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Beschlagnahme nach § 184 b StGB

Dieses Thema im Forum "Kino, Blu-ray und DVD" wurde erstellt von kinski2, 1. Oktober 2006.

  1. SvenC

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Weisst. Es mag Dich vielleicht irritieren. Kinder, auch nackt, gehören nun mal zu unserer Gesellschaft. Egal ob Bildhauerei, Malerei, Fotografie. Schon IMMER hat man auch nackte Kinder abgebildet. Aber nicht weil man geil war auf das Kind, sondern weil ein kindlicher Körper nun mal kein erwachsener Körper ist und der nun mal anders zur Geltung kommt bzw. eben anders aussieht. So, was macht man mit den ganzen Künstlern? Man verteufelt sie? Nicht die Künstler sind Teufel, zu Hause in den Familien sitzen sie und vergewaltigen Frau und Kind.Du wirst lachen. Die BILD Berichte über "Kinderschänder" sind nur Einzelfälle, viel schlimmer sieht es daheim aus, wo Drogen, Gewalt an der Tagesordnung sind. Ich denke, DARÜBER müssen wir uns Gedanken machen und nicht, ob man im Film 2 nackte Kids rumhüpfen sieht!
    Und wenn wir uns von den wirklich wichtigen Dingen wegwenden, dann passier genau das, was in Amiland zu sehen ist. Man verurteilt Kinder! wegen sexueller Belästigung!

    @Eifel.
    Was mich ja immer noch interessiert ist genau die Frage.
    Ich habe ganz legal einen Film mir gekauft (egal welches Genre) und der ist morgen nun verboten.
    Bin ich dann wirklich automatisch ein Straftäter oder wie wird das gehandhabt?
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Oktober 2006
  2. SvenC

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Habe mal ein wenig gegoogelt, weil mich doch mal interessiert, warum, wieso, weshalb wer auf bestimmte Ideen kommt und bin dabei auf folgendes State gelandet.

    http://forum.dvd-forum.at/showpost.php?p=733315&postcount=14


    Ja. So langsam blicke ich da nimmer durch. :eek:
     
  3. kinski2

    kinski2 Gold Member

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    kennt noch jemand den sogenannten " Pornojäger " aus Österreich ???? der ist seinerzeit auch in eine Videothek gegangen , hat die Polizei angerufen und gesagt das hier in der Videothek nur Raubkopien und Pornos mit Minderjährigen stehen. Er erstattete sofort Anzeige und die ganze Videos wurden erst einmal beschlagnahmt. Bei Gericht haben sie Videothekenbesitzer meist Recht bekommen , Was bleibt ist der Verdienstausfall und Ärger !!!!
    http://de.wikipedia.org/wiki/Martin_Humer
    http://www.pornojaeger.at/
     
  4. Eifelquelle

    Eifelquelle Sky, Streaming Dienste und Small-Talk Mod Premium

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Nein, in diesem Fall muss unterschieden werden, auf Grund welcher Gesetzgebung beschlagnahmt wurde. Die meisten Filme, die der Deutschen ZENSURWUT zum Opfer fallen werden beschlagnahmt nach §131 StGB (Gewaltverherrlichung etc. pp). Das sind üblicherweise die ganzen alte Zombifilme, Peter Jacksons bekannter Film mit dem Rasenmäher und so weiter.
    Diese Filme dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr vertrieben werden. Strafbar machen sich hier also nur Verleiher, Verkäufer oder Kinobesitzer (bei Aufführung).
    Der Privatmann ist davon nicht betroffen, solange er den Film nur im privaten Rahmen nutzt.

    "Maladolescenza" hingegen ist beschlagnahmt nach § 184 b StGB (und ist damit der einzige Film auf der Liste der BPJM!) und hier heißt es in Absatz 4:

    Somit macht sich jeder Besitzer dieses Films strafbar, da er ja im Besitz kinderpornografischer Schriften ist! :eek:
     
  5. Gag Halfrunt

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Sorry, aber das hat nichts mit dem zu tun, von dem wir hier sprechen.

    Zwischen der realistischen Darstellung von Kindern und Kinderpornographie ist ein großer Unterschied.
    Ich hatte es weiter oben schon geschrieben, dass auch so genannte Posenbilder nicht gestattet sind -- also Darstellung von Kindern in erotischen Posen, selbst wenn sie was an haben. Derartiges Material bekommt man ja auch im Internet zuhauf, meist irgendwo aus dem Ostblock. Hier ein Text aus dem Golem-Ticker darüber:

    Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), der am 1.4.2003 in Kraft trat, verbietet Angebote, bei denen Minderjährige in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung gezeigt werden. Konkret bezieht sich dies auf sexuelle Körperhaltungen, die nicht ihrem Alter entsprechen, ohne dass die Darstellung bereits als pornografisch einzuordnen wäre. Diese so genannten "Posenfotos" seien dazu geeignet, Kindern den Eindruck zu vermitteln, dass der sexuelle Umgang Minderjähriger mit Erwachsenen normal sei, so Reinhold Albert, Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt.
    http://www.golem.de/0511/41933.html

    Ich begreife auch gerade nicht so ganz, wo da jetzt bei Dir das Verständnisproblem besteht.

