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benötige Hilfe bei DVB-S per unicable, Suchlaufeinstellungen

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von implied, 22. Juli 2015.

  1. implied

    implied Junior Member

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    AW: benötige Hilfe bei DVB-S per unicable, Suchlaufeinstellungen

    Ja raceroad, jetzt habe ich es geschnallt :)
    Aber die Zuordnung stimmt, denn den LNB und die Verkabelung zum JPS habe ich selber gemacht - Alle Kabel habe ich vorne und hinten gekennzeichnet und auf korrekte Verbindung geachtet.
    Was PA und Blitzschutz betrifft: Zum einen fehlt noch der PA mit Überspannungsschutz Richtung Receiver und für terr., das kommt noch (Teile sind bestellt, ich warte leider schon länger drauf)
    Zum anderen - und das ist das ärgerlichste - kämpfe ich da gerade noch mit der Vermieterin. Sie hat einen Elektriker beauftragt, der hat sich die Anlage (noch in altem Zustand) angeschaut und gesagt, ein Blitzschutz sei nicht notwendig. Wie bekomme ich also die gute Frau dazu, einen Blitzschutz zu installieren? Es ist kein Leerrohr nach unten verfügbar, der Blitzschutz müsste also extra außen am Haus verlegt und geankert werden, diese Kosten wird sie wohl nicht übernehmen wollen.
    Es ist eine Häuserreihe mit ich glaube 8 Reihenhäusern. Das in dem ich dann wohne ist nicht das höchste, und beide Nachbarn rechts und links haben Antennen/Satschüsseln, die wesentlich höher (bis zu 3 Metern) verbaut sind als die bei mir.
    Zu Blitzschutz habe ich mittlerweile auch ein wenig nachrecherchiert und herausgefunden, dass es aufgrund geringer statisticher Wahrscheinlichkeit tatsächlich keine generelle "Pflicht" für einen Blitzschutz an Wohnhäusern gibt (das wäre mein Argument gewesen). Und da die Kosten eines nachträglichen Blitzschutzes (innen/außen) gerne mal an die 5.000 Euro gehen wird das wohl eher nichts.

    Bleibt die Frage, was kann ich machen, um ohne vorhandenen Blitzschutz nun meine Geräte möglichst zu schützen und zu einem Potentialausgleich zu kommen?

    Vielen Dank wieder einmal. Bisher habt Ihr mir alle wirklich prima geholfen und ich habe sehr viel hier gelernt. Hätte aber auch nicht gedacht, dass die Thematik SAT so dermaßen umfangreich ist - ich bin nun mal eher "plug and play" gewohnt ;-)
     
  2. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: benötige Hilfe bei DVB-S per unicable, Suchlaufeinstellungen

    Quereinstieg:

    Blitzschutz gliedert sich auf in den Äußeren und Inneren Blitzschutz. Antennenerdungen sind erheblich weniger aufwändig als die Installation eines Blitzschutzsystems.

    Ein Blitzschutzsystem/Blitzschutzanlage ist baurechtlich für normale Wohnhäuser nicht gefordert. Eine Erdung von Dachantennen mit 16 mm² Cu, 25 mm² Al oder 50 mm² St/tZn aber sehr wohl.

    Wäre die Antenne im nicht erdungspflichtigen Schutzbereich der Fassade installiert, würde ein nicht blitzstromtragfähiger PA mit 2,5 mm² Cu (geschützte Verlegung) oder 4 mm² Cu (ungeschützt) nach Schilderung von raceroad genügen. Mit und ohne erdungspflichtige Antenne muss ein Gebäude über einen normkonformen Schutzpotenzialausgleich verfügen.

    Die installierten SPD 2 Überspannungsleiter wirken nur gegen induktive Blitzstromeinkopplungen aus Einschlägen in die Nachbarschaft. Gegen galvanische Blitzströme sind bei Direkterdung SPD 1 Blitzstromableiter erforderlich.
     
  3. implied

    implied Junior Member

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    AW: benötige Hilfe bei DVB-S per unicable, Suchlaufeinstellungen

    Danke Dipol.

