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Beschlagnahme nach § 184 b StGB

Dieses Thema im Forum "Kino, Blu-ray und DVD" wurde erstellt von kinski2, 1. Oktober 2006.

  1. Rally

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Meine Fresse, da hat aber wieder jemand Moralin literweise gesoffen. :rolleyes:
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Das sagt genau der Richtige... [​IMG]

    Sieht RTL & Co. als Grund für unsere verdorbene Jugend, aber hat anscheinend nichts gegen Kinderpornos. Mahlzeit.
     
  3. Eifelquelle

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Prinzipiell garnichts, aber deswegen ist es noch lange keine Pornographie, geschweige denn strafrechtlich relevant.

    Man kann darüber streiten, ob es unbedingt notwendig ist, minderjährige nackt abzulichten, oder sich gerne darüber zu unterhalten welche Auswirklungen das für die Darsteller haben könnte (gleiches gilt übrigens auch, wenn Kleinkinder in Horrofilmen mitspielen). KiPos sind das deswegen trotzdem nicht. Kinderporonographie ist neben so genannten Snuff-Filmen das wohl abscheulichste , was es auf Band gibt. Eigentlich sind das auch keine Filme im eigentlichen sinne, sondern auf Band festgehaltene Verbrechen! Es muss geächtet und mit allen rechtsmitteln verfolgt werden. Gerade aus diesem Grund sollte man diesen Begriff aber nicht überstrapazieren, da dieses irgendwann dazu führt, dass die Leute abstumpfen.

    Nehmen wir mal ein, so ein Film wie "Spielen wir Liebe" gilt plötzlich als Kinderpornographie. Wenn man jetzt, aus welchen gründen auch immer diesen Film zu sehen bekommt, wird man unweigerlich zu dem Schluss kommen, dass Kinderpornographie gar nicht so schlimm sei. Der Film ist wie gesagt absolut harmlos und auch kein Softsexfilmchen, da die Grundintention des Streifens eine vollkommen andere ist.

    Ich kann verstehn, wenn man aus Screenshots auf ander Schlüsse kommt, aber Screenshots haben nunmal eine ganz andere Wirkung als bewegte Bilder.
    Ein gutes Beispiel wäre hier der Film "Basic Instinct". Sharon Stones berühmte "Szene" ist im bewegten Film zwar offensichtlich, allerdings sind die explizieten Details doch eher zu erahnen. Ein Screenshot dieser Szene hingegen wirkt dann doch um einiges Krasser und könnte genausogut aus jedem X-beliebigen Hardcorfilm stammen!

    Trotzdem würde niemand auf die Idee kommen "Basic Instinct" als Porno zu bezeichnen, eben weil der Kontext zu dieser Szene bekannt ist. Ein Film ist eben bedeutend mehr, als die Summer seiner Einzelbilder. Sound und Geschichte spielen eben eine entscheidende Rolle ... dem zuständigen Richter scheint das aber nicht bewußt, oder er kannte selbst nur die von Dir beschriebenen Screenshots, wobei auch hier das letzte Wort noch nicht gesprochen wurde. Die Fa. X-Rated wird gerichtlich gegen die Entscheidung vorgehen zumal es bereits mehrfach juristisch geprüfte Gutachten zu diesem Film gibt!
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Oktober 2006
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Ich teile Deine Meinung generell, denn das sind auch genau die Kritierien, die zur Alterseinstufung von Filmen angesetzt werden. Der Film wird als Ganzes betrachtet und einzelne Handlungen im jeweiligen Kontext gesehen.

    Wenn es in o.g. Film nicht um zwölfjährige Kinder handeln würde, dann hätte ich da auch absolut nichts dagegen einzuwenden. Nur sagt mir mein Bauchgefühl eben, dass es absolut nicht notwendig ist, Pädophilen eine solche Wichsvorlage frei zugänglich zu machen.

    Die Geschichte über die ersten Erfahrungen, die die Kinder dort sammeln, lassen sich cineastisch auch anders darstellen -- ohne Nackt- und Sexszenen.

    Ich hab noch nie in einem James-Bond-Film eine nackte Frau gesehen. Dennoch ist er doch wohl der bekannteste Deckhengst der Kinogeschichte. Komisch, dass es auch ohne geht, oder? ;)

    Gag
     
  5. Rally

    Rally Gold Member

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Edit, weil zwecklos.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Oktober 2006
  6. Eike

    Eike Moderator Premium

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Eben, es geht hier um sachliche Diskussionen.
    Anfeindungen oder unsachliche Bewerkungen werden unmittelbar von mir entfernt.

