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Behandlung von Vergewaltigungsopfern in katholischen Krankenhäusern verweigert

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 17. Januar 2013.

  1. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Behandlung von Vergewaltigungsopfern in katholischen Krankenhäusern verweigert

    Sie wiedersprechen sich aber darin, was als Ersthilfe genau gemacht wurde. War das jetzt eine Notärztin, oder ein Gynokologische Praxis, die die entsprechende Beratung inkl. möglicher Schwangerschaftsabbrechender Maßnahmen bereits gemacht hat oder nicht.

    Eine normale Notärztin wird das wohl kaum fachgerecht machen können und in diesem Fall passt auch die Reaktion der Krankenhäuser wieder.

    Das passt halt alles nicht wirklich zusammen. Eine echte Gynokologin die solche Beratungen geben darf und die "Pille danach" verschreiben darf, braucht kein Krankenhaus zur "Spurensicherung". Die braucht allenfalls ein Labor zur Blutuntersuchung um festzustellen ob wirklich K.O. Tropfen verabreicht wurden.

    Eine normale Allgemeinmedizinerin im notärztlichen Dienst hingegen, kann eine entsprechende Beratung überhaupt nicht geben, da käme dann wieder die kath. Klink ins Spiel, die die wiederum nicht durchführen kann, ohne die eigenen ethischen Grundsätze (Schwangerschaftsabbruch = Kindstötung) zu verraten.

    Wie man es dreht und wendet ... irgendwas passt da nicht zusammen.
     
  2. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    AW: Behandlung von Vergewaltigungsopfern in katholischen Krankenhäusern verweigert

    Hier gehört ein einziges Wort hinzugefügt. Es müsste nämlich heißen "Der neutrale Religionsunterricht..."
    Ich habe nichts gegen Religionsunterricht, wenn es ein Unterricht mit dem Anspruch der Allgemeinbildung wäre, und nicht eine Polarisierung in eine bestimmte Glaubensrichtung.
     
  3. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Behandlung von Vergewaltigungsopfern in katholischen Krankenhäusern verweigert

    Gerichtsfest sind wohl nur die Untersuchungen, wenn sie in akkreditierten Praxen nach einer bestimmten Regeln durchgeführt werden*. Ich bezweifle, daß dies in einer Notfallpraxis bei derartigen Vorfällen der Fall ist.

    Die "Pille danach" ist ihr aber bereits von der Notärztin verschrieben worden.

    Laut den Berichten war es wohl so, daß sich das Krankenhaus vor einem positiven Befund fürchtete und in einem solchen Falle eine Beratung über das Thema Schwangerschaftsabbruchs hätte durchführen müssen. Um das Krankenhaus bzw. den Träger dessen, nicht in diese Situation zu bringen, wurde die Behandlung/Untersuchung wohl vorsorglich abgelehnt. Dabei spielte es auch keine Rolle, daß diese Beratung bereits durchgeführt und die "Pille danach" verschrieben wurde.

    Das Blut wurde der Patientin abgenommen.

    OT: wider=gegen; wieder=nochmal

    * Es darf auch nicht jedes Labor bspw. gerichtsfest Vaterschaftstests anfertigen oder nicht jeder Automechaniker gerichtsfest ein Schadensbild dokumentieren darf. Selbst ich als Dipl.-Ing. darf keine Gerichtsgutachten über einen technischen Sachverhalt schreiben. Solche Tätigkeiten sind an bestimmte Voraussetzungen und Zulassungen gebunden. Daher denke ich, ist das bei solchen Untersuchungen nicht anders.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18. Januar 2013
  4. _falk_

    _falk_ Platin Member

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    AW: Behandlung von Vergewaltigungsopfern in katholischen Krankenhäusern verweigert

    Ich habe nur den verlinkten Artikel im Kölner Stadt-Anzeiger gelesen. Dort sind aber alle Antworten auf deine Fragen zu finden. Hast du den Artikel gelesen? :winken:

    Die betroffene Frau sucht in Begleitung mit ihrer Mutter zuerst den Notdienst auf. Dort wird sie zuerst beraten und es wird ein Rezept für die Pille ausgestellt. Mit dem Einverständnis der Frau wird anschließend die Polizei gerufen. Zur Sicherung von Spuren soll eine gynäkologische Untersuchung erfolgen. Jetzt kommen erst die Krankenhäuser ins Spiel, da diese Untersuchung nur dort durchgeführt werden kann. Nach Schilderung des Sachverhalts haben die katholischen Krankenhäuser diese Untersuchung abgelehnt.

    Im Notdienst tätig war die Allgemeinmedizinerin Irmgard Maiworm. Die Spurensicherung umfasst sicher auch die Untersuchung auf Verletzungen, Sperma, etc. Ich bin kein Experte, aber vermute, dass nur ein Gynäkologe diese Untersuchung fachgerecht durchführen kann. Außerdem müssen die Ergebnisse der Untersuchung auch vor Gericht bestehen können.

    Warum sollte eine Allgemeinmedizinerin nicht beraten können und so ein Rezept nicht ausstellen dürfen?
     