    In Madolescenza werden keine Kinder "beim Spielen" gezeigt. Ich finde die "Reiterstellung", so dass man von hinten die Mumu sehen kann, weit von dem entfernt, was eine natürliche Darstellung von Kindern betrifft.

    Gag
     
  6. whitman

    whitman Wasserfall

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Wenn du schon von Handwerk schreibst, dann sollte man auch nicht den Tischler mit dem Uhrmacher vergleichen.

    whitman
     
  7. SvenC

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Wie gesagt. Es gibt Gesetze, die das regeln. Warum man aber gerade bei dem Film so rumeiert wenn es eindeutige Gesetze gibt, weiss ich nicht. Entweder es sind eindeutige Posen zu sehen, dann ist der Film zu Recht beschlagnahmt oder aber es hoppeln da nur nackte Kinder rum, dann isses kein Kipo und man beschlagnahmt ihn, weil man wie so oft, Gesetze nach nem Gummi dehnt und hinter der Entscheidungen Leute sitzen, die offenbar wirklich keinen Plan haben, WAS sonst noch so alles passiert in der Welt.
    Meine Meinung.
    Und wenn ich mir hier die Diskuss ansehe (danke an die Mods, die bei dem heiklen Thema den Thread noch nicht geschlossen haben), dann sehe ich durchaus mind. 2 versch. Auffassungen bezüglich, WAS überhaupt Pornographie und was überhaupt Kipo ist. Genau wie es hier offenbar mehrere Meinungen gibt, gibt es sie auch woanders. Und genau DAS kann es nicht sein, wenn man auf Grund irgendwelcher Vermutungen, Auffassungen, falscher Moralvorstellungen was beschlagnahmt und somit sämtliche Käufer, die vorher die Sachen LEGAL gekauft haben, kriminialisiert.

    Mich würde ja übrigens interessieren, was die Hauptdarsteller dazu sagen? So wie ich jetzt gelesen habe, war das wohl ne Co-Produktion zwischen Deutschland und Italien.

    Bezüglich "Posenfotos".
    WO willst Du da ansetzen? Ein Kind im Ottokatalog posiert genauso wie das kleine Modell auf dem Laufsteg, von der lieben Mami dahingedrängt!

    @Eifel.
    Wie wurde denn sowas in den 70er gehandhabt? Ich glaube, damals konnte man sogar Kipo offiziell noch erwerben (bin mir da aber nicht so sicher, habe ich glaube ich mal gelesen). Mir stellt sich durchaus die Frage, wann habe ich das gekauft VOR dem Verbot oder NACH dem Verbot? Und wie stellen die sich das denn jetzt vor? Ansich müsste man doch dann informiert werden, wenn was verboten wurde. Woher soll der Käufer im Normalfall wissen, dass ausgerechnet sein legal erworbenes Video jetzt hochgradig gefährlich ist?
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Oktober 2006
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Weil es keine "eindeutigen" Gesetze gibt -- ganz einfach. Es gibt kein Gesetz, das festlegt, dass z.B. ein erigierter Penis ab 45° Neigung als Pornographie gilt...
    Schan Dir die Galierie an. Eine nackte 12jährige in der Reiterstellung, bei der man noch zwischen die Beine sehen kann, fällt für mich ohne Zweifel in die Kategorie "eindeutige Posen".

    Genau deswegen verstehe das Geeier hier nicht.

    Woher weißt Du, dass jemand dadurch automatisch kriminalisiert wird? Es gibt, soweit ich mich entsinne, in Deutschland die "Besitzstandswahrung", worunter man wohl versteht, dass einem ein einmal rechtmäßig erworbenes Gut oder Recht nicht aberkannt werden kann. Ich bin kein Rechtsexperte in diesem Punkt, aber ich glaube nicht, dass man sich strafbar macht, wenn man einen ehemals legal erworbenen Film besitzt. Selbstverständlich muss man sich an die Gesetze halten und ihn nicht zugänglich machen.
    Lies bitte nochmal den von mir zitierten Abschnitt, insbesondere die von mir fett markierten Wörter. Dann hast Du die Antwort.

    Wie gesagt: Mir will es nicht in den Kopf, was daran so schwer zu verstehen ist. Ich halte Dich nicht für dumm, aber Du solltest den Unterschied zwischen einem Versandhauskatalogbild und einem sog. Posenfoto, auf dem ein Kind wie 'ne Bahnhofsnutte aussieht, durchaus erkennen.

    Gag
     
  9. Creep

    Creep Guest

    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Im Film "Im Reich der Sinne", wird einer nackten Japanerin ein gekochtes Ei in eine Körperöffnung gesteckt (Großaufnahme), wo es normaerweise nicht reinkommt. Dort wird es dann von ihrem Partner herausgegessen. Dies nur eine der eindeutigen Szenen. Eine andere war ein Blowjob "bis zum Ende". Aufgrund der Handlung und der Gesamtaussage des Films ist es trotzdem keine Pornographie, weshalb er auch im öffentlich-rechtlichem Fernsehen gezeigt werden konnte. Man kann halt nicht einfach aus ein paar Screenshots schließen, ob ein Film pornographisch ist.
     