    -MODERATOR-
     
  7. Eifelquelle

    Eifelquelle Sky, Streaming Dienste und Small-Talk Mod Premium

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Leider, denn diese Art der Zertifizierung führt dann zu so blödsinnigen Auswüchsen, wie in Meg Ryans "In the cut", in welchem in Nahaufnahme ein Blowjob samt erigiertem Glied zu sehen ist. Die Frau wird dann mit dem Glied und dem Ejakulat erstickt und dem ganzen verpasst man dann ein FSK 16. :eek:

    Ok, aber man muss halt die Frage stellen, in wie weit solch ein Film tatsächlich auf Monster ... ähh Menschen mit pädophiler Neigung wirkt. Abgesehen davon , dass die Darsteller des Films für die meisten Pädophilen schon zu alt sein dürften, bietet jedes handelsübliche Biologiebuch für die 5. Klasse hochwertigeres Anschauungsmaterial für solch kranke Hirne.
    Muss man jetzt wirklich alles Verbieten, was mit ganz natürlicher Nacktheit (sorry, bin halt sehr frei erzogen worden) zu tun hat, nur weil ein paar Perverse das für Ihre Zwecke mißbrauchen könnten?

    Das ist sicherlich korrekt und ich denke, dass unterscheidet einen guten, von einem schlechten Regisseur. Noch besser als das Bond Beispiel passt in diesem Zusammenhang "Eiskalte Engel"! Ich habe selten einen Film gesehen, der eine so erotische Wucht verbreitet und das ohne auch nur eine nackte Brust zu entblößen.
    Ich habe aber auch niemals behauptet, das Maladolescenza ein besonders guter Film ist. Kunst? Ja! Gut? Nicht wirklich! Prinzipiell ist es mir sogar absolut egal, ob man diesen Film kaufen kann oder nicht.

    Der eigentlich Skandal an diesem Urteil ist für mich eben die weitreichende Konsequenz! Ich kenne die Verkaufszahlen dieses Films nicht, aber zumindest die "Hartboxfassung" ist wohl ausverkauft gewesen. Zudem war der Film auch in jder gut sortierten Videothek bekommen.

    Alle Käufer dieses Films werden auf einen Schlag zu Konsumenten und Besitzern von Kinderpornos!

    Das ist strafrechtlich ganz schön harter Tobak. Wenn man in Besitz dieses Films ist kann man nur ganz schnell versuchen das Teil zu entsorgen, ohne das es jemand mitbekommt (ein Kamin ist hier von Vorteil!).

    Trotdem reicht das nicht unbeding! Der Film war im Verleih (auch bei Verleihshop und Netleih!) und man hat von seiten der Staatsanwaltschaft mit entsprechend richterlichem Beschluss die möglichkeit ratz fatz an die Adressen möglicher Pädophieler ranzukommen! Davon, das bei X-Rated ein Großteil über den Versandhandel läuft, will ich garnicht erst sprechen.

    Auch wenn ich mir nicht vorstellen kann, dass man dafür wirklich in den Knast kommt, hat das weitreichende folgen für die Komplette Existenz. Was meinst Du was passiert, wenn man in der Nachbarschaft mitbekommt, dass gegen einen wegen Besitz von Kinderpornographie ermittelt wird? Was sagt wohl der Arbeitgeber dazu? Was passiert, wenn man gar selber Familienvater oder Mutter ist?
    Durch einen so schwachsinnigen Beschluss können über Nacht ganze Familien und Leben zerstört werden.

    Das ist der Skandal an der ganzen Sache!
     
  8. kinski2

    kinski2 Gold Member

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    die Herren müssen halt was tun und graben dann diese Uralt-Filme aus.( den Film hatte ich mir schon zu Telerent Zeiten ausgeliehen )
    Im großen und ganzen muß man allerdings sagen das in der heutigen Zeit auf dem Film Sektor ziemlich viel unangetastet den Endverbraucher erreicht.
    Man schiesst sich im Moment mehr auf Games ein
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Oktober 2006
  9. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Wie gesgat habe ich ausschnitte als Bilder gesehen.

    Das Urteilt ist verständlich auhc wenn es vielleicht nicht richtig ist.
     
  10. SvenC

    SvenC Board Ikone

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Ich denke mal, SO kann man nicht diskutieren, Gag.

    Offenbar legt jeder den Begriff anders aus. Der eine hat schon Probleme, wenn er sein Kind zuhause nach dem Duschen abtrocknen will/ muss / darf.
    Der nächste erkennt wiederrum nicht, WAS Pornographie als solches überhaupt ist. Der Dritte wiederrum rennt rum und brüllt "Jehova, Jehova"... SO kommen wir sicher nicht weiter bei der Diskussion. :winken: