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Bei Nein zu Rundfunkbeitrag Klagen von ARD und ZDF zu erwarten

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. Oktober 2020.

  1. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

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    Das wurde hier im Forum schon diskutiert, da hattest du wahrscheinlich noch deinen alten Nick benutzt. :ROFLMAO:
    Nun gut, seit dem Rundfunkurteil sind auch ein paar Jährchen ins Land gegangen.
     
  2. Allerdings ist diese Begründung sehr weit hergeholt:

    5. Rundfunk-Urteil – Wikipedia
     
  3. KL1900

    KL1900 Wasserfall

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    1987! Ein Urteil aus "einem Land vor unserer Zeit".
     
    Gast 144780 gefällt das.
  4. Meinst du, das Urteil würde heute anders ausfallen? Also Grundversorgung ist keine Minimalversorgung?
     
  5. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    M.M.n. muss man heute solche Rundfunkurteile im Kontext zur damaligen Zeit sehen. Vor allem aber auch, unter Berücksichtigung damaliger Angebote und Medienordnung. Die heute doch stark anders, sprich vielfältiger sind.
     
    KL1900 gefällt das.
  6. Es ging nur um das Argument Grundversorgung und dass man viel mehr macht. In diesem Kontext geht man von einer geforderten Minimalversorgung aus.
     
  7. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Dann streicht man halt das Wort Grundversorgung aus dem Vokabular. Wo ist da das Problem?
    Ist meiner Meinung nach nur als "Kampfbegriff" der Besitzstandswahrer zu sehen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20. Oktober 2020
  8. Grundversorgung=Minimalversorgung ist aus meiner Sicht das falsche Argument. Mehr wollte ich nicht sagen. Ich bin immer für Einsparungen, wenn dies notwendig ist ;)
     
  9. Gorcon

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    Das ist aber das Problem denn darum geht es ja hauptsächlich.
     
  10. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Ich fragte wo das Problem ist. Wo ist es denn denn nun genau, wenn man das Wort "Grundversorgung" streicht?