1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Behördenmail adé: De-Mail wird eingestellt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 6. September 2021.

  1. FilmFan

    FilmFan Lexikon

    Registriert seit:
    4. April 2002
    Beiträge:
    28.438
    Zustimmungen:
    11.019
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    1x VU+ Solo²
    2x Dreambox DM8000
    2x Topfield SRP-2401CI+ mit HD+
    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    Anzeige
    Weil ich auf die Frage, warum ein Brief (oder ein Telefax) mehr Rechtskraft als eine E-Mail besitzt, bisher keine Antwort bekommen habe (außer das ist halt so).
     
  2. simonsagt

    simonsagt Board Ikone

    Registriert seit:
    11. April 2014
    Beiträge:
    3.563
    Zustimmungen:
    1.410
    Punkte für Erfolge:
    163
    Seit wann das?

    Hier les ich das anders.

    Mag sein, dass es ein Spitzfindigkeit ist und es sich um das Fernmeldegeheimnis handelt, aber im Gesetz steht es so: Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

    Was sich mit krimineller Energie bewerkstelligen läßt, steht auf einem anderen Blatt und hat doch erstmal keinerlei Auswirkung auf die tatsächliche Rechtslage. Höchstens, dass es tatsächlich kriminelle Energie ist. Genauso wie man Briefe unter falschem Namen abschicken kann, kann man auch Mails unter falschem Namen abschicken.

    Und was Einschreiben betrifft ... damit allein kann man genau gar nichts beweisen. Du brauchst auch glaubwürdige Zeugen, die aussagen können, was genau du da verschickt hast. Jedes Paket ist faktisch erstmal ein Einschreiben. Wenn du einen Ziegelstein statt ein Laptop bekommst, bringt die Sendungsverfolgung viel, die da zeigt, dass es verschickt wurde und bei dir mit Unterschrift angekommen ist. Oder der Empfänger deines eBay Verkaufs behauptet, er hätte ein leeres Paket bekommen. Oder besagten Ziegelstein.

    Das mit den DE-Mails war schon ein interessantes Konzept. Aber so wie es umgesetzt wurde, eine Totgeburt. Und dieses alberne ePost, was da mal parallel lief, hat auch nicht geholfen.
     
  3. TV_WW

    TV_WW Lexikon

    Registriert seit:
    10. Juli 2004
    Beiträge:
    20.231
    Zustimmungen:
    4.137
    Punkte für Erfolge:
    213
    Es bedeutet dass kein Mensch den Inhalt der e-Mails ohne Erlaubnis lesen darf, aber eine Software darf das; zumindest ist das bislang so solange der Nutzer dem zustimmt.
    Und wo stimmt ein e-Mail-Nutzer dem zu? Bei fast allen Free-Mail-Providern über die AGB, und darüber gibt es bislang kein juristisches Urteil ob das illegal ist.
    Die Rechtslage ist also bislang so dass die Daten eines Nutzers zwar geschützt werden aber nur so lange bis dieser über die AGB (s)eines Mail-Provider dem widerspricht.
    Dann dürfen die Inhalte der Mails sowie Adressen zur Erstellung von Werbeprofilen weiterverarbeitet werden.
    Wer das nicht möchte muss sich einen Bezahl-Mail-Provider suchen der die Inhalte der Mails nicht durchsucht, oder die Mails selber verschlüsseln, so dass diese nicht im Klartext übermittelt werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. September 2021
  4. TV_WW

    TV_WW Lexikon

    Registriert seit:
    10. Juli 2004
    Beiträge:
    20.231
    Zustimmungen:
    4.137
    Punkte für Erfolge:
    213
    Weil sich das aus den Gesetzen des Bürgerliche Gesetzbuches so ergibt. Frag einen Anwalt oder sonstigen Rechtsexperten weshalb das konkret der Fall ist; ich kann dir das nicht herleiten.

    Soweit mir das bekannt ist hat das mit der Unterscheidung Textform und Schriftform im Vertragsrecht zu tun.
     