    Ich finde (leider, was meine persönliche Situation mit der Vermieterin betrifft) keine gesetzliche Pflicht für eine Antennenerdung - Der Unterschied Blitzschutz und Antennenerdung ist nun bei mir auch mal gecheckt.
    Ich fand zwar die VDE 0855-1 bzw. DIN EN 60728-11, danach "müsste" es gemacht werden, aber mir fehlt eben die gesetzliche Vorschrift, um den entsprechenden Druck auszuüben.
    Wie bereits gesagt, alles was meinen Anschluß oben betrifft werde ich mich nach den hier gegebenen Anleitungen halten.
    Für terr. und für das Kabel nach dem MS wird die Potentialausgleichsschiene noch angebracht, ebenso das vorschriftsmäßige verbinden mit dem Masten mittels PA-Kabel (mind. 4 qmm, da ungeschützte Verlegung).
    Bleibt nur die Frage der Erdung. Ein Blitzschutz ist ja nicht da, mit dem der Mast verbunden werden kann. Gibt es da noch etwas, was ich selbst machen/vorbereiten kann?
    Wer hat keinen Blitzschutz im Haus und deshalb mal eine Erdung angebracht?

    Soweit ich mich da noch eingelesen habe würde es, was den PA/Antennenerdung betrifft, wohl bereits normgemäß sein, die 3 PAS mittels PA-Kabel mit dem Mast zu verbinden, den Mast mittels 16qmm Erdungskabel zu verbinden, dieses außen am Haus langführen (da auch dies nicht mit anderen Kabeln zusammen durch ein Verlegungsrohr o.ä. laufen darf) und mittels Tiefenerder (1,5 m) zu verbinden - richtig?


    Am Ende könnte ich das Ganze ja noch von einem Eli abnehmen lassen, ob alles dann auch korrekt ist.
    Denn ich möchte ja im Falle eines Falles nicht, dass die Hausratversicherung Ällabätsch sagt. Sollten meine elektrischen Geräte im Haus einen Knall abgekommen steht da schnell mal ein 5-stelliger Schaden ins Haus.
     
  4. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: benötige Hilfe bei DVB-S per unicable, Suchlaufeinstellungen

    DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) und deren Vorgängernormen machen klare Vorgaben. In dieser Norm kommt das Wort "müsste" nicht vor und auch nach DIN 18015 "6.2.2 Antennenanlagen" sind Dachantennen ohne Ausnahme zu erden. Zur Verbindlichkeit von Normen:
    Diejenigen, die sich so gerne auf dieses Urteil berufen, übersehen meist den zweiten Satz, wonach evtl. auch mehr als nur die Ausführung nach Norm-Minimum gefordert sein kann.

    Jeder gewerbliche Auftragnehmer schuldet ohne einschränkende Vereinbarung nach BGB und VOB ein Werk nach den anerkannten Regeln der Technik (aRdT), u. U. aber auch dem höherwertigen Stand der Technik. Konventionelle Direkterdung entspricht den allgemein anerkannten Regeln der Technik, Stand der Technik ist Schutz über getrennte Fangeinrichtung.

    Erdung und PA sind integraler Bestandteil der Elektroanlage. Es sind NAV § 13 und Energiewirtschaftsgesetz einzuhalten, auch bei
    DIY-Installationen kann man im Schadensfall wegen § 319 Baugefährdung zur Verantwortung gezogen werden.

    Eine geerdete Antenne ersetzt keine baurechtlich vorgeschriebene Blitzschutzanlage und dass es umgekehrt für die Erdungspflicht von Antennen völlig unerheblich ist, ob das Gebäude ein Blitzschutzsystem hat oder nicht, sollte inzwischen geklärt sein.

    Nachdem der gepinnte Erdungsthread nicht mehr überschaubar ist eine komprimierte Litanei mehr:

