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Beschlagnahme nach § 184 b StGB

Dieses Thema im Forum "Kino, Blu-ray und DVD" wurde erstellt von kinski2, 1. Oktober 2006.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Nochmal: In Madolescenza geht es um 12jährige Kinder. Dass hier ein anderer Maßstab angeleg wird als bei erwachsenen Darstellern, halte ich nur für legitim.

    Es ist eben die Kombination dieser Faktoren:

    Nackt, angedeutete Sexszenen, minderjährig.

    Würde es sich dabei eben nicht um Kinder handeln, dann würde ich den Film auch ins Spätprogramm auf RTL2 setzen.

    Ja, das sollten wir wirklich nicht. Du konzentrierst Dich in Deinem letzten Beitrag hauptsächlich auf die Entstehung solcher "Werke", die entsprechende Folgen für die Kinder haben.

    Das ist jedoch ein anderer Straftatbestand und hat nichts mit dem oben diskutierten Fall zu tun.
    Hier geht es ausschließlich darum, dass solche "Werke" -- platt gesagt -- als Wichsvorlage für Pädophile dienen. Das soll verhindert werden, da wohl nicht selten der Kick, sich bei Kinderpornos einen runterzuholen nicht mehr ausreicht und dann eben das nächste Kind im Wald verschwindet.

    Warum wohl ist Madolescenza ausverkauft? Wenn díe Story des Films tatsächlich so langweilig ist, wie man liest, wer kauft sich die DVD denn dann?

    Die sog. Posenfotos dienen wohl als Einstieg in die Szene. Unter dem Deckmäntelchen, dass es ja "nur" Kinderfotos sind, konnten sie bisher legal gehandelt werden. Wenn sie tatsächlich so harmlos seien, warum gab es denn dann auch hier so einen reißenden Absatz? Warum haben sich die Perversen nicht vor dem Ottokatalog einen runtergeholt? Warum müssen es denn diese Posenfotos sein, auf dem kleine Kinder mit Lippenstift, halboffenem Mund und gespreizten Beinen "beim Spielen" abgebildet sind?

    Durch Maßnahmen wie die hier diskutierte soll Pädophilen einfach der Nachschub abgeschnitten werden. Ob das letztlich tatsächlich etwas bringt, mag ich nicht beurteilen.
    Ich weiß jedoch so viel, dass ein Verlangen auf einem bestimmten Niveau stagniert, wenn man es nicht permanent befriedigt.
    Früher ist man doch noch errötet, wenn man einen blanken Busen im Fernsehen gesehen hat. Heute kratzt das keine Sau mehr. Da muss schon mehr passieren, dass sich da was tut. Genau das soll eben verhindert werden, dass sich Pädophile eben dann an dem nächstbesten Kind vergreifen, um eben den höheren Kick zu erfahren, da sie von normalen Kinderpornos ja mittlerweile gelangweilt sind.

    Und was nun Dein Anliegen angeht: Selbstverständlich hat man mit allen Kräften zu verhindern, dass Kinder für das Erstellen solcher Fotos und Filme missbraucht werden. Doch ist das eine völlig andere Sache.

    Gag
     
  2. SvenC

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Gag. Deine Sätze in allen Ehren. Die Realität sieht aber nun mal (leider) anders aus. Die, die sich an das "nächstbeste Kind" vergreifen, sind die wenigsten in uns. Gesellschaft. Das kannst Du dann in aller epischen Breite in der BLÖD lesen.
    Die wahren Täter sitzen meist zu Hause am Essenstisch und nennen sich Onkel, Verwandter, Vater. SO sieht die Realität aus. Beides ist natürlich schlimm. Aber jedesmal die abgegriffenen Argumente der BLÖD zu hören, macht es nicht besser und vor allem nicht wahrer.
    WAS Pornographie ist, ist eindeutig ausgelegt, was Kipo ist zu 100% ebenso.
    Ebenso die Regelung und der Vertrieb und Besitz. Alles andere sind juristische Auslegungen und Auslegungen von diversen Moralaposteln. So kann man z.B. ein nacktes Kind, welches NICHT posiert, nicht als Kipo auslegen. Es wird aber sicher genug Pappnasen geben, die das tun und tun würden. Diese Doppelmoral ist aber extrem gefährlich, weil z.B. nicht gegen die wirkliche Ursache angekämpft wird (Kinderarmut & falsche Familienplanung, Drogen in der Familie, Gewalt und und und). Es wäre viel mehr Kindern geholfen, wenn die Behörden auf diverse Umstände in den Familien achten und hören würden.

