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Behördenmail adé: De-Mail wird eingestellt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 6. September 2021.

  1. FilmFan

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    Nein, ich meine die Telefaxnummer und die Briefadresse, da kann ich ebenfalls die Daten eines Prominenten angeben.

    Wie gesagt, ich sehe da keinen Unterschied, das ist mehr oder weniger nur eine willkürliche Entscheidung aus einer Zeit mit papierbehafteter Kommunikation.

    Das gilt auch bzw. insbesondere für die geschäftliche Kommunikation. Es gab ja auch schon Fälle, wo Unternehmen gerne mal den Anschein von behördlichen Schreiben erwecken (Adressverzeichnisseinträge oder auch Vodafone).
     
  2. simonsagt

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    Also für mich ist das Zeug bereits am Namen gescheitert. DE-Mail. Was? Soll? Das? Sein?

    Versteht doch kein Mensch. Und bei näherem Blick ist es kostenpflichtige Emails. Also pro E-Mail. Nicht nur für das Postfach. Aber das ganze ist natürlich nicht kompatibel mit dem namentlich fast gleichen E-Mail.

    Ungefähr so, als ob man nach Erfindung es Internets noch BTX einführen will und es Denet benennt und nach Seitenaufruf abrechnen will. Mit dem Verkaufsargument, dass man nicht anonym mit IP Adresse sondern registiert mit Telefonnummer unterwegs ist.
     
    Gorcon gefällt das.
  3. TV_WW

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    Das kann man, und das ist schon laaaannngggeeee so der Fall.
    Deshalb ist die Sache ja auch strafbar. Die missbräuchliche Nutzung der Identität einer anderen Person ist nämlich strafbar.

    Ok, das ist deine Ansicht, was aber in der Realität zählt ist was in den Gesetzbüchern steht und wie Anwälte u. Richter diese auf konkrete Fälle anwenden.

    Nennt sich Phishing, meine ich. Ist problematisch für Leute welche mit dieser Methode betrogen werden sollen.

    Für Online-Geschäftskontakte sollen deshalb digitale Zertifikate und Signaturen genutzt werden.

    Falls du Online-Banking nutzt musst du dich ebenfalls neben Verschlüsselung auf digitale Zertifikate verlassen um sicher zu gehen dass du wirklich eine Verbindung mit deiner Bank aufgebaut hast.

    Verträge welche unter betrügerischer Absicht unter Vorspiegelung falscher Identitäten geschlossen wurden sind nicht rechtskräftig u. für den/die Betrüger strafbar.
     
  4. FilmFan

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    Und was ist da jetzt nochmal der Unterschied zur E-Mail (abgesehen davon, was in irgendwelchen vor Jahrzehnten verfassten Gesetzbüchern steht)?
     
    karlmueller gefällt das.
  5. FilmFan

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    Warum kommst Du schon wieder mit dem Online-Kram? Es ging bei meinen Fragen immer eindeutig um die Sonderstellung von Telefax und Briefpost.
     
  6. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Gib mir mal einen Tipp worauf du hinaus willst. Es geht hier doch um e-Mail in diesem Thread. Was möchtest du konkret wissen?
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. September 2021
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Es ist ja weder nach der DSGVO noch nach dem Bundesdatenschutzgesetz explizit verboten, eine E-Mail mit personenbezogenen Daten unverschlüsselt zu versenden. Es ist nur eine Empfehlung. Man geht als Unternehmen halt nur ein unkalkulierbares Risiko ein, weil im Falle einer Kompromittierung Bußgelder drohen. Dieses wurde mit der DSGVO deutlich verschärft und auch der Kreis derjenigen, die dich anzeigen können, wurde deutlich erweitert. Manche Kommentare gehen auch hin bis zu einer Straftat nach § 203 StGB (Verletzung von Privatgehemnissen).

    In Frankreich dürfte das genau so der Fall sein. Da unsere DSGVO nur die nationale Umsetzung einer EU-Richtlinie ist. Die Tatsache, dass alles weiter per E-Mail gemacht wird, schützt im Schadensfall nicht vor den Folgen. Auch hier halten sich viele nicht daran. Da ist dann das Motto "Verdrängen und Hoffen und Beten, dass schon nichts passiert".

    Ich persönlich bin in meiner Kanzlei dazu übergegangen, dass ich mir von jedem Mandanten eine explizite Zusicherung unterschreiben lasse, dass er a) eine E-Mail-Kommunikation ausdrücklich wünscht, b) sich über die möglichen Gefahren im Klaren ist und c) mich von der Haftung befreit.