    • Der PA muss auch bei Komponentenausbau erhalten bleiben
    • Alle Kabelschirme sind möglichst unmittelbar nach dem Gebäudeeintritt in den PA einzubeziehen, bei Dachantennen in der Regel mast-/antennennah
    • 1,5 m Länge für einen Tiefenerder sind längst überholter Normenstand, seit 1984 betragen die Mindestlängen 1 x 2,5 m oder 2 x 1,5 m, bodengleich versenkt
    • In Angleichung an die Blitzschutznorm muss der Erder-Kopf bei diesen Mindestlängen künftig bis 0,5 m unter Grund versenkt werden
    • Ein 16 mm² Kupferdraht muss die ganze Blitzlast allein tragen, koppelt somit mehr Blitzströme als ein 50 mm² Blitzableiterdraht ein und wird stärker erwärmt
    • Trennungsabstände sind in den Beispielbildern der IEC 60728-11 nur gegen Blitzschutzanlagen und Erdleiter getrennter Fangstangen dargestellt, problembewusste Installateure verlegen auch 16 mm² Cu nur ohne gefährliche Näherungen und insbesondere nicht als Blitzeinleiter
    • 16 mm² Kupferdraht kann man an einen feuerverzinkten Kreuzerder nur anbasteln, es gibt dafür kein nach Prüfnorm Klasse H = 100 kA zertifiziertes NIRO-Anschlussbauteil
    • Separate Antennenerder sind normwidrig und eine blitzstromtragfähige Verbindung zu einem auch ohne Antennenerdung erforderlichen Schutzpotenzialausgleich auszuführen, siehe ABB Merkblatt # 10
    Verantwortlich für den Zustand der Antennenanlage ist nach § 11 EnWG derjenige, der davon am wenigsten versteht, nämlich der Anlagenbetreiber

    Von der Einhaltung der Anerkannten Regeln der Technik befreit weder ein normwidriger Persilschein einer Elektrofachkraft und auch keine Deckungszusage eines zumeist normunkundigen Sachbearbeiters einer Versicherung.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Juli 2015
  5. globalsky

    globalsky Talk-König

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    AW: benötige Hilfe bei DVB-S per unicable, Suchlaufeinstellungen

    Du hast ein weitaus größeres Problem, wenn neben Sachschäden im Einschlagsfall auch Personenschäden hinzukommen. Da artet das "Ällabätsch" im schlimmsten Fall zu fahrlässiger Körperverletzung bzw. Tötung aus, wenn nicht nach den aktuellen Vorschriften installiert wurde (und das gilt nicht nur für gewerbliche Installationen, sondern auch für Privatinstallationen); Strafen hierzu werden meist mit Gefängnis vollzogen.
     
  6. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Nachdem er hier im Forum mitgeteilt bekommen hat, wie es richtig gemacht wird, müsste man sogar grobe Fahrlässigkeit, wenn nicht sogar schon Vorsatz feststellen.
     
  7. implied

    implied Junior Member

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    AW: benötige Hilfe bei DVB-S per unicable, Suchlaufeinstellungen

    Ich bin Mieter, die Antenne samt Sat-Schüssel habe ich nicht errichtet, ich möchte sie nur nutzen. Dazu habe ich wieder mal recherchiert:
    "Das Mietrecht (§ 535 BGB) verpflichtet den Vermieter nur zur Erhaltung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geschuldet gewesenen (oder während des Vertragsverhältnisses verbesserten) Gebrauchstauglichkeit der Mietsache. Eine vorhandene Anschlußmöglichkeit an eine Gemeinschaftsantenne oder ein Breitbandkabel ist deshalb vom Vermieter in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten."
    Heißt für mich, dass was da ist muss eben funktionieren - und da gehört dann wohl der entsprechende Schutz nach egal was für einer Norm dazu.

    Ich versuche alles hier irgendwie zu erlernen, zu verstehen, aber mal ganz ehrlich, da sind grad schon wieder so viel Elektrofachbegriffe gefallen, da kann ich (als nicht studierter Elektrotechniker) nicht mehr mithalten, und auch als einigermaßen lernfähiger komme ich da nur schleppend mit.
    Dass Ihr das alles versteht ist mir schon klar, und das ist gut so und da bin ich auch, wie bereits mehrfach bemerkt wirklich dankbar dafür.

    Mir aber bei allem was ich in den letzten Wochen unternahm, das alles auf eigene Kosten zu schaffen und alles soweit vorzubereiten wie es sich - auch nach Euren Worten - gehört dann vorsätzliche grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen trifft mich - was meint Ihr warum ich im Internet seit Wochen Stunden um Stunden verbringe um das alles auf die Reihe zu bringen?

