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Berufshaftpflichversicherung - Selbstbeteiligung?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von r123, 21. Juli 2012.

  1. r123

    r123 Guest

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    AW: Berufshaftpflichversicherung - Selbstbeteiligung?

    Ich hatte zweimal mit Dir zu tun. Jetzt in diesem Thread und davor im "Fußball-Thread" "Hat Deutschland die WM 2006 gekauft?". Im Fußball-Thread habe ich mich ausschließlich sachlich und nicht im geringsten persönlich beleidigend Dir gegenüber geäußert. In diesem Thread habe ich Dich überhaupt nicht angesprochen, sondern an die Allgemeinheit eine Frage gestellt, die von Dir direkt abwertend und beleidigend "Oh Mann, was hier alles als Selbständiger durchgeht" beantwortet wurde.
    Mithin hast Du mit Beleidigungen begonnen, weil Du offensichtlich ein frustierendes Leben hast und selbst nicht in der Lage bist, selbständig zu sein. Zunächst ist es so, dass man als Selbständiger das gut können muss, was man als Selbständiger betreibt. Dass man sich nicht so gut mit dem Versicherungsrecht auskennt, beeinflusst hingegen die Selbständigkeit nicht wesentlich, wenn man vorsichtig bei Versicherunsabschlüssen ist.
    Dass Du Dich selbst rechtlich wenig auskennst, hast Du im Übrigen selbst mit der Aussage bewiesen, indem Du auf "Im neuen Vertrag steht davon nichts drinnen." geschrieben hast "Dann gibts auch keine, ist doch wohl klar." Denn gäbe es eine gesetzliche Regelung dazu, dass immer wenn keine Selbstbeteiligung vereinbart ist, automatisch eine Selbstbeteiligung i.H.v. ... € aus vereinbart gilt, wäre diese grds. rechtsverbindlich. Ist genauso, wie wenn im Arbeits-/Mietvertrag etc. bspw. keine Kündigungsfrist geregelt ist, dann gilt auch -ohne Hinweis im Vertrag- die gesetzliche Kündigungsfrist aus dem BGB. Ich habe angenommen, dass es im Versicherungsrecht keine gesetzliche Regelung zur Selbstbeteiligung gibt; auch könnte man eine solche Regelung -im Gegensatz zu Kündigungsfristen aus dem BGB- zudem dennoch als überraschend und daher ohne Hinweis darauf als nicht wirksam vereinbart ansehen, hierzu würde es aber sicherlich verschiedene Ansichten geben, weshalb das ein Richter im Ergebnis klären müsste. Da ich sowas verhindern wollte, habe ich die Frage nach eine gesetzlichen Regelung eingestellt.
    Also AnS66, versuche Deinen Frust anders zu bewältigen. Geh vllt. einfach auch einmal etwas raus (soll ab heute wieder schöneres Wetter geben) oder nimm an verschiedenen Fortbildungen teil, damit es auch mit Deiner Selbständigkeit wieder besser läuft und Du nicht so frustiert bist.:winken:
    In Deiner Freizeit könntest Du Dich im Übrigen auch bemühen, Engländer kennenzulernen. Dann kannst Du feststellen, wo sie Ihre Mannschaft sehen; nämlich im Mittelfeld.:winken:

    Vielen Dank an dittsche und Martyn für eure Antworten.