    Was die rechtliche Nichtanerkennung von E-Mails betrifft: das hat nichts mit der DSGVO zu tun, sondern schlicht mit der Tatsache, dass eine E-Mail keine Fristeinhaltung gewährleisten kann, da die E-Mails ja über unterschiedliche Server oft zeitversetzt gesendet werden. Anders als beim Fax, wo beide Gegenstellen eine direkte Verbindung aufbauen und der vollständige Empfang von dem Empfangsgerät protokolliert und dem Sendegerät direkt bestätigt wird. Dazu sind E-Mail-Protokolle leicht zu fälschen.

    Faxgeräte habe ich auch schon lange nicht mehr, sondern einen Faxserver. Ist also alles digital ohne Medienbruch, Empfangene Faxe landen im jeweiligen Outlook-Postfach und ich kann die ganz einfach archivieren. Da wird nichts mehr ausgedruckt. Von Benutzerseite her ist es völlig egal, ob ich ein Fax sende oder eine E-Mail. Macht keinen Unterschied. Ist sogar flexibler, weil ich ein Fax aus jeder beliebigen Anwendung heraus anstoßen kann, die eine Druckfunktion hat. Lediglich der Übermittlungsweg selbst ist ein anderer.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. September 2021
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  8. TV_WW

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    Eine rechtliche Sonderstellung des Briefs in Papierform möchte ich an dieser Stelle noch erwähnen:
    Für Briefe gilt rechtlich das Briefgeheimnis,
    welches weder für e-Mails noch für Telefax gilt.

    Desweiteren wird, soweit mir bekannt, rechtlich noch zwischen der sog. Textform und der Schriftform bei Dokumenten unterschieden.
    Spielt aber bei rein privater Kommunikation keine Rolle. Nur das Briefgeheimnis gilt sowohl für private als auch geschäftliche bzw. behördliche Korrespendenz.

    Wer bei der Übertragung von e-Mails den selben Schutz wie bei Briefen haben möchte muss Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verwenden.
    Bei Telefax ist Verschlüssung im Prinzip nur bei der Übertragung von Dokumenten mit Geheimhaltungsstatus etabliert.
     
  9. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Bei der Briefpost (ohne Einschreiben [mit Rückschein]) habe ich aber weder eine Sende- noch eine Empfangsbestätigung.

    Ein normales Faxprotokoll ist ein reines Textdokument, das ebenso problemlos zu fälschen ist wie eine automatisch generierte E-Mail-Eingangsbestätigung. Man könnte hier aber auch eine fortlaufende Nummer generieren, wo dann ggf. der Empfänger belegen müßte, daß diese nicht aus seinem Nummernkreis stammt bzw. für eine andere Eingangsbestätigung vergeben wurde.

    Wirklich sicher ist aber nur ein Einschreiben mit Rückschein oder die persönliche Zustellung (durch einen Notar).
     
  10. TV_WW

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    Und?
    Diese hast du bei der e-Mail auch nicht zwangsläufig, denn den Sendebericht muss ein Mail-Server senden und die Empfangs-/Lesebestätigung des Mailprogramm des Empfängers der Mail.
    Beides ist ein kann, keine Verpflichtung; denn es gibt Mailserver welche keine Sendebestätigungen versenden und Mailprogramme welche keine Empfangs-/Lesebestätigungen versenden, selbst wenn diese angefordert werden.
    Nicht schön, ist aber so. Es gibt ja keine verbindliche Verpflichtung dass Programmierer diese Funktion in ihre Software implementieren müssen.

    Der sog. Fax-Sendebericht hat nur (noch) eine begrenzte Aussagekraft; dieser belegt nur dass ein Fax versendet wurde, aber nicht dass es beim Empfänger angekommen ist. Dieser hat (zumindest in Deutschland) keine rechtliche Beweiskraft mehr.
    Eine normale e-Mail-Eingangsbestätigung alleine hat ebenfalls keine rechtliche Aussagekraft, eben weil diese leicht fälschbar ist.
    Es ist eine digital signierte Empfangsbestätigung notwendig damit das funktioniert.

    Bis jetzt ja, aber das soll sich ja ändern. Muss es ja auch, damit z.B. Online-Behördengänge möglich sind; was ja angestrebt wird.

    Wieso stellst du die bekannten Unzulänglichkeiten der Briefpost jetzt so heraus?

    Bei privater Kommunikation spielt das keine solche Rolle, das hat v.a. bei gewerblicher oder behördlicher Nutzung eine Bedeutung.
    Einschreiben mit Rückschein wird in der modernen Geschäftswelt immer mehr als langsam und zu kostspielig betrachtet. (Und eine Zustellung per Notar erst recht.)
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. September 2021