    Bestes Beispiel HIER zu finden

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,442040,00.html

    DARUM müssen wir uns alle kümmern! Solche Sachen passieren zu 99% häufiger als Deine genannten Fälle, Gag. Sorry. Ist nun mal so (auch wenn ich das andere nicht verharmlosen möchte und will). Aber die wirkliche Realität sieht nun mal komplett anders aus!

    @Eifel
    Danke für die Infos.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Oktober 2006
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Ich informiere mich lieber in seriösen Quellen.
    Tut mir sehr leid, aber das sind die abgegriffen Argumente der BLÖD. "Der nette Onkel..." blabla...

    Pädophilie ist eine sexuelle Neigung, die sich bereits in der Pubertät ausbildet. Sowas ist unheilbar, aber kontrollierbar. Wichtig ist dabei, den Trieb unter Kontrolle zu behalten. Und das gelingt gewiss nicht, wenn man Menschen mit derartiger Neigung "anfüttert".
    Ein interessantes Projekt dazu läuft gerade an der Charité in Berlin: http://www.kein-taeter-werden.de/
    Dabei geht es um Prävention.

    Auf Spiegel Online war die Tage auch ein interessanter Artikel darüber, der die Sicht eines Mannes darstellt, der pädophil ist, dies auch erkannt hat, sich aber nicht dagegen wehren kann. Leider ist der Artikel in den Bezahlbereich verschoben worden.

    Da irrst Du Dich. Es ist nicht eindeutig festgelegt, was unter Pornographie zu verstehen ist. Es gibt eine Rechtspraxis, die sich an bestimmten Eckpunkten orientiert. Es gibt jedoch kein Maß, ab wann etwas als pornographis zu bezeichnen ist.
    Daran besteht auch kein Zweifel, oder?
    Aha. Ist das so? Und was hat das mit dem Fall hier zu tun?
    Ääääähhh... Was bitte hat das denn mit der Verbreitung von Kinderpornos zu tun?
    Klar. Und in Afrika verhungerrn täglich hunderte Kinder. Im Straßenverkehr stirbt alle zwei Minuten ein Mensch, usw.

    Mann... Diese ewige "Es gibt wichtigeres"-Leier ist wirklich Bildzeitungsniveau.
    Wenn Du das "andere" nicht verharmlosen möchtest, wieso trennst Du die beiden Sachen nicht einfach? Ist es denn wirklich so schwer?

    Darf kein Ladendieb mehr verhaftet werden, so lange noch ein Mörder frei herumläuft?

    Du verstehst es nicht. Der Kampf gegen Kinderpornographie, Posenbilder und allem drumherum ist Opferschutz! Diese Maßnahmen setzen nur an einer Stelle ein, die weit vor dem Missbrauch liegen.

    Gag
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Oktober 2006
  4. SvenC

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    rofl
    Gag. Ich weiss nicht, was Du willst. "Der Onkel von nebenan" ist eben NICHT BLÖD Niveau. Der fremde "Kinderschänder" ist BLÖD Schlagzeile. Du solltest die Tatsachen nicht unter den Tisch kehren. Der allgemeine "Kinderschänder" über dem in der BLÖD berichtet wird ist eben NICHT alltäglich. Das ist ein Irrglaube, dank BLÖD und Co.
    Gewalt gegen Kinder findet zu 99% daheim statt, ob Du es glauben möchtest oder nicht!

    Hier stehen übrigens alle relevanten Gesetze

    http://www.bka.de/profil/faq/recht.html

    Pornografie ist eine allgemeingültige Definition. Alle relevanten §§ beziehen sich auf diese Definition. Daher ist durchaus geregelt, WAS Pornographie ist und was nicht, ebenso im Bereich der Kipo.
    Die Gesetze regeln die Handhabe mit der Pornographie.
    Somit ist klar geregelt, was ich darf und was nicht!

    Ausserdem ist Pornographie im Endeffekt eine moralische Angelegenheit und wird in jedem Land anders gehandhabt. Übrigens auch die Kipo (das ist nun mal Tatsache, ob es Dir gefällt oder nicht - ohne jegliche Wertung).

    Gag. All meine aufgezeigten Probleme haben was mit dem Thema Kindesmissbrauch zu tun! Kindesmissbrauch hört nicht! bei dem Thema Pädophilie auf und Kipo auf. Wer so engstirnig denkt, der übersieht die tatsächlichen Problematiken unserer Gesellschaft!
    Pädophilie ist NIE generell gleichzusetzen mit "Kinderschänder" und "Kipo"!
    Evtl. solltest Du Dich ein wenig intensiver damit mal beschäftigen. DU bedienst die gängigen BLÖD Klischees. Sorry.

    Der Kampf gegen diese Sachen ist wichtig und richtig. Wer aber meint, damit sei es getan, der schwimmt einfach an der Realität vorbei!

    Ich habe übrigens nicht gesagt, es ist wichtiger (dieses gibt es bei dem Thema nicht, alles ist wichtig). Ich habe gesagt, dass das die Realität ist mit dem Missbrauch zu hause am Küchentisch. Du solltest meine Worte schon richtig interpretieren und wiedergeben. ;)
     
  5. SvenC

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Hier übrigens die EU Umsetzung ;)

    Quelle: wiki

    Lt. der Definition fallen demnach "Posen-Bilder" (ich nehme an Du meinst angezogene Kinder) nicht unter P. ;)
    So gesehen sind diese Bilder ne Grauzone, da die Kids nicht nackt sind und somit weder Genitalien oder sonstwas zeigen...

    Auch siehst Du jetzt, es ist ganz klar geregelt, WAS Kipo bedeutet. Alle and. Sachen fallen nicht unter Kipo. Und genau DAS legen bestimmte Leute offenbar aus wie sie wollen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Oktober 2006
  6. Gag Halfrunt

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Ähm. Hat irgendwer behauptet, dass die Welt von heute auf morgen gut wird, wenn man nur die Kinderpornos verbietet?

    Irgendwie reden wir aneinander vorbei. Selbstverständlich ist es nicht damit getan. Aber es muss auch getan werden, denn es ist ein Teil der Prävention, damit es erst gar nicht zum Missbrauch kommt.

    Du schreibst hingegen, dass es wichtigeres gäbe. Naja, das ist eben zu kurz gedacht.
    Ich habe nie behauptet, dass die sog. Posenfotos Pornographie seien. Das unterstellst Du nur laufend.

    Ich hatte das aufgeführt, um zu zeigen, wie weitreichend mittlerweile gegen derartiges Material vorgegangen wird.
    Nein, sehe ich nicht, da dort nicht definiert ist, was überhaupt Pornographie an sich darstellt.

    Mal eine Zwischenfrage: Hast Du den Film eigentlich gesehen?
     
  7. Creep

    Creep Guest

    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Wer kann das jetzt noch offen zugeben, ohne als pädophil zu gelten oder sich sogar strafbar zu machen?
    Das ist doch das Problem: Wir diskutieren hier über den Film auf Grundlage von Vermutungen und Screenshots. Zwangsläufig.
     
