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Beschlagnahme nach § 184 b StGB

Dieses Thema im Forum "Kino, Blu-ray und DVD" wurde erstellt von kinski2, 1. Oktober 2006.

  1. Hubble

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Nicht nur das , Zoofilme , Zoohefte , alles was das Herz des Tierfreundes begehrt, ob das Geschackvoll ist oder nicht darüber entscheiden in Nl keine Zensoren , die mir vorschreiben was ich zu gucken habe, sondern der Konsument. Ist keine Nachfrage nach Zoomovies, verschwinden die von alleine :winken: Und wir machen uns hier einen Kopp über Madolescenza, einfach lächerlich :LOL:
     
  2. SvenC

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Ja. Aber alleine das zeigt ja z.B. auf, wie andere Länder mit solchen Themen umgehen. Und ich denke, die Höhe der Straftaten wird nicht höher sein als in D. Eher sicher noch geringer, wenn man Aufklärung etc. betreibt anstatt zu verbieten.

    Ich glaube, Zoo-Filme sind doch in D. auch nicht erlaubt, oder?
    Nicht dass ich es nötig hätte. :D
     
  3. Hubble

    Hubble Senior Member

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Alleine der Besitz derartiger Zoomovies ist in Deutschland eine Straftat und wird von Amts wegen verfolgt, während in Holland , Dänemark das völlig legal ist , auch das Sexualstrafrecht ist in Holland lange Zeit sehr liberal gewesen, da konnte man fast alle Streifen , welche hier als KiPo verschrieen waren legal gucken , heute sind die Holländer auch noch liberaler als Deutschland , auch was Drogen angeht. Schon vor Jahrzehnten hat man auch in Dänemark erkannt, dass man einfach nicht alles verbieten kann , daher auch sehr liberale Gesetze dort was Pornographie angeht und solche Streifen wie Madolescenza würden in Skandinavien und Holland keine aufregen , wer hat denn jetzt Recht , wir Deutschen oder die anderen liberalen Länder :eek:
     
  4. SvenC

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Das gleiche ja bei den "Killerspielen".
    So. Jetzt müsste man sich mal die Mühe machen und gucken, wie das mit den Straftaten aussieht auf beiden Seiten.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass prozentual die Holländer mehr Straftaten begehen wie die Deutschen, oder die Schweizer oder oder oder oder.
     
  5. kinski2

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    doch doch .....in diesen Ländern ist nur Mord & Totschlag.... 20 X mehr als hier [​IMG] :D :D
     
  6. SvenC

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Huch. *fürcht* :eek:

    :D
     
  7. Creep

    Creep Guest

    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Wenn sich da in den letzten Jahren nichts getan hat, ist der Besitz von "Tierfilmen" und -bildern in Deutschland straffrei. Ebenso, der Sex mit Tieren, sofern es nicht explizit unter Tierquälerei fällt. Was verboten ist, ist die Weitergabe von zoophilem Material als auch das Berichten über zoophile Handlungen. Hatte mich vor einigen Jahren mal auf de.talk.sex (heute de.talk.liebesakt) mit einigen Anhängern dieser Richtung ausgetauscht. Ich meine jetzt über Motivation etc. nicht Bildmaterial ;)