  10. Eifelquelle

    Eifelquelle Sky, Streaming Dienste und Small-Talk Mod Premium

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    KiPos waren auch damals schon verboten, allerdings sah man es sicherlich etwas laxer als heute. Klar, die 70er Jahre waren nunmal die Zeit der sexuellen Revolution und die Filmemacher haben sich damals in der plötzlich gewonnenen Freiheit so richtig ausgetobt.
    Minderjährige in Filmen (wenn auch nicht so offensichtlich) gab es damals öfters (Schulmädchenreport zum Beispiel), allerdings eben nicht wirklich in Pornos, bei welchen der Akt eben nicht gespielt, sondern tatsächlich vollzogen wird!

    Wie oben bereits geschrieben stellt §184 b den Besitz unter Strafe (anders als § 131 der üblicherweise als Beschlagnahmungsgrund herhalten muss). Das Kaufdatum ist dabei vollkommen unerheblich! Das ist lediglich für den Teil der den Erwerb unter Strafe stellt von Bedeutung!

    Wie stellst du dir das vor? Mal abgesehen vom Versandhandel sind die Adressen der Kunden ja nicht unbedingt bekannt oder gibst du bei jedem DVD Erwerb deine Anschrift an? Wozu auch? in der Regel rechnet man ja nicht damit, dass ein 29 Jahre alter Schinken plötzlich als KiPo beschlagnahmt wird!

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. :(

    Nochmals: Bei dem Geeier, wie du es nennst, geht es nicht um den Film selber, sondern darum, dass hier Menschen wegen eines amoklaufenden Staatsanwalts, der Langeweile hat, plötzlich auf die wohl tiefste Stufe des verbrecherischen Abschaums gehieft werde.
    Zudem möchte ich bezweifeln, dass du bei der mäßigen Qualtät dieses Streifens tatsächlich etwas zwischen den Beinen der Darstellerin erkannt hast, oder zoomst Du da zur Kontrolle nah ran?
    Ich verweise hier übrignes nochmal auf den oben von mir vorgetragenen Unterschied zwischen "bewegtem Material" und "unbewegten Screenshots"! (mein Basic Instinct bespiel irgendwo auf Seite 3 oder so)

    EDIT: CREEP hat das gerade auch nochmal zur Sprache gebracht!

    Diese Schlussfolgerung gilt für den §131, nicht aber für §184 b. Wird zum Beispiel bei einer Hausdurchsuchung Peter Jacksons "Braindead" bei dir gefunden (beschlagnahmt nach §131), so ist der Film weg, aber ansonsten passiert garnichts (solgane dein 12 Jahre alter Sohn den nicht gerade schaut ;) ). Findet man hingegen "Mala" bei Dir, gibts ne Runde Zwangsurlaub auf Staatskosten, egal, wann du den gekauft hast! Ausnahme dürfte hier die alte VHS Auflage sein. Diese ist leicht geschnitten und somit nicht "Inhaltsgleich" mit der beschlagnahmten DVD!

    Wir sollten vorsichtig sein und jetzt nicht verschiedene Dinge durcheinander schmeißen. Zunächstmal geht es hier ja wohl um die Hauptdarstellerin des Films und die war zwölf und gerade zwölfjährige Mädchen brauchen heutzutage bestimmt keinen übereifrigen Fotografen, um sich wie kleine Bahnhofsnutten anzuziehen. Das machen die von ganz alleine! :winken:
    Die Kinder in den von Dir erwähnten Posenfotos sind in der Regel noch um einiges jünger. Aber auch hier stellt sich die Frage, was denn nun das größere Problem ist. Das Bild, welches geschossen wird, oder vielmehr die Tatsache, dass einem Kind seine Freizeit geraubt wird um die Geldgier der Eltern zu befriedigen. Eine sechsjähre zu einem Liveauftritt nach dem anderen zu Zerren um dann "Schni-schna-schnappi" in Mikrofon zu plärren finde ich mindestens genauso verwerflich!
    Zudem besteht eben immer die Gefahr, dass durch eine Gleichbehandlung von Posenfotos, Filmen wie "Mala" und wirklich harter Kinderpornografie diese wirklich schändlichen Verbrechen verharmlost werden!

    Und nochmals:
    Es ist meiner Meinung nach ein riesiger Unterschied ob SEX gespielt wird, oder wirklich vollzogen wird, zumal der Vollzug in echten Kinderpornos wohl meist auch noch durch einen Erwachsenen geschieht und das zum Großteil mit Gewalt und unter Zwang.
    Das sind die Dinge, auf die unsere Gerichte ihre Kraft richten sollen und nicht auf irgendwelche Billigseiten aus Russland oder so Pillepalle Filme aus den 70ern, für die sich im Ausland kein S.chwein, nichtmal mehr die Hauptdarstellerin selbst, interessiert!
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Oktober 2006