  8. Gag Halfrunt

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Jo. Und die Bildschirmfotos reichen eigentlich aus, um die von Sven zitierten Mindestanforderungen zu erfüllen.
     
  9. SvenC

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Gag. Was mach´ ich nur mit Dir. :D
    Filme zu unterbinden ist der LETZTE Schritt, DA wurden die Kinder aber schon missbraucht. DA wirst Du aber nicht die Grundprobleme mit lösen die ich angesprochen habe! Auch habe ich Dir mehrfach versucht zu erklären, dass nix wichtigeres als das andere ist. BEIDES ist wichtig. Dennoch sieht die Realität nun mal anders aus.
    Ich habe Dir auch gesagt, es ist eine Definitionsfrage, WAS Pornographie und Kipo ist. Auf neudeutsch "Andere Länder, andere Sitten". Du brauchst nur das Wort P. bei google eingeben, dann kommst Du mit Sicherheit so ziemlich gleich zu wiki. Musst es halt nur versuchen. :winken:
    In Holland und weiss der Geier sieht man z.B. solche Themen anders als in Deutschland. Ebenso in Indien oder in Afrika.
    Thema Posenfotos. DU kommst aber permanent an und erzählst uns doch was von den Fotos. Ich habe Dir eine klare Definition gegeben, WAS unter dem Begriff Kipo verstanden wird!
    WIE wird denn dagegen vorgegangen? Rein rechtlich gesehen gar nicht, da diese Photos eben nicht unter diese Kategorie fallen. Wenn, dann haben da wie gesagt diverse Leute ihre eigenen Auslegungen und die würden selbst echte Kunst als Kipo deklarieren! :eek:
    Was Du machst ist genau das gleiche, was eben viele Andere machen. Sie legen für sich aus, was P. und Kipo ist und was nicht. DAS geht aber eben nicht, wenn man bestimmte Sachen verfolgen will. Da kann man nicht einfach mal irgendwas bestimmen.
    Wie gesagt. Ich kenne den Film nicht, habe mir auch keine Screens angesehen. Und zwar aus dem Grund, weil die keinerlei Handlung wiedergeben (können). Somit kann ich mir kein Urteil erlauben on der Film zu Recht oder zu Unrecht eingezogen wurde.
    Ich werde Dir mal die Stellen fett markieren, damit Du siehst, DA steht alles drinnen in dem Auszug, den ich bereits geposted habe. ;)

    WAS vermisst Du denn noch? Ich erkenne da eine ganz klare Definition. :confused:

    Wie gesagt. Ich billige weder das Eine noch das Andere. Dennoch muss man die Grundprobleme angehen. Sinnloser Aktionismus und Umhergestocher bringt keinem was!
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Oktober 2006
  10. Gag Halfrunt

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Äh...

    Der Missbrauch von Kindern ist ein anderer Straftatbestand, das hat nichts mit Kinderpornographie zu tun. Zum Herstellen von Kinderpornos müssen keine Kinder missbraucht werden.

    Das Verbot von Kinderpornographie hat einen völlig anderen Hintergrund. Es geht nicht darum, Kinder davor zu schützen, dass sie als freiwillige oder unfreiwillige Schauspieler missbraucht werden.
    Es geht darum, die Filme nicht in den Umlauf zu bringen, da sie die Phantasien Pädophiler zusätzlich anheizen und im schlimmsten Fall dazu animieren, sich ebenfalls an Kindern zu vergreifen.

    Ein Kinderporno kann auch mit entsprechend jung aussehenden volljährigen Schauspielern oder gar als Zeichentrickfilm produziert werden.

    Ich fürchte, das hast Du komplett durcheinander geworfen.

    Das Verbot von Kinderpornos dient nicht dem Schutz der "Schauspieler". Die sind -- sofern es sich eben um Kinder handelt -- schon durch andere Paragraphen geschützt: StGB §§176 ff.

    Gag