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Bedrohung des Internets und der Meinungsfreiheit durch Artikel 13 (Uploadfilter)

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von BartHD, 14. Februar 2019.

  1. ws1556

    ws1556 Gold Member

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    Falsch, ich setze mich für die Rechte der kleinen Bürger, der kleinen Urheber ein, nicht wie Du für Milliardenschwere Konzerne.
    Natürlich habe ich eine Rechnung, wird vom Konto abgebucht.
    Hast Du auch Antworten auf meinen ersten Beitrag heute?
    Warum setzt Du Dich dafür ein das zum Teil wertvolle Kulturgüter, Dokus, Musik, Filme für immer gelöscht werden?
     
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  2. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    ZB vom Urheberrecht. Jedenfalls deutlich mehr als Du. Ansonsten gebe ich die Frage mal zurück.

    Wenn die Urheberrechtsrichtlinie umgesetzt ist, wohl mehr, da Plattformen vermehrt Inhalte lizenzieren werden.

    Kommt drauf an, inwieweit es noch Urheberrechtsschutz an den Gebäuden gibt. Dann müsstest Du eine Lizenz erwerben, da Du die Gebäude ja nicht ersonnen hast und eine fremde Leistung nutzen würdest. Soweit ich weiß, darfst Du vom Eiffelturm Bilder bei Tageslicht verkaufen und verwerten, da der Urheberrechtsschutz abgelaufen ist, an der Beleuchtung bei Nacht gibt es aber Urheberrechtsschutz. Beim Reichstag dürfte die Kuppel ein Problem sein. Europäisches Parlament: keine Ahnung.

    Nichts.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. April 2019
  3. Redfield

    Redfield Talk-König

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  4. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Na, da hast Du ja was aufgedeckt.

    Man munkelt auch, dass die Urheberrechtsreform etwas mit dem Harndrang einzelner Abgeordneten zu tun. Diejenigen der Abgeordneten, die während der Abstimmung auf der Toilette waren, konnten nämlich gar nicht abstimmen.
     
  5. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Ich habe nichts aufgedeckt. Hast du den Link nicht verfolgt?
     
  6. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Nö, nicht vielleicht.
    Die Antwort müsste also inzwischen bei der FAZ eingetroffen sein.
     
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  7. BartHD

    BartHD Talk-König

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    Dein Zitat muss verrucht sein, in dem von dir zitierten Teil wurde von Eike ein Beispiel verlangt nicht mehr aber auch nicht weniger. Wo genau steht jetzt, dass es keine illegalen Inhalte auf Youtube gibt? Vielleicht kannst du mal zitieren wo das gesagt wurde.

    Wie bereits gesagt, dein Diskussionstil hier im Forum liegt vom Niveau her mehrere Stufen unter Trump. Du stellst eine Behauptung auf die nicht zutrifft und bringst dann ein Zitat was mit deiner Behauptung nichts zu tun hat. So macht eine Diskussion wenig Sinn.
     
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  8. ws1556

    ws1556 Gold Member

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    Das Du Keine Ahnung hast zeigst Du doch gerade wieder.
    Durch die Urheberrechtsrichtlinie bekommt der Urheber weniger, nicht wie Du behautest, mehr, das ist doch genau in Artikel 12 und 14 geregelt, solltest Du doch wissen wenn Du Dich angeblich auskennst.
    Das Urheberrechtsschutz an den Gebäuden liegt in aller Regel dem Architekten, beim Eiffelturm also bei Gustave Eiffel, der ist doch schon lange tot.
    Also will jemand damit ab zocken.:mad:
    Als Europäer darf ich noch nicht mal das Europäischen Parlament in Brüssel und Straßburg ablichten und die Bilder ins Netz setzen, der blanke Hohn, Danke EU, Dank an die Politiker die das durchgewunken haben.:mad:

    Zusammengefasst, es geht nur Profiinteressen einiger wenigen Konzerne, der Urheber wird dadurch nicht Geschütz sondern nur abgezockt.
    Und Dafür setzt Du Dich mit Deiner Unwissenheit ein, dafür das viel Kultur für immer verschwindet.

    "Nicht die Blockade von Inhalten, sondern die Pflicht zur Lizenzierung ist also der Kern der EU-Reform. Man will Handlungen nicht verhindern, sondern zu Geld machen. . Darum geht es in den Artikeln 11 und 13 der EU-Richtlinie. Vom erhofften Geldsegen dürften die Urheber jedoch nur wenig abbekommen. Dafür sorgen die in der Debatte kaum beachteten Artikel 12 und 14. Zunächst zu Artikel 12: Dieser erlaubt - entgegen der Rechtsprechung von Bundesgerichtshof (BGH) und Europäischem Gerichtshof (EuGH) - eine pauschale Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften, was einer kalten Enteignung der Urheber gleichkommt. Denn EuGH und BGH haben 2015 und 2016 gleichlautend entschieden, dass diese Ausschüttungen ausschließlich den Urhebern zustehen. Die Verlegerbeteiligung ist den Unternehmern deshalb so wichtig, weil der Erwerb von Lizenzen durch die Internetplattformen zusätzliches Geld in die Kassen der Verwertungsgesellschaften spülen wird."

    Wolfgang Michal"

    Urheberrechtsreform: Es geht um Profitinteressen, nicht um Zensur
     
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  9. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    Sowas kommt von sowas.
    Twitter sperrt französische Regierung aus
     
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  10. BartHD

    BartHD Talk-König

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