    Es kam ja bereits der Elektriker der Vermieterin, schaute sich das an und sagte Ihr, ein Blitzschutz dafür sei heutzutage "nicht verpflichtend bzw. nicht üblich" - mit diesem habe ich aber noch nicht telefoniert, ich kann und möchte dass so natürlich nicht stehen lassen. Was das für ein Eli ist kann ich also noch nicht sagen. Natürlich rede ich noch mit diesem und frage ihn wegen der Normen, ebenso wegen ggf. folgender Probleme bei Sach- und Personenschäden.
    Dabei sollte der Eli ja in der Lage sein, auch kostengünstige Lösungen zu sehen. Ich habe von einem Elektrotechniker in der Nachbarschaft erfahren, es gebe ggf. auch günstige Möglichkeiten über die Dachrinne (Dachrinnenklemme, blabla, wie auch immer)

    Und genau danach bin ich auf der Suche, obwohl ich der Meinung bin, dass die Vermieterin durch Errichtung oder zumindest durch die "Mitvermietung" der Sat-/Antennenanlage verpflichtet ist, diese in betriebsfähigen Zustand zu haben. Am Ende könnte der Schuß nach hinten losgehen und sie sagt, die Antenne wird entfernt und ich soll DVB-T per Zimmerantenne schauen..... :-(

    Ich dachte, dass Euch mittlerweile klar ist, dass ich wirklich alles versuche. Und wie bereits gesagt, alles was nach der Antenne und vor dem Antennekabel nach unten betrifft ist geplant nach Euren Empfehlungen, leider noch nicht vollständig und deshalb aktuell auch nicht komplett verbunden/nicht einsatzbereit solange ich nicht im Haus bin.

    Unten im Keller wäre im Bereich des Heizungskeller m.A.n. eine Erdung. Dort sind Heizungs- und Wasserrohre angeschlossen, ebenso andere Kabel die von oben kommen (wahrscheinlich vom Sicherungskasten?)
    Am Haus außen läuft an der Grenze zum Nachbarhaus ein Fallrohr von der Dachrinne (beides Kupfer). Oben könnte man rein theoretisch relativ einfach aus dem Dach raus, an der Dachrinne runter und in den Keller durch das Kellerfenster, dass aufgrund der Gasheizung sowieso immer zum Teil offen ist.
    EDIT: Ob Dachrinne/Fallrohr gesteckt oder hartgelötet ist kann ich aktuell nicht sagen, das wäre noch festzustellen.

    Gibt es Eurer Meinung da eine kostengünstige adäquate oder besser "normgerechte" Möglichkeit, alles notwendige zu installieren?
    PS Edit: Und vielleicht in einigermaßen einfachen Worten, dass so ein merkbefreiter wie ich es auch nachvollziehen kann :)
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Juli 2015
  8. globalsky

    globalsky Talk-König

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    Zunächst einmal:
    Wenn Du die Anlage nutzen willst, dann bist Du der Betreiber und nicht Dein Vermieter. Somit fällt es in Deinen Aufgabenbereich, dafür zur sorgen, dass die Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik (DIN / VDE / EN) installiert ist. Ob Du die Kosten für eine korrekt nach Normvorgabe zu installierende Anlage tragen musst, kann Dir hier nicht beantwortet werden; das musst Du mit Deinem Vermieter klären. Steht Dir außer der Sat-Anlage kein anderer Weg zur Verfügung, Fernsehen und Radio zu empfangen, dann wäre meiner Meinung nach der Vermieter in der Pflicht. Jetzt einfach aber herzugehen und zu sagen, ich nutze die Anlage nur, kann im eventuellen Schadenfall durchaus so ausgelegt werden, dass Du mit der Nutzung auch die Verantwortung für die Anlage übernommen hast inklusive aller daraus resultierenden Schäden bei einem Blitzeinschlag.

    Zur Erdung:
    Wenn im Keller eine Potentialausgelcihsschiene vorhanden ist, die mit der Gebäudeerdung verbunden ist, dann kann hier der Anschluss eines 16 mm²-Einzelmassiv-Erdungsdrahtes erfolgen. Ggf. solltest Du aber beachten, dass Du aufgrund von Näherungen bei Installationen in der Nähe von Fallrohren der Regenrinne verzichten musst.
     
