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Bandscan Kabel BW Ausbaugebiet

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von Chris, 12. Juni 2004.

  1. Blue7

    Blue7 Lexikon

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    AW: Bandscan Kabel BW Ausbaugebiet

    Digital ist es überalt schlecht in BW, ist ja das selbe Signal. Analog wird es ja teresterisch vom Masten angefangen. Naja du wohnst halt näher an einem guten Masten und dein Kollege in Ulm nicht. Naja hatte damals auch ab und zu schlechtes Bild analog. Aber das war ja vor 6,7 Jahren.
     
  2. Sundown73

    Sundown73 Junior Member

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    AW: Bandscan Kabel BW Ausbaugebiet

    Bei meinen Eltern ist der Sender terrestrisch abgegriffen mit dem Lokalteil von Strassburg. Herrlich wenn die in elsässisch sprechen kann man das sogar einigermassen gut verstehen ohne französisch zu können! Somit ist France3 schon ein Reginalsender!
     
  3. TEN

    TEN Senior Member

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    Re^2: ORF & SF bei Kabel BW :-/

    "Un' dasch ischd vermuhdlisch där Fähla..." :eek:, wie 0800-8888112 wohl sagen würde... :D

    ORF1 ist allerdings schon ein besonderes Kapitel - statt es einwandfrei und mit geringstem Aufwand aus einer Satellitenschüssel abzugreifen (wenn man wie Kabel BW einen Vertrag mit den Sendeanstalten ausgehandelt hat, wird man als Kabelgesellschaft von diesen doch wohl auch eine (1) Decoderkarte bekommen, um die Programme für's ganze Land vor der Einspeisung entschlüsseln zu können?), erinnert die stattdessen (schon viel zu lange) in dieser zweifelhaften Qualität zusammendigitalisierte Auflösung doch sehr an einen C64... :rolleyes:
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Dezember 2004
  4. Blue7

    Blue7 Lexikon

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    AW: Bandscan Kabel BW Ausbaugebiet

    Das ist ja das rechtliche Problem. ORF1/ORF2 darf nicht in Deutschland ausgestrahlt werden, ausser man kann es teresterisch abgreifen. Dafür hat KabelBW nen Vertrag damit sie das abgegriffene Signal analog/digital einzuspeisen.
     
  5. TEN

    TEN Senior Member

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    Verträge zur Kabelweitersendung

    Wirklich? :confused:
    Woraus ergibt sich das genau? :eek:
    Also, folgendermaßen sieht's m.W. nach deutschem Recht aus:
    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__87.html
    D.h. Kontrahierungszwang!
    Auch in der Privatsenderdebatte wird immer wieder behauptet, die Sendeanstalten hätten das Recht, gleichzeitig (mit Hilfe der Landesmedienanstalten) analoge Kabelkanäle zu belegen und (dennoch) die digitale Kabelweitersendung (zunächst also Simulcast) dauerhaft zu verhindern - die o.g. Vorschrift räumt ihnen diese Möglichkeit aber nur ein, wenn "ein die Ablehnung des Vertragsabschlusses sachlich rechtfertigender Grund besteht". Woraus sich ergeben soll, daß jede der verschiedenen Übertragungsvarianten (desselben Programms in zeitgleicher Ausstrahlung! - terrestrisch und per Satellit sowie analog und digital) zwingend jeweils eine eigenständige "Funksendung" im Sinne des Gesetzes darstellen (und somit eine getrennte Behandlung in dieser Weise ermöglichen) würde, wäre auch noch zu klären. :rolleyes:
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Dezember 2004
  6. silvio.ka

    silvio.ka Junior Member

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    AW: Bandscan Kabel BW Ausbaugebiet

    Seit heute neu und frei empfangbar im Karlsruher Ausbaugebiet:

    666 MHz/K45 TV CANARIA [CanalSatélite]
    PID(V:34 A:32 P:34) SID(30661) NID(61441)
     
  7. Blue7

    Blue7 Lexikon

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    AW: Verträge zur Kabelweitersendung

    RTL, Sat.1 haben damals Gerichtlich geklagt, dass die Serie in Deutschland verboten werden, da alle Kunden zu ORF1 wechselten, denn da laufen ja Serien, Filmen zur selben Zeit wie auch bei den Privaten nur halt ohne Werbung und eventuell in 2KT.
     
  8. TEN

    TEN Senior Member

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    