1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Behördenmail adé: De-Mail wird eingestellt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 6. September 2021.

  1. TV.Berlin

    TV.Berlin Foren-Gott

    Registriert seit:
    5. Januar 2002
    Beiträge:
    10.221
    Zustimmungen:
    823
    Punkte für Erfolge:
    123
    Anzeige
    In 2 Wochen besteht die Möglichkeit das Fax abzuwählen.
     
  2. FilmFan

    FilmFan Lexikon

    Registriert seit:
    4. April 2002
    Beiträge:
    28.438
    Zustimmungen:
    11.019
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    1x VU+ Solo²
    2x Dreambox DM8000
    2x Topfield SRP-2401CI+ mit HD+
    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    Also eine willkürliche Entscheidung ohne sachliche Grundlage.

    Der wird mir auch keinen sachlichen Grund nennen können.
     
  3. simonsagt

    simonsagt Board Ikone

    Registriert seit:
    11. April 2014
    Beiträge:
    3.563
    Zustimmungen:
    1.410
    Punkte für Erfolge:
    163
    Das du in gutem Glauben erstmal davon ausgehst, dass diese Person erstens die ist, die sie vorgibt zu sein und mit dieser Unterschrift zu irgendetwas zustimmt und im Nachhinein nicht behaupten kann, nicht zugestimmt zu haben. Und wenn wer behauptet deine Unterschrift zu haben, für das eine Unterschrift notwendig war und du das anzweifelst, kann man dann feststellen ... das ist aber deine Unterschrift - oder eben, da hat sich jemand für dich ausgegeben.

    Das ganze kann natürlich nicht verhindern, dass sich jemand für dich ausgibt, außer du nimmst das persönlich entgegen und läßt dir einen amtlichen Lichtbildausweis zeigen, der unterschrieben wurde oder so.

    Das DE-Mail konnte das doch auch jedenfalls auch alles nicht "verhindern", oder täusche ich mich da? Jemand der deinen Rechner mit Keylogger und Co kapert, könnte doch deine Passwörter abgreifen und sich spielend leicht dann in deinem Namen DE-Mails verschicken.

    Daß die ganzen unterschiedlichen Abstufungen an Arten wie man sich gegenseitig verifiziert nicht unbedingt alle zeitgemäß sind, darüber brauchen wir glaube ich nicht zu diskuttieren.
     
    FilmFan gefällt das.
  4. TV_WW

    TV_WW Lexikon

    Registriert seit:
    10. Juli 2004
    Beiträge:
    21.101
    Zustimmungen:
    4.859
    Punkte für Erfolge:
    213
    Die (handschriftliche) Unterschrift dient einer Beglaubigung eines Schriftstücks, ja,
    diese dient der Identifikation und der Legitimation.
    Sicherlich lassen sich Unterschriften fälschen, genau um das im Zweifelsfall überprüfen zu können verlangen viele Vertragspartner Schriftstücke mit der originalen Unterschrift.
    Bei einer Kopie lässt sich das nämlich nicht überprüfen. Experten können anhand einer Schriftprobe einer Person im Vergleich zur Unterschrift auf einem Dokument feststellen ob es sich um eine Fälschung handelt oder nicht.

    Bei einem Fax könnte die Unterschrift einer Person von einem anderen Schriftstück draufkopiert worden sein.
    Bei e-Mails ist es nahezu unmöglich die Person zu ermitteln welche diese geschrieben hat, da bleibt lediglich das Mittel des Vergleichs der Wortwahl und des Schreibstils.

    Es gab in der Vergangenheit verschiedene Ansätze digitale Signaturen einer händischen Unterschrift rechtlich gleich zu stellen,
    aber die technischen Anforderungen an eine rechtssichere digitale Signatur sind sehr hoch.
    Und es mus nicht nur für Unterschriften von Personen ein Äquivalent in Form von digitalen Signatur etabliert werden sondern auch für Firmen- und Behördenstempel.

    e-Mail war ursprünglich ein Kommunikationsmedium welches anfangs innerhalb des drahtgebundenen Netzwerks desselben Unternehmens oder Organisation verwendet wurde,
    da gab es keine einander fremde Nutzer.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. September 2021
  5. simonsagt

    simonsagt Board Ikone

    Registriert seit:
    11. April 2014
    Beiträge:
    3.563
    Zustimmungen:
    1.410
    Punkte für Erfolge:
    163
    Also ich denke, der Aspekt der Sicherheit gegen kriminelle Versuche ist eher ein Nebeneffekt und wird übertrieben dargestellt. Im Normalfall geht man doch nicht von Lug und Trug aus.

    Wichtiger ist die Signalwirkung für den Unterschreiber, dass mit der Unterschrift etwas bestimmtes ausgesagt wird. Eine Verpflichtung. Eine Verbindlichkeit. Wenn mir in der Einkaufsmeile jemand einen Flyer in die Hand drückt, unterschreib ich das ja nicht. Drückt mir jemand ein Einschreiben in die Hand, dann lese ich es vielleicht sogar. Und einen Vertrag den ich unterschreiben muss, les ich vielleicht vorher mal durch, im Gegensatz zu den Eulas von Software oder den unsinnigen Cookie-Warnungen.

    Gegen Identitätsdiebstahl hilft das alles nichts. Und darauf läuft es doch hinaus, wenn man sich aus einem Vertrag herauswinden will, mit der armseligen Ausrede, dass die Unterschrift doch nur draufkopiert/eingescannt wurde, aber ansonsten kein Zweifel besteht, von wem die Mail kam.
     
    FilmFan gefällt das.
  6. timecop

    timecop Board Ikone

    Registriert seit:
    7. September 2009
    Beiträge:
    4.618
    Zustimmungen:
    2.136
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Golden Media 990 Spark Reloaded/LG OLED55C97LA/Xoro HRT8770
    Wenn Du das so siehst, müsstest Du für jeden "Furz" dann überall persönlich erscheinen und Dich ausweisen :D noch mal, die Schriftform ist gesetzlich geregelt und da gilt eben Brief oder Fax als solche, das liegt aber nicht an irgendeiner Willkür, sondern schlicht daran, dass diese Regelung so alt ist und bisher nicht geändert wurde. ;)

    Im übrigen kann man den Eingang einer Mail auch nicht rechtlich verbindlich nachweisen, daher das Fax, mit dem Faxbericht als Nachweis.
     
    TV_WW und Wolfman563 gefällt das.
  7. TV_WW

    TV_WW Lexikon

    Registriert seit:
    10. Juli 2004
    Beiträge:
    21.101
    Zustimmungen:
    4.859
    Punkte für Erfolge:
    213
    Wobei es sich beim Fax um den sog. qualifizierten Sendebericht handeln muss, ein einfacher Sendebericht ist aus rechtlicher Sicht nicht ausreichend.
    Beim qualifizierten Sendebericht werden die übertragenen Inhalte nochmal in verkleinerten Form auf dem Sendebericht dokumentiert.
     
  8. FilmFan

    FilmFan Lexikon

    Registriert seit:
    4. April 2002
    Beiträge:
    28.438
    Zustimmungen:
    11.019
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    1x VU+ Solo²
    2x Dreambox DM8000
    2x Topfield SRP-2401CI+ mit HD+
    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    Falsch, man könnte z. B. ein Telefax auch als E-Mail-Anhang senden, obwohl man da wohl eher ein besser auflösendes PDF-Dokument nimmt. Wo ist da also jetzt noch mal der sachlich begründete Unterschied?

    Die Post bietet z. B. einen Service an, Briefpost für Unternehmen zu öffnen und einzuscannen - da bekommen diese dann auch nur digitale Kopien der Unterschriften.

    Daß es spezielle Fälle gibt, wo eine handschriftliche Originalunterschrift (persönlich vor Ort wie beim Ausstellen von Ausweisdokumenten) verpflichtend ist, bestreite ich nicht, aber in den meisten Fällen gibt es eben keinen sachlichen Grund, einen rechtlichen Unterschied zwischen Briefpost, Telefax und E-Mail zu machen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. September 2021
    simonsagt gefällt das.
  9. FilmFan

    FilmFan Lexikon

    Registriert seit:
    4. April 2002
    Beiträge:
    28.438
    Zustimmungen:
    11.019
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    1x VU+ Solo²
    2x Dreambox DM8000
    2x Topfield SRP-2401CI+ mit HD+
    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    Das könnte man schon, wenn man eine (automatische) Antwort erhält. Ansonsten kannst Du es bei der Briefpost oder mit einem einfachen Telefaxgerät auch nicht.

    Nehmen wir nur den Fall der Kündigung eines Sky-Abos: Das habe ich immer (frühzeitig) per E-Mail gemacht und jedes mal eine Bestätigung erhalten. Damit war die Sache rechtlich abgesichert und es gab auch nie ein Problem.

    Man kann natürlich immer einen Fall konstruieren, wo man zwingend einen DNS-Abgleich zur Identifikation benötigt, aber im Normalfall würde eine E-Mail wie alle anderen Kommunikationsmittel ausreichen - und das tut sie ja mittlerweile im normalen Geschäftsleben oft auch. Wozu also so etwas wie DE-Mail? Darum ging es ja eigentlich.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. September 2021
  10. Insomnium

    Insomnium Wasserfall

    Registriert seit:
    19. Dezember 2015
    Beiträge:
    8.903
    Zustimmungen:
    13.104
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    LG OLED 77 CX6LA
    Samsung UE 55 KS 7090
    Panasonic DP-UB 824 EG
    Samsung H 6500 BD-Player
    Onkyo 656 AV-Receiver
    Dolby Atmos 5.1.2 von Canon
    Sky Roku Box, Fire TV Stick
    DVB-T2
    Ich verstehe also nicht, warum meine ärztlichen Befunde nicht per E-Mail mir oder meinem Arzt zugesendet werden können? Jedes Mal höre ich von verschiedenen Ärzten nur, dass das nur per Fax erlaubt ist... (n)