenns dir nicht passt dann umgehe den Thread
     
  5. J Wilson

    J Wilson Foren-Gott

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Ja, es passt mir gar nicht und zwar aufgrund dessen :wüt:
     
  6. Creep

    Creep Guest

    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    In der Blechtrommel sind nackte Minderjährige bei sexuellen Spielen und beim angedeuteten Geschlechtsakt dargestellt. Wie Du selbst schriebst, ist aufgrunddessen der Kontext völlig irrelevant - allein die Darstellung zählt. Da Du im journalistischen Bereich tätig bist, könntest Du doch sicher BPJS und Staatsanwaltschaft darauf ansetzen und nach der Waffen-SS Affäre etwas nachlegen.
     
  7. J Wilson

    J Wilson Foren-Gott

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Die Mods haben anscheinend nix gegen Kinderpornos
    Thread closen
     
  8. Eifelquelle

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Nicht nur in "Die Blechtrommel". Auch "Die blaue Lagune" würde nach der von Dir geposteten Definition der EU ein Kinderporno sein, sogar eher als "Mala", da es in "Die blaue Lagune" tatsächlich um die ersten sexuellen Erfahrungen geht. In "Mala" hingegen ist die dargestellte
    Sexualität nur "Stilmittel" (wie bei Grass übrigens auch), da die jungen Darsteller keine Kinder spielen, bzw. sich nicht wie Kinder verhalten, sondern wie Erwachsene. Ohne Kinder würde "Mala" nicht funktionieren, denn dann wäre es nichts anderes als eine Soap/Drama.
    In die Blaue Lagune ist der Sex aber kein künstlerisches Stilmitte, sondern Haupthandlungsträger und Brooke Shields war zu diesem Zeitpunk auch minderjährig (15 Jahre)! Für die Unterwasseraufnahmen wurde zwar ein Bodydouble genutzt, aber eben für die entscheidende Sexszene nicht!

    PS:
    Da du von FSK geschrieben hast ... Mala wurde 3 Wochen vor der Beschlagnahmung laut Hersteller von der FSK für eine Kaufhausverwertung geprüft in eine einer leicht geschnittenen Fassung (> 1 Minute) als FSK 16 eingestuft!
    Der Film lief in dern 70ern mit FSK 18 im Kino!
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Oktober 2006
  9. SvenC

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Gag. Da es unterschiedliche Aufassungen gibt zum Thema Kipo, muss man erstmal klären, WAS Pornograpie und Kipo überhaupt ist. Wo, wie und wann die Gesetze greifen. Ich gebe Dir ja Recht, wenn Du die § aufführst, keine Zweifel. Allerdings muss man vorher klären, worunter der Film fällt / fallen würde. Das kannst Du nicht, wenn Du nur n Screenie siehst. Daher lasse ich ja beide Seiten offen, da ich den Film nicht kenne. Allerdings weiss ich sehr wohl, wie unsere Gesellschaft und unsere Gerichte mal ganz schnell Begriffe und Definitionen dehnen und die sich zu ihren Gunsten auslegen. Und genau DAS kann es eben NICHT sein!
    In den Gesetzen steht NICHT drinnen, was der Effekt sein soll. Es steht lediglich drinnen, dass Vertrieb etc. verboten ist. WARUM ist eine Auslegungssache wie eben auch die Definition von P. und Kipo.

    Übrigens im Absatz 3 steht das hier gesondert ;)

    Von daher ist es zwingend logisch, dass es hauptsächlich um Kohle geht bzw. um Unterbindung von Geschäften mit Filmen etc. Es geht zu 99% NICHT darum, dass ein Pädophiler evtl. sich an Kindern vergreifen könnte. Kann es auch nicht, weil es faktisch nicht nachgewiesen ist, dass ein P. dadurch kriminell wird. Pädophilie als solches ist nun mal keine Straftat!
    Wäre es so, wie Du es sagst, dann würde dieses explizit mit in das Gesetz einfliessen.
    Andererseits weise es mir anhand der Gesetze nach, dass Du Recht hast. ;)
    Weil. Ich gehe vom gesunden Menschenverstand aus und nicht von Halbwahrheiten, wie man sie immer wieder gerne verbreitet (siehe auch Deine Auffassung zur Pädophilie, denn die müsste nach Deiner Auffassung auch verboten sein). :winken:
     
  10. SvenC

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Hast Du ein Problem? :confused:
    Meinst, durch Wegschauen wird es besser? :rolleyes: