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Bericht: ARD und ZDF haben für Online zu viel Geld ausgegeben

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 21. November 2007.

  1. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: Bericht: ARD und ZDF haben für Online zu viel Geld ausgegeben

    Pro 7
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    ???????????????????????????
     
  2. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Bericht: ARD und ZDF haben für Online zu viel Geld ausgegeben

    Das BVG hat gar nichts festgelegt. Jedenfalls das, was im Forum mal zitiert wurde, war absolut nichtssagend nach dem Motto "Grundversorgung bedeutet nicht Minimalversorgung". Da ist das Nachschlagen in einem Duden informativer.

    Und dafür hat der deutsche Steuerzahler Tausende von Euros an das oberste Gericht gezahlt?
     
  3. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: Bericht: ARD und ZDF haben für Online zu viel Geld ausgegeben

    Nein an die ÖR. Legitimiert durch das BVerfG. Und das ist allerhöchste Rechtsprechung und unanfechtbar.
    Seit wann kassiert das Bundesverfassungsgericht Rundfunkgebühren? Hat man Dir als Kind sehr weh getan?
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. November 2007
  4. klammeraffe

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    AW: Bericht: ARD und ZDF haben für Online zu viel Geld ausgegeben

    mit dieser aussage kannst du alles in frage stellen, auch demokratie an sich, denn die leute da draussen wählen immer die leute die versprechen das es nix kostet :D (hey john, so mündig sind die leutz nämlich leider nicht das sie die wahrheit hören wollen).
     
  5. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: Bericht: ARD und ZDF haben für Online zu viel Geld ausgegeben


    Es gibt eben Leute, die können googeln, und andere können es eben nicht..
     
  6. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Bericht: ARD und ZDF haben für Online zu viel Geld ausgegeben

    Ach so, die Richter haben das zu Hause in ihrer Freizeit entschieden - das erklärt natürlich so manches. :rolleyes:

    Ja, das BVG ist gottgleich und deren Urteile sind Naturgesetze. Und die ÖR sind deren Stellvertreter auf Erden oder so ähnlich. :eek:

    Ach ja, was genau hat das BVG gleich noch mal entschieden bzw. legitimiert? ;)
     
  7. arte-neu

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    AW: Bericht: ARD und ZDF haben für Online zu viel Geld ausgegeben

    Ich habe es jetzt mal überfolgen:

    Der Film soll kosten 7 Millionen. Beteilgt hat sich Janus Film Gesellschaft und ORF.

    Das Geld, das der ORF einnimmt, stammt nicht von uns. Die Österreicher finden das witzig oder auch nicht. Unser einer sollte es egal sein.

    Öffentliche Gelder sollen 1 Millionen sein. Für einen Film ziemlich wenig. Aber gut.

    Was man jetzt nciht rauslesen konnte war, ob diese Janus Film Gesellschaft mit öffnetlcihen Geldern hantiert. Wenn ja, ist auch gut. Dann werden sie durch Steuergelder finanziert.

    Streng genommen kann man sagen: Pro7 partizipiert von den Steuergeldern. Das tun sie aber auch, wenn sie legal Abschreibungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen wie jeder Steuerzahler auch.

    Nur darf man das nicht mit der GEZ vergleichen, die GEZ ist was anderes.
     
  8. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: Bericht: ARD und ZDF haben für Online zu viel Geld ausgegeben


    Sinnfreier Blödsinn, Kokelores und Quatsch hoch drei.
    Also Du kannst nicht selber googeln?

    Bitte: Das Bundesverfassungsgericht ist ein Bundesgericht. Danach kommt nix mehr. Das ist unanfechtbar.

    Rundfunkfreiheit und Duale Rundfunkordnung [Bearbeiten]
    In Deutschland unterscheiden sich grundlegend die Bedingungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und des privaten Rundfunks, die gemeinsam das duale Rundfunksystem bilden. Basis dafür sind die Rundfunkfreiheit aus Art.5 GG sowie die Rundfunk-Urteile des Bundesverfassungsgerichtes, die die Rundfunkfreiheit präzisiert und konkretisiert haben.
    Die Rundfunkfreiheit erlegt dem Gesetzgeber die Schaffung einer positiven Ordnung für den Rundfunk auf. Der Gesetzgeber muss per Gesetz alle wesentlichen Fragen der Rundfunkordnung regeln. Als wesentlich sieht das BVerfG die Anforderungen an die Meinungsvielfalt, an das Programm selbst, die Regelung des Marktzugangs für Rundfunkveranstalter und die Aufsicht an.
    Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist besonders vom Verständnis der Rundfunkfreiheit als "dienender Freiheit" geprägt: Organisation und Finanzierung, Binnenverfassung und "föderative Verbundstruktur" (Paschke, Medienrecht 2. A., S. 93) entspringen den verfassungsrechtlichen Erfordernissen von Staats-, Partei- und Wirtschaftsferne. Dagegen wird von den privaten Rundfunkveranstaltern nur ein abgesenkter "Grundstandard" verlangt, der sich in der dualen Rundfunkordnung dadurch rechtfertigt, dass die Grundversorgnung durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten sichergestellt ist. Allerdings haben nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch die Privaten für Vielfalt Sorge zu tragen. "Als dienende Freiheit wird" die Rundfunkfreiheit "nicht primär im Interesse der Rundfunkveranstalter, sondern im Interesse freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung gewährleistet." (BVerfGE 83, 238, 315; Merke: Dienen statt Verdienen!)
     
  9. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: Bericht: ARD und ZDF haben für Online zu viel Geld ausgegeben

    Richtig. Aber die Privatsender wollen eben auch an den Rundfunkgebühren teilhaben (VPRT; Doetz), ebenso war von Abschaffung der ÖR die Rede und auch davon, das die Privatsender kostenlos sind. Wenn sie staatliche Gelder bekommen, haben wir dafür bezahlt, denn die sind ebenso vom Steuerzahler wie die Rundfunkgebühren, sowie ebenso von uns bezahlt, wie die Werbegelder durch unseren Einkauf. Davon weiche ich nicht ab.
     
  10. arte-neu

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    AW: Bericht: ARD und ZDF haben für Online zu viel Geld ausgegeben

    Das tun wir beide doch auch, wir stellen kritisch bestimmte Sachen in Frage.
    Aber jetzt hab ich irgndwie den Faden verloren. Wo waren wir eigentlich stehen geblieben?