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Beschlagnahme nach § 184 b StGB

Dieses Thema im Forum "Kino, Blu-ray und DVD" wurde erstellt von kinski2, 1. Oktober 2006.

  1. WhiteWolfe

    WhiteWolfe Silber Member

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Sorry, auch falsch :D Vorrätig heißt mehr als ein Exemplar. Ein Exemplar ist legal, aber wenns wirklcih um KiPo geht, dann ist auch eine verboten und das ist auch gut so.

    Und mal ehrlich, habe mir den Inhalt durchgelesen. Die meisten die den Film schauen, naja, die gucken das schon deshalb. :eek: und deshalb ist es mir bei den Film egal ob der Beschlagnahmt wurde.
     
  2. Hubble

    Hubble Senior Member

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Die angegebene Seite ist gut, hier kann man gute Filme suchen und finden , welche wegen Gewaltverherrlichung beschlagnahmt wurden, darunter fallen sämtliche Romero Zombiestreifen, deren privater Besitz und Genuß weiterhin zulässig ist, nur öffentlich aufgeführt dürfen die nicht . Wenn das alles strafbar wäre könnte so mancher DVD Dealer in Austria schließen :winken:
    Und dass der Streifen Madadolescenza jetzt Kipo sein soll ist doch wohl mehr als lächerlich, was ist denn mit der blauen Lagune, Pretty Baby oder Lolita mit Jeremy Irons, auch Kipo :(
     
  3. kinski2

    kinski2 Gold Member

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    oder Bilitis, zärtliche Cousinen .....ist wirklich lächerlich !!!
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Nur so nebenbei: Der Film ist bereits 1984 auf den Index der BPjS gewandert.

    Dass er "erst jetzt" auch nach StGB beschlagnahmt wurde, mag vielleicht an der Neuveröffentlichung auf DVD liegen.
    Ich kann mich an keine Nackt- oder gar Sexszenen in den von Dir erwähnten Filmen erinnern.

    Wenn Du bei Google mal nach "Maladolescenza" suchst, stößt Du schnell auf eine Web-Site, die sich ausschließlich diesem Film widmet. Dort sind Szenenfotos abgebildet. Auch ohne den Film gesehen zu haben, möchte ich mal behaupten, dass derartiges in den von Dir erwähnten Streifen nicht zu finden ist -- ein Vergleich ist daher unangebracht.

    In "Maladolescenza" werden 12jährige Kinder nackt in sexuell eindeutigen Posen und Szenen dargestellt. Die Kunstwelt dürfte keineswegs ärmer sein, wenn sie auf derartiges verzichten muss. :rolleyes:

    Gag
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Oktober 2006
  5. SvenC

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Ich dachte, der Film wäre frei gegeben worden? Dächte, hätte da sowas gelesen letztes Jahr. Zum Film kann ich selber nix sagen, soll wohl aber mehr was mit Gewalt zwischen Kindern zu tun haben.... :confused:
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Naja, ich weiß vom Inhalt auch nur das, was ich auf dieser einen Web-Site gelesen habe. Auf den Szenenfotos räkeln sich die Kinder dann schon ziemlich nackt und unmissverständlich in der Landschaft herum. Geht wohl auch um ihre ersten "Erfahrungen"...

    Hin oder her, diesen Film wird niemand vermissen. Und je weniger "Material" im Umlauf ist, das sich als Wichsvorlage für Pädophile eignet, desto besser! Denn leider gilt auch hier der Spruch: Der Appetit kommt beim Essen. :(

    Meines Wissens dürfen ja auch aus diesem Grund keine Fotos von angezogenen (!) Kindern veröffentlicht werden, die sich in sexuell eindeutigen Posen befindet.

    Gag
     
  7. SvenC

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Na ja. Was aber ist dann "Pretty baby" mit Brooke Shields?
    Vordergründig wäre das ja auch n "W...streifen" mit einer minderjährigen B.Shields als "Hure". Hintergründig aber ist er ein durchaus interessanter Streifen über das Millieu der besagten Zeit.
    Du kannst genauso den Ottokatalog mit Kindern in Unterwäsche als W... vorlage nehmen, wenn Du es willst.
    Und nur n Film zu sperren, weil da nackte Kinder zu sehen sind. Na, ich weiss nicht. Was machst Du am FKK Strand? Genau deswegen wird doch die Gesellschaft immer verrückter. Man tabuisiert Dinge, die man in einem ganz anderen Kontext sehen muss.
    Und die Deutschen sind ja immer ganz schnell mit Verbot da, wenn es um "Gewalt" und "Sex" geht(egal in welcher Hinsicht).
     
  8. SvenC

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Das frage ich mich sowieso generell.
    Was ist eigentlich mit Filmen (egal welche Art / Gattung), die man mal ganz legal gekauft hat (gar noch mit GEMA Zeichen) und die dann irgendwann mal verboten sind. Wie geht man denn da vor? Ich meine, ich habe den Film doch irgendwann mal rechtmäßig erworben? :confused:
    Ich komme mit dem deutschen "Recht" irgendwie nicht klar. Ist irgendwie alles konfus. :eek:
     
  9. pschorr

    pschorr Gold Member

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Man sollte die Beschlagnahmung des Films zur Kenntnis nehmen und es dabei belassen. Falls einer der Moderatoren den Film kennt sollte er den Thread umgehend schliessen. So wurde ja auch schon in anderen Foren mit diesem Thema umgegangen. Mit solchen Themen wid nur pädophiles Ungeziefer angelockt.
     
  10. SvenC

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Ich hoffe, Du meinst jetzt nicht hier eine der Anwesenden.:confused: