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BBC als Pay-TV? Diskussion um neue Rundfunkfinanzierung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 11. März 2014.

  1. Lt_Spock

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    AW: BBC als Pay-TV? Diskussion um neue Rundfunkfinanzierung

    Die Politik wird den Teufel tun ihre auf Kosten der Bürger zwangsfinanzierten Propagandamaschine zur Manipulation der Bürger einzuschränken.
     
  2. KanarZ

    KanarZ Gold Member

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    AW: BBC als Pay-TV? Diskussion um neue Rundfunkfinanzierung

    Ich habe nicht das streichen aller Spartensender gefordert nur gesagt das die Politik den Umfang der ÖR ohne Probleme zurückschrauben kann. Die meisten Spartensender sind auch von der Politik "gegründet"/genehmigt wurden (auch das ZDF) und können deshalb auch von ihnen gestrichen werden. Wenn die ÖR jetzt statt 20 Sender nur 10 Sender betreiben können sie trotzdem den Grundversorgungsauftrag und ihre Funktion erfüllen. Das ist ja der Punkt der das Bundesverfassungsgericht interessiert.... Nicht wieviele Sender es gibt.
    Wie gesagt das Bundesverfassungsgericht hat nie gesagt wieviele Sender die ÖR betreiben sollen oder wieviele Rundfunkanstalten es gibt (Ist ja auch Quatsch)
    Die Politik hat mehr Rechte und Einfluss was die ÖR angehen als viele ihr zutrauen. (die Politik tut auch selber immer so als wäre das nicht der Fall)
     
  3. Wambologe

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    AW: BBC als Pay-TV? Diskussion um neue Rundfunkfinanzierung

    Wie gesagt: das Bundesverfassungsgericht musste bisher nie über Sender im Konkreten entscheiden, weshalb wir nicht wissen, wie weit die Rundfunkfreiheit geht. Was wir wissen, ist allerdings: Spartensender (und generell alle neuen Arten von Sender) dürfen den ÖR nicht generell verboten werden und die ÖR bestimmen "in gewissem Maß auch den Umfang ihrer Aufgabenerfüllung selbst" (Zitat direkt aus einem Urteil). Wir wissen außerdem, dass Anfang der 90er die terrestrisch verbreiteten Sender nicht von der Politik hätten eingestellt werden können (im TV sind das Das Erste, ZDF, Das Dritte - und das obwohl die auch alle von der Politik gegeben worden sind).

    Ich halte es durchaus für möglich, dass ARD und ZDF sich ihren Jugendkanal erklagen könnten. Zumindest könnte ich mir analog früherer Entscheidungen ein paar Gründe vorstellen, die dafür sprechen. Einen habe ich jetzt zweimal schon zitiert. Und ich könnte mir zum Beispiel auch sehr gut vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht eine theoretische Einstellung des KIKA verhindert (sofern jemand klagt).

    Nichtsdestotrotz halte ich es für möglich, dass ARD und ZDF zusammengelegt werden (unter Beibehaltung des ZDF als Vollprogramm, das zumindest noch Anfang der 90er eine Bestandsgarantie vom Bundesverfassungsgericht ausgestellt bekam). Wenn es dir aber nur um die Fusion der zwei Anstalten an sich geht, haben wir aneinander vorbeigeredet. Wenn nicht, können wir jetzt natürlich noch zehnmal die gleichen Argumente an uns vorbeiwerfen. Aber wenn wir schon mal dabei sind: 16 Politiker müssten sich erst einmal einig werden, bevor irgendwas gemacht wird. Das ist vielleicht das größte Hindernis.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. März 2014
  4. KanarZ

    KanarZ Gold Member

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    AW: BBC als Pay-TV? Diskussion um neue Rundfunkfinanzierung

    Wie gesagt die ÖR dürfen in nur im gewissen Masse selber es entscheiden. (siehe auch 3 Stufen Test, Internet Angebote, Einstellung von ZDF Kultur etc) Die Politik darf auf jeden Fall die ehemaligen Digitalkanäle schließen lassen und wahrscheinlich auch politisch motivierte Sender wie 3Sat... sie darf auch Rundfunkanstalten zusammenlegen (Z.B. SR mit SWR)... Dagegen wird das Bundesverfassungsgericht nichts sagen können. Wenn die ÖR dagegen klagen wollen dann müssen sie auch konkret sagen warum es nur damit geht und nicht anders.... und es geht auch anders. (Deshalb klagen sie dort ja auch nicht) Und 20- 30 Jahre alte Urteile die sich noch mit analogen terrestrischen Empfang befassen die helfen den ÖR in meinen Augen da auch nicht. Besonders da das Bundesverfassungsgericht seine Urteile der Zeit anpasst.
     
  5. Wambologe

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    AW: BBC als Pay-TV? Diskussion um neue Rundfunkfinanzierung

    Okay, es ist offensichtlich doch ein Leseproblem. Welchen Teil hast du nicht verstanden. Als ich einen Gestaltungsrahmen der Politik nicht grundsätzlich ausgeschlossen hab? Als ich sagte, dass die Fusionen nicht als Argument taugen, weil eben keiner geklagt hat und das BVerfG daher nichts sagen konnte? Als ich die theoretische Möglichkeit nannte, dass das BVerfG den ÖR einen noch weiteren Spielraum geben könnte, sobald mal jemand klagt? Als es darum ging, dass das BVerfG nur seine Meinung sagen kann, wenn überhaupt jemand klagt (und man damit erst den endgültigen Beweis hat, ob etwas grundgesetzkonform ist)?

    Was ich sagen kann ist, dass du meinen Gegenbeweis zu deiner These "Die Politik gibt es und die Politik nimmt es" nicht verstanden hast. Ich sage nicht, dass die Grundversorgung noch heute so definiert wird. Ich habe nicht einmal gesagt, dass sie je so definiert wurde. Es war schließlich nur eine Randbemerkung. Aber zu diesem Zeitpunkt sagte das BVerfG, dass man Das Erste, das ZDF und die Dritten nicht nehmen dürfe und sie eine Bestandsgarantie hätten. (Daraus könnte man übrigens ableiten, dass deine Fusions-Beispiele in der Tat nur funktionierten, weil niemand klagte. Und könnte heißt es ist eine von mehreren Optionen, die nicht eintreten muss. Nur um das auch zu klären.)

    Du liegst übrigens sicher falsch mit dem Punkt, die ÖR müssten "sagen warum es nur damit geht". Rundfunkfreiheit führte zu dem Satz des Bundesverfassungsgerichts: "Der Gesetzgeber hat vielmehr grundsätzlich die Veranstaltung von Rundfunkprogrammen zu gleichen Bedingungen zuzulassen. Das gilt nicht nur für Regional- und Lokalprogramme, sondern auch für Spartenprogramme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten." Private Veranstalter bekommen ständig neue Zulassungen, unter gleichen Bedingungen müssten sie auch die ÖR bekommen. Gefallen ist der Satz in einer Entscheidung, als die BaWü-Anstalten geklagt haben. Sie haben gegen etwas geklagt, das noch nicht umgesetzt wurde und das noch nicht einmal konkrete Pläne verhindert hätte. Das Bundesverfassungsgericht sagte in dem Urteil auch andere Dinge. Zum Beispiel, dass ein Verbot von Lokal-, Regional-, Sparten oder gar Bezahlsendern der ÖR nicht erlaubt ist. Weder SDR noch SWF mussten zeigen, dass es anders nicht gehe. Das Gericht sagte sogar, dass es völlig egal sei, dass ein Lokalsender gar nicht unter die Grundversorgung fällt oder nicht. Das Gericht hat sogar erklärt, dass die privaten Sender durch das Mediengesetz in BaWü soweit die im Grundgesetz festgelegten Anforderungen an den Rundfunk erfüllen und es somit gar keine öffentlich-rechtliche Grundversorgung braucht. Das alles bekommen die ÖR mit dem wunderschönen Stichwort "Rundfunkfreiheit".

    In dem Urteil fällt auch der schöne Satz "Seine Freiheit zu organisatorischer Gestaltung, auf die sich namentlich die Landesregierung beruft, findet an dieser Bindung ebenso ihre Schranke wie seine Befugnis, selbst geschaffene Regelungen wieder aufzuheben oder zu ändern, wie das in mehreren Stellungnahmen geltend gemacht wird."- noch ein Grund, wieso das "die Politik gibt es und die Politik nimmt es" nicht eingeschränkt funktioniert.

    Ich würde daher eher sagen, dass die Politik im Zweifelsfall darlegen muss, wie sie durch ihre Entscheidung die grundgesetzlich gesicherte Rundfunkfreiheit schützen will. Und wie gesagt: Ich nehme nicht an, dass es eine offensichtliche Entscheidung ist und das BVerfG muss durchaus abwägen. In seinen bisherigen Urteilen, die du wahrscheinlich immer noch nicht vollständig gelesen hast, finden sich aber immer wieder Punkte, die pro ÖR sprechen. Ob das ausreicht, kann ich nicht vollständig beurteilen (und selbst wenn wäre es nur eine belanglose Meinung, die am Ende ja doch niemanden interessiert). Und diese Unwissenheit wäre eigentlich ein Totschlagargument, das du anbringen kannst. Solange die Politik nicht umfangreiche Reformen macht, wissen wir auch nicht, mit welchen Punkten, das BVerfG ein Problem hätte. In der Richtung gelten meine Einwände natürlich genauso.

    Aber wie schon paar Mal jetzt gesagt und wohl nie verstanden: Um die Strukturen hinter den Sendern zu ändern, braucht die Politik sicher nichts. Die Anstalten selbst sind ja kein Rundfunk und daher ganz sichernicht von der Rundfunkfreiheit geschützt. Aber allein daran wirds schon scheitern, weil die 16 Regierungschefs alle anderer Meinung sind (was die ganze Diskussion recht theoretisch macht). Und damit ist für mich gut.. du kannst jetzt gerne erneut deine Punkte wiederholen und versuchen meine "ich wäre mir da nicht so sicher"-Einwände und "ich sehs ja eigentlich genauso"-Aussagen mit deiner "Es ist auf jeden Fall so und nicht anders, auch wenn ichs nicht beweisen kann"-Keule zu erschlagen. Aber das Thema ist für mich nach der gefühlt zwölfunddreißigsten Wiederholung und dem ständigen Ausgraben von neuen tatsächlichen BVerfG-Zitaten erst einmal beendet.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. März 2014