  9. raceroad

    raceroad Wasserfall

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    Kann ich nicht nachvollziehen. Mit dieser Argumentation wäre jeder Mieter, der einen Sat-Anschluss in seiner Wohnung nutzt, Betreiber und für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften verantwortlich. Ist dann auch jeder Rummelpatzbesucher für die Sicherheit von Fahrgeschäften verantwortlich?

    Im Fall von implied ändert sich mMn erst einmal auch dadurch nichts, dass er an der von der Vermieterin bereitgestellten Anlagen Änderungen vorgenommen hat, weil sich mit dem Tausch des LNBs und der Installation eines Einkabelrouters nichts am Sicherheitsstandard geändert hat. TE implied weiß jetzt allerdings, dass die Anlage so nicht berieben werden dürfte. Und damit sitzt er zwischen den Stühlen: Wenn er die Vermieterin auf die Mängel hinweist, mag diese darauf vielleicht tatsächlich mit der Demontage der Satantenne reagieren und als Alternative DVB-T (z.B. unter Dach zu montierende Antenne) anbieten. Kommt halt darauf an, wie zugänglich die Vermieterin ist. Dass sich diese zunächst am Rat eines Elektrikers orientiert, ist doch verständlich. Man sollte davon ausgehen können, dass man sich auf die Beurteilung eines gewerblich tätigen Handwerkers verlassen kann. Nur ist das leider nicht immer der Fall.


    Ein hartverlötetes Fallrohr dürfte grundsätzlich als Erdungsleiter verwendet werden. Nur bringt Dich das nicht wirklich weiter. Du selbst kannst / darfst diese Arbeiten nicht ausführen. An Dir liegt es, Überzeugungsarbeit bei der Vermieterin (> Die sollte froh sein, dass bisher nichts passiert ist und sie jetzt auf die Mängel hingewiesen wird.) und ggf. beim Eli zu leisten. Ich weiß: Das ist leichter gesagt als getan.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Juli 2015
  10. implied

    implied Junior Member

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    Danke raceroad für die Unterstützung, der Vergleich mit dem Rummelplatz ist Klasse.
    Genauso komme ich mir grad vor - "Zwischen den Stühlen".
    Wie auch immer habe ich an der Anlage ja mit meinen Vorbereitungen (die dann diese Woche abgeschlossen sein werden) alles mir erst einmal mögliche gemacht.
    Ein Tausch des LNB als solches ist, m.E.n., ja keine "echte Veränderung" der Anlage, da sich an der Verkabelung ins Haus hinein nichts verändert sondern durch den Einsatz besserer Kabel eher dem Stand der Technik mehr entsprochen wurde (vorher unterschiedliche, teils dünne Kabel, nun gute Kupfer-Koax), ebenso Anbringung PAS und Überspannungsschutz sowie überhaupt erst einmal eine ordentlich ausgeführte Verkabelung (Verlegung und Besteckerung) erhöht den Standard zu vorher.

    Aber mit den Hinweisen auf $11E NWG, NAV und auch dem §319 StGB (Baugefährdung) komme ich bestimmt weiter. Der von der Vermieterin beauftragte Elektriker war bisher leider nicht zu sprechen, ich erwarte den Rückruf. Mal schauen, ob ich ihn nicht dazu bringe, seine "Empfehlung" gegenüber der Vermieterin zu revidieren.
    Ich selber habe da auch noch einen Eli, der mir bereits im Hause arbeiten ausgeführt hat, ggf. spreche ich den dann mal zu der Thematik an und dass er sich es ggf. mal anschaut und kalkuliert.
    Am Ende ist es so, dass wir (meine Lebensgefährtin und ich) ja erst dort einziehen und wir möchten dort auch lange wohnen bleiben. Geht alles schief in der Kommunikation zur Vermieterin bezüglich Erdung würde ich ja am Ende versuchen, die Kosten für eine ordentliche Erdung selber zu stemmen - Nur dass das Euch auch klar ist, denn die Notwendigkeit dafür ist mir bereits klar.

    Vielen vielen Dank an alle für den input.

    Ach ja, betreff der "Näherung" habe ich auch schon recherchiert, da gibt es wohl eine Formel, mit der ich aber mal gar nicht klar komme. Kann das jemand verständlich erklären?