  5. r123

    r123 Guest

    AW: Behandlung von Vergewaltigungsopfern in katholischen Krankenhäusern verweigert

    Soweit ich es mitbekommen habe, ist das Vergewaltigungsopfer nach der Vergewaltigung zu Ihrer Ärztin und auf Anraten dieser ins Krankenhaus und wollte untersucht (um die Vergewaltigung und, mit Glück, eine mögliche K.O.Tropfen-Betäubigung gerichtsverwertbar festzustellen) sowie ggfs.bezüglich der Verletzungen behandelt werden. Vllt hätte Sie im Laufe der Untersuchung/Behandlung auch um die Pille danach gebeten (dann (und erst dann) hätte die Klinik ja sagen können, dass sie diese bei Ihnen nicht bekommt); vllt aber auch nicht. Jedenfalls wurde Sie direkt mit Ihrem Untersuchungsbegehren von den Kliniken abgelehnt.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18. Januar 2013
  6. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Behandlung von Vergewaltigungsopfern in katholischen Krankenhäusern verweigert

    1. Die Beratung von Vergewaltigungsopfern benötigt entsprechend fachliche Kompetenzen und ist recht stark reguliert.

    2. Ein extrem aggressives Medikament wie die Pille danach wird garantiert nicht auf Verdacht verschrieben. Da muss die Patientin schon zumindestens wissen, ob ein ungeschützter GV überhaupt statt gefunden hat oder in diesem Fall eben eine Vergewaltigung. Das ist schließlich kein Aspirin oder sowas, sondern ein extrem starkes Hormonpräparat. Das ist nichts was man mal so verabreicht, weil ein Mädel nicht mehr weis, wie es nach dem Feiern auf eine Parkbank kam. Also erst kommt die Feststellung ob überhaupt Vergewaltigung vorliegt => dann die Beratung mit eventueller "Pille danach" als mögliche Option, aber doch nicht andersrum.


    Den Bericht des Stattanzeigers habe ich komplett gelesen, es gibt aber viele weiter Bericht in denen das etwas anders geschildert wird.
     
  7. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Behandlung von Vergewaltigungsopfern in katholischen Krankenhäusern verweigert

    Dazu sei nur auf [1] verwiesen.

    [1] https://de.wikipedia.org/wiki/Pille_danach#Verschreibungspraxis
     
  8. _falk_

    _falk_ Platin Member

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    AW: Behandlung von Vergewaltigungsopfern in katholischen Krankenhäusern verweigert

    Am Samstag ist jedoch der Notdienst die einzige Anlaufstelle. Ob die von dir geschilderte fachliche Beratung am Wochenende kurzfristig durchgeführt werden kann, bezweifle ich.

    Als Laie schaue ich zuerst in Wikipedia nach. Ich habe die Aussagen dort nicht überprüft, sie stehen aber im Widerspruch zu dem, was du geschrieben hast.

     
  9. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Behandlung von Vergewaltigungsopfern in katholischen Krankenhäusern verweigert

    Eben drum. Laut den Berichten sollte die Klinik aber nur Beweise sichern, weil die Beratung bereits statt gefunden hätte! Und genau hier frage ich mich eben, wann das denn bitte gewesen sein soll.

    Der notärztliche Dienst kann die wohl kaum gegeben haben, zumal ja eben nicht mal festgestellt war ob KO Tropfen im Spiel waren und falls ja, ob es dann überhaupt zu sexuellen Übergriffen kam.

    Das einzige was man weiß ist
    -Mädel geht Party machen (Freitag Abend)
    -Filmriss
    -Mädel wacht Samstag Morgens auf Parkbank auf
    -Mädel berichtet Mutter, dass sie nicht mehr weiß, wie sie dahin kam

    (Ab hier variieren die Bereicht leich - da Samstag ist Notdienst aber wahrscheinliche)

    -Mädel und Mutter gehen zum ärtzlichen Notdienst.

    -Diensthabende Ärztin äußert wegen Filmriss den Verdacht auf Verbreichung von KO Tropfen und damit die Möglichkeit sexueller Handlungen gegegen das Mädel.

    - Irgendwann erfolgte dann der Anruf bei der besagten Klink und anschließend der Kontrollanruf bei einer weiteren Klink.

    Die Klinken sagen jetzt man wäre davon ausgegangen, man müsse eine Beratung zu einer Vergewaltigung mit Verscheibung der Pille danach machen. Die Ärztin behauptet das wäre alles schon gemacht worden und die Kliniken sollten nur "Spuren" sichern.

    Ich frage mich halt, wer das gemacht haben soll und vor allem wann. Viel Zeit ist da ja nicht. Vorallem wer berät eine Frau wie man mit einer Vergewaltigung umgeht, wenn nicht mal klar ob eine solche überhaupt statt fand und nicht mal das vermeindliche Opfer weiß, ob es so eine gab, weil sie einen "Filmriss" hat.
     
  10. _falk_

    _falk_ Platin Member

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    AW: Behandlung von Vergewaltigungsopfern in katholischen Krankenhäusern verweigert

    Die Beratung würde ich hier nicht in den Vordergrund stellen.

    Es ging doch hauptsächlich um die notwendige gynäkologische Untersuchung um herauszufinden ob eine schwerwiegende Sexualstraftat stattgefunden hat. Das diese Untersuchung, aus welchen Gründen auch immer, abgelehnt wird, ist für mich der eigentliche Skandal. Das erinnert ein wenig an das Vergewaltigungsopfer in Indien, dem auch nicht geholfen wurde.

    Ich kopiere am besten mal die betreffende Absätze aus dem Artikel hier rein, die den Ablauf der Telefonate verdeutlichen.

    Also drei Telefonate! Da ist ein Missverständnis wohl ausgeschlossen.