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Beschlagnahme nach § 184 b StGB

Dieses Thema im Forum "Kino, Blu-ray und DVD" wurde erstellt von kinski2, 1. Oktober 2006.

  1. peter1971

    peter1971 Senior Member

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    In welcher Welt lebst Du denn? Was macht denn die FSK? Genau.....sie schreibt Dir vor was Du sehen darfst und was nicht.
    Filme, die eh schon erst ab 18 sind, werden dennoch geschnitten bis die FSK zufrieden ist.
    Als Erwachsener kann man eben nicht selbst entscheiden was man sehen will, bzw kann....leider!
    Das bezieht sich jetzt auf Horrorfilme, natürlich nicht auf KiPo.
     
  2. Hubble

    Hubble Senior Member

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Na ich denke ich habe die Web-Site gefunden, aber was soll da so schlimm sein, dass es ein Verbot rechtfertigt :eek: Eva I. sieht doch älter als 12 Jahre aus, für einen Pädo völlig uninteressant, aber mit Zensur und Verboten sind wir ja sehr schnell hier, was ich mir zumuten kann , kann ich immer noch selber entscheiden, da brauche ich keine FSK oder andere Zensoren , welche mir das vorschreiben :wüt: In Holland würde das keinen Mensch aufregen , aber hier ...... na ja :( Aber die spinnen die Deutschen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Oktober 2006
  3. Creep

    Creep Guest

    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Wie sieht das eigentlich mit dem Europarecht aus? Wenn der Film z.B. in Österreich und Holland legal vertrieben werden kann(?), wie kann man dann jemanden belangen, der ihn dort kauft oder von dort hierher verkauft?
     
  4. Cmdr_Michael

    Cmdr_Michael Junior Member

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Doch kannst du. Natürlich hast du keinen Einfluss darauf, wenn Filmehersteller meinen, dass wenn sie etwas rausschneiden, sich der Film dann besser verkauft.
    Aber sobald du 18 bist, darfst du dir alles kaufen, es sei denn es ist hier in Dtld. verboten.
    Falls du einen Promarkt (müssten die anderen Blödmärkte aber auch haben) in deiner Nähe hast, gehe mal bei den Filmen zu dem Info Schalter und Frage mal nach den indizierten Filmen. Ich bekam einen kompletten Ordner ausgehändigt, wo alle DVD-Cover der indizierten Filme eingeheftet waren die Promarkt verkauft. Die dürfen sie halt nur nicht ausstellen und bewerben, verkaufen aber natürlich doch. Hast du dann deinen Film gefunden, holt dir ein Mitarbeiter den Film aus dem Lager.
    Natürlich sind in dem Ordner auch die ganzen Splatter und Horrorfilme drinnen, daran habe ich aber kein Interesse, ich wollte nur "The Boondock Saints - Der blutige Pfad Gottes".
     
  5. SvenC

    SvenC Board Ikone

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Wenn es aber nach Beckstein und Co. geht, darfst Du Dir als Erwachsener eben KEINE "Killerspiele" und "Killervideos" mehr ansehen und kaufen, weil verboten.
    Dass ist doch das Problem. Man will dem mündigen Bürger das verbieten, weil der Handel die Gesetze nicht einhält. Bestimmte Dinge gehören nun mal nicht in Kinderhände, wie auch Alk, Ziggis etc. Nur komisch. Ich sehe tagäglich Kids, die qualmen und trinken. Die sind aber noch nicht mal 14!
    Anstatt alles zu verbieten müsste man ganz woanders ansetzen. Ist doch wie beim Gammelfleisch. Hinterher jammern alle rum. Aber VORHER mal die entspr. Kontrollinstanzen einsetzen, dazu hat es nicht gereicht. :eek:
    Es gibt für Porno / Kipo etc. Gesetze in Deutschland, wo klar geregelt ist, was geht und was nicht. Es gibt aber auch Leute in Gremien und anderswo die eben mal kurz das Recht für sich verbiegen. Da ist ein nackter Kinderpopo bereits Kipo. :eek:
    Wie es im besagten Film aussieht, keine Ahnung. Aber ich ahne bereits, wo der Hase langläuft. :rolleyes:
    In Amiland sehen wir ja, was falsche Moral und übervorsichtige Eltern so verzapfen. Da klagen sie bereits kleine 5 jährige Kinder wegen "sexueller Belästigung" an, nur weil es Doktorspiele mit nem and. Kind gemacht hat. :eek:
    Wollen wir wirklich DA hin? :rolleyes:
    Man sollte doch immer die Kirche im Dorf lassen, denke ich.
     
  6. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Naja in dem Film sieht man laut der webseite durchaus nackte Kinder die auch in den posen rum wurschteln wie es bei erwachsenen porno filmen gemacht wird...
     
  7. whitman

    whitman Wasserfall

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Es ist egal ob Österreich oder Japan, der Zoll kann eine solche Sendung einbehalten. Konsequnzen hat dies in den seltensten Fällen, der Versender sitzt nicht im Rechtsgebiet und wegen dem Empfänger lohnt sich normalerweise der Aufwand nicht. Auch wird Post aus dem EU Zoll Gebiet nur kontrolliert, wenn es einen Verdacht gibt.
    Auf der anderen Seite erkennt der Zoll in den seltenen Fällen eine solche Sendung als solche, selbst wenn Sie diese überprüfen.

    whitman
     
  8. SvenC

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Na ja okay. Dann braucht man ja kaum weiter zu diskutieren...
     
  9. Eifelquelle

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Zumindest Ihr braucht nicht weiter zu diskuttieren. Euren Antworten nach zu urteilen kennt niemand von Euch diesen Film, sondern Ihr beruft Euch auf Einschätzungen anderer.

    Diese Beschlagnamung als Kinderpornographie ist absolut schwachsinnig. Abgesehen davon, dass das Teil uralt ist, ist der Film alles ander als Erotik oder gar als (sorry für die harte Wortwahl) "Wich*vorlage" für Pädophiele geeignet und falls doch, dann geilen sich solch kranke Hirne auch an jeder BRAVO auf, die teilweise auch Minderjärige nackt zeigt.

    Der Film bricht sicherlich Tabus, allerdings gewiss nicht im Erotischen Sinne. Der Film ist schockierend, aber in seiner Art der Inszenierung absolute Filmkunst! Handlungsmäßig ist er allerdings nicht wirklich gut.
    Als solche wird er auch in allen anderen Ländern gesehen. In Spanien kannst du das Dingen an jeder Ecke kaufen ...

    Diese Beschlagnahmung ist ein Skandal! Damit ist jede Videothek, die den Film im Programm hat Verleiher von Kinderpornographie!
    Das kann extreme rechtliche Konsequenzen haben. Selbst als Privatperson kannst Du plötzlich für einen noch vor einem Monat völlig legal erworbenen Film in den Knast gehen, wenn du das Teil nicht ganz schnell irgendwie los wirst! :eek:

    Man sollte auch nicht vergessen, dass die für die Beschlagnahmun satte 29 Jahre gebraucht haben. Anscheinend haben die in Karlsruhe zur Zeit extreme Langeweile!
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Oktober 2006
  10. kinski2

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    @ Eifelquelle....... 100% agree