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Berlin: Nichts neues von der MABB?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über die Hausantenne (DVB-T/DVB-T2)" wurde erstellt von Robert Schlabbach, 4. Mai 2004.

  1. Robert Schlabbach

    Robert Schlabbach Talk-König

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    Wenn ich auf deren Termine schaue, sehe ich, dass die gerade einiges besprochen haben müssen:

    - Medienratssitzung am 29.+30. April
    - DLM-Sitzung am 3. Mai
    - KJM-Sitzung am 4. Mai

    Nur finde ich keinerlei Pressemeldungen dazu... Haben die da nichts interessantes besprochen, was z.B. DVB-T in Berlin angeht...?
     
  2. abc

    abc Silber Member

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    Besprochen werden sie schon was haben, aber die Seite ist, was die Pflege betrifft schon immer unter aller Sau.
    Aber schaue mal unter:
    Programme/Zulassung/Aktuelle Ausschreibung
    Dort geht es um Kanal 39 und 65, aber auch 5 und 56. Ist etwas komplizierter für eine Kurzzusammenfassung.
     
  3. Robert Schlabbach

    Robert Schlabbach Talk-König

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    Ah, Danke! Das ist ja recht interessant:

    1. Ein Programm auf Kanal 5 sowie sämtliche Programme auf Kanal 56 sind nur bis August dieses Jahres belegt und die Kapazitäten sind bis 9. Juni neu ausgeschrieben.

    2. Einer der beiden Kanäle 39 und 65 (nanu? zuletzt hiess es doch Kanal 64?) soll für DVB-H genutzt werden.

    3. Der zweite dieser beiden Kanäle könnte evtl. später teilweise ebenfalls für DVB-H genutzt werden, ist aber erstmal bis 9. Juni ausgeschrieben.

    Fazit: So bald gibt es nichts neues. Kanal 56 könnte im August völlig neu belegt werden, ebenso ein Programm auf Kanal 5. Und von den Kanälen 39/65 wird vorerst nur einer kommen, weil der andere für DVB-H reserviert ist, und der Standard dafür wird eh erst im November fertig...
     
  4. horo

    horo Junior Member

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    Hi,

    aus der o.g. Ausschreibung der MABB:
    Ist das ernst gemeint? Da soll doch wohl keine Konkurrenz zu DAB entstehen. Kann ich mir nicht vorstellen.

    Ciao Martin
     
  5. PapaJoe

    PapaJoe Board Ikone

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    Technisches Equipment:
    Artikel 26
    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    Ich kann das nicht verstehen, was das mit dem
    DVB-H soll. Ich hab zwar ein Handy mit großem
    Display, das Nokia 3650 (ja ihr Spötter, "die
    Keule!"). Das ist auch groß genug für SMS, Termin-
    kalender und ab und an mal ein Spielchen (Prince
    z.B. ist aber schon ziemlich "popelig"). Aber
    Fernsehen möchte ich auf Displays dieser Größen-
    ordnung bestimmt nicht. Da fallen einem ja die
    Augen raus, beim gucken!

    Ob es dafür einen Markt gibt? Getreu dem Motto
    von Kosolowski: "Es entwickelt sich, Genossen Bauern!" läc

    Für mich ist es pure Kanalverschwendung.
    Bloß wenn es sowieso keine weiteren Interessenten
    für die Frequenzen gibt, ist es ja auch egal...

    @horo:

    Wenn erst einmal ZIG-Tausende DVB-T-Receiver
    verkauft sind, wird es natürlich auch für die
    Hörfunksender interessant. Während diese bei DAB
    reihenweise abspringen, hätte man bei rechtzeitigem
    Start auf DVB-T "massenhaftes Hörerpotential".
    Also würde man wahrscheinlich auch gerne für die
    Ausstrahlung bezahlen...

    So, genug gemutmaßt.
    Einen noch: Wieviel Rundfunksender würden in
    vernünftiger Qalität (IMHO 256kbps) auf einen
    Kanal passen? 50? 60?

    <small>[ 05. Mai 2004, 10:51: Beitrag editiert von: PapaJoe ]</small>
     
  6. uwehl

    uwehl Junior Member

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    sind wir heute etwas empfindlich? winken
     
  7. PapaJoe

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    Technisches Equipment:
    Artikel 26
    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    Nein! Aber du weißt:

    Vorbeugen ist besser als auf die Schuhe kotzen! winken
     
  8. PapaJoe

    PapaJoe Board Ikone

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    Artikel 26
    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    Ups, "kotzen" geht ja hier im Forum. Andere
    schlimme Wörter wie z.B. "****** e" werden ja
    wohl automatisch durch ******* ersetzt...