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Beschlagnahme nach § 184 b StGB

Dieses Thema im Forum "Kino, Blu-ray und DVD" wurde erstellt von kinski2, 1. Oktober 2006.

  1. Eike

    Eike Moderator Premium

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Doch der Mod hat etwas gegen Kinderpornos. Dies hier ist aber eine Diskussion um die Anwendung und Definition von erotischen Bildern in Filmen und was als Pornographie gedeutet werden könnte.

    Sobald sich etwas anderes ergibt greife ich schon ein, keine Bange.
    Ich halte mich da bewusst aus der Diskussion raus.
     
  2. J Wilson

    J Wilson Foren-Gott

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Das ist schön, Herr Eike. Jedoch sagt dieser Beitrag einiges aus, ohne dass ich ihn bestätigen kann. Aber vielleicht können Sie mir dann erklären, was an meinem Thread 100x schlimmer war. Der wurde nämlich geschlossen.
    Finde es aber gut, dass sie sich nicht an der Diskussion beteiligen.
    :winken: J Wilson
     
  3. Eike

    Eike Moderator Premium

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Ich verantworte hier nicht jeden Bereich. Es gibt unter den Kollegen klare Sparteneinteilungen. Daher kann ich keine Antwort geben.
     
  4. kinski2

    kinski2 Gold Member

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    ging es in deinem gelöschten Beitrag auch um Pornos ???? :D :D
     
  5. Creep

    Creep Guest

    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Hier eine der harmloseren Szenen:

    http://www.wdr.de/themen/panorama/9/80_jahre_brause/index.jhtml

    Woanders geht es mehr zur Sache. Aber das ist ja "seriöse Kunst" ;)
     
  6. J Wilson

    J Wilson Foren-Gott

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Es wurden insgesammt schon 2 gelöscht.
    Und nein, darum ging es nicht.
    Einmal um Güko
    und einmal um die Ereignisse in NY am Mittwoch
     
  7. SvenC

    SvenC Board Ikone

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Eike. Ich bedanke mich ja nur ungerne bei Mods.
    Aber ausnahmsweise tue ich das mal heute.
    Ich denke, man darf sich vor solchen Themen nicht verschliessen. So lange es halbwegs sachlich abläuft sollte man solche Threads offen lassen.
    Und ich kann hier niemanden erkennen, der Kipo unterstützt!

    @J Wilson
    Es hat ansich funktioniert hier in dem Thread. So lange, bis Du aufgetaucht bist.
     
  8. Hubble

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Hallo,
    ich wohne 2 km von Holland entfernt , was da in den Videotheken an Movies völlig legal zu erwerben ist , stellt in Deutschland eine Straftat dar und jetzt will uns eine Bundesprüfstelle oder FSK oder ein Gericht oder noch ein Nichtswisser plausibel machen , dass Madolescenca KiPo ist :eek: Menschenskinder haben wir Probleme hier in Deutschland, da können die Holländer mit Recht nur drüber lachen , der Streifen ist völlig harmlos und bestenfalls als Kunst zu werten und die Kunst ist frei nach Grundgesetz :) Es wird keiner gezwungen den Film zu gucken .
     
  9. SvenC

    SvenC Board Ikone

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    Kann man da nicht auch "Zoo-Filme" legal erwerben? :eek: :D
     
  10. kinski2

    kinski2 Gold Member

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    AW: Beschlagnahme nach § 184 b StGB

    in jeder gutsortierten Videothek [​IMG]