  5. timecop

    timecop Board Ikone

    Registriert seit:
    7. September 2009
    Beiträge:
    4.533
    Zustimmungen:
    2.085
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Golden Media 990 Spark Reloaded/LG OLED55C97LA/Xoro HRT8770
    Wenn die Schriftform erforderlich ist, muss das auch entsprechend unterzeichnet werden oder notariell Beurkundet werden, das geht per Brief oder eben durch ein Fax, eine Mail kann man nicht unterzeichnen, klar gibt es die Möglichkeit signierte Mails zu versenden, aber eben nicht zwischen Privatpersonen und Behörden.

    Mir ist bis heute keine De-Mail untergekommen und wir bekommen viele Schritfstücke von Rechtsanwäten, diese meist vorab per Mail und im Nachgang nochmals per Fax, meist treffen diese dann kurz nacheinander ein.
     
  6. TV_WW

    TV_WW Lexikon

    Registriert seit:
    10. Juli 2004
    Beiträge:
    20.231
    Zustimmungen:
    4.137
    Punkte für Erfolge:
    213
    Verträge können mittels e-Mail geschlossen werden, das ist möglich. Es kommt darauf an was beide Vertragspartner vereinbaren, besteht ein Vertragspartner allerdings auf Schriftform, dann kann nur mit dieser ein Vertrag zustande kommen.

    Genauso kann ein Vertragspartner einen Vertrag per Fax ausschliessen, weil der Vertrag nicht im Original unterschrieben wurde sondern eine Kopie des Schriftstücks, oder es wird die Unterschrift als Kopie übermittelt u. nicht als Original. (Damit hatte ich in der Geschäftswelt bereits zu tun. Es wurde bei einem Vertrag das Schriftstück mit der originalen Unterschrift verlangt. Ein Fax wurde als Kopie u. nicht als Original gewertet.)
    Ein Faxgerät ist im Prinzip ein Fern-Fotokopierer.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. September 2021
  7. FilmFan

    FilmFan Lexikon

    Registriert seit:
    4. April 2002
    Beiträge:
    28.438
    Zustimmungen:
    11.019
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    1x VU+ Solo²
    2x Dreambox DM8000
    2x Topfield SRP-2401CI+ mit HD+
    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    Selbstverständlich kann man eine E-Mail bzw. dessen Anhang unterzeichnen. Da ist dann praktisch auch kein Unterschied zu einem Telefax - in beiden Fällen wird die Unterschrift eingescannt. Selbst bei der Briefpost kommt es vor, daß diese nur maschinell unterschrieben wird.

    Abgesehen von der willkürlichen Gesetzeslage ist das auch praktisch erst mal ohne Bedeutung, da ein Empfänger i. d. R. die Originalunterschrift des Absenders gar nicht kennt und somit nicht mal ansatzweise wissen kann, ob diese echt ist.
     
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

    Registriert seit:
    10. Juli 2004
    Beiträge:
    20.231
    Zustimmungen:
    4.137
    Punkte für Erfolge:
    213
    Welche Bedeutung hat eine Unterschrift (in einem Schreiben) von einer Person welche man persönlich nicht kennt?
     
  9. FilmFan

    FilmFan Lexikon

    Registriert seit:
    4. April 2002
    Beiträge:
    28.438
    Zustimmungen:
    11.019
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    1x VU+ Solo²
    2x Dreambox DM8000
    2x Topfield SRP-2401CI+ mit HD+
    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    Das ist irrelevant, da es hier nur um die unterschiedliche (rechtliche) Behandlung von E-Mail, Telefax und Briefpost geht.
     
  10. TV_WW

    TV_WW Lexikon

    Registriert seit:
    10. Juli 2004
    Beiträge:
    20.231
    Zustimmungen:
    4.137
    Punkte für Erfolge:
    213
    Die unterschiedliche rechtliche Behandlung von e-Mail, Fax und Briefpost ist das Resultat von Gesetzgebung und Rechtsprechung.
    Alle Bürger sind daran gebunden... auch diejenigen die das wie es gehandhabt wird als Blödsinn empfinden.

    Wende dich für weitere Fragen zu diesem Thema bitte an einen Juristen. Ich bin an dieser Stelle raus.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. September 2021