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Befreiung von Rundfunkbeitrag nach Bürgergeld-Start weiter gültig

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 30. Dezember 2022.

  1. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    Ja aber es muss auch mal gut sein. Zurück zum Thema.
     
  2. Gast 223956

    Gast 223956 Guest

    Oh Mann, gibt nichts Schöneres als Vorurteile ..... :rolleyes:
     
  3. skykunde

    skykunde Talk-König

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    Warum heißt es nicht Bürger*innengeld? Offensichtlich ist es nur für Männer vorgesehen. Oder ist Gendern plötzlich out?
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Januar 2023
  4. KTS

    KTS Talk-König

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    außer bei den paar wenig Besonderen war es eigentlich noch nie wirklich in :D
     
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  5. NFS

    NFS Institution

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    @skykunde Bürger*außengeld wäre sinnvoller. :D
     
  6. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Diese Sichtweise ist natürlich gut nachvollziehbar. Jeder Geschäftstätige würde sich freuen, wenn er garantierte Einnahmen hätte. Wenn die Kunden wegbleiben, zahlt einfach eine Sozialkasse.
    Und da kommt wieder das Finanzierungsmodell ins Spiel, welches ich als das gerechteste und - auch aus Datenschutzsicht - das am besten durchführbare halte: Einzug der Rundfunkabgabe durch die Finanzämter als gedeckelter Anteil vom zu versteuernden Einkommen, von mir aus auch gleich über die Lohnabrechnung. Keine Phantombehörde ("Beitragsservice") mit zweifelhaften Befugnissen, keine Notwendigkeit für separate Befreiungen und automatische Anpassung an neue Zahlungspflichtige und Lohnsteigerungen. Das Finanzamt hat ohnehin alle Daten und tritt z.B. für die kommerziellen Kirchen eh schon als Dienstleister auf. Dem Finanzamt traue ich zudem mehr, als dem "Beitragsservice" (ich musste noch nie gegen ein Finanzamt klagen...).
    Natürlich hat es für die Rundfunkanstalten den Nachteil, dass sie mit der Summe, die am Ende vom Jahr "raus" kommt, auskommen müssen. Aber jede Firma macht einen Budgetplan basierend auf Annahmen, warum reklamiert der ÖRR da eine Sonderstellung für sich? Selbst der Staat ist auf Steuerschätzungen angewiesen und kennt seine Einkünfte nicht.
    Es ist natürlich immer bitter, lange genossene Sonderstellungen aufzugeben...
     
  7. grmbl

    grmbl Platin Member

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    Das habe ich hier schon vor Jahren vorgeschlagen, aber seitens der Politik ist das nicht gewollt.
     
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  8. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    Das ändert doch auch nichts. Dann fallen die Nicht-Arbeitnehmer doch auch durch das Raster. Da der Rundfunk öffentlich rechtlich ist, warum sollte bei Rundfunkbefreiung der. Staat dies nicht übernehmen? Würde auch weniger Bürokratie bedeuten weil automatisch. Und am Ende könnte der Rundfunkbeitrag sogar sinken, weil der ÖRR sogar Mehreinnahmen hat. Die man dann zurück geben kann.

    Oder man zieht es mit den Anzügen ein spart man die Einzugszentrale. Die muss ja auch bezahlt werden, wie auch sämtliche Aufsichtsbehörden. Ein gewisser Automatismus spart einen Haufen Personal, was auch bezahlt werden muss.
     
  9. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Jeder, der in Deutschland ein Einkommen hat, welches über der Grenze liegt, zahlt Einkommensteuer, egal ob das Einkommen als Arbeitnehmer oder durch Zinsen zustande gekommen ist. Du kannst sicher sein, dass beim Finanzamt niemand durch das Raster fällt. Und das ganz ohne Schnüffelei!
    Und wer nichts zu versteuern hat, hat in der Regel so wenig, dass er auch heute schon befreit wird. Aber dann eben nur auf Antrag und mit teilweise haarsträubenden Gegenbehauptungen.
     
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  10. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Ja ja, die Anträge. Das ist das größte Übel hier in Deutschland. Vieles könnte automatisch erfolgen. Viele Rentner wissen z.B. gar nicht, dass sie Anspruch auf Grundsicherung, Wohngeld, Zuzahlungsbefreiung usw. haben. Das gleiche bei der HH-Abgabe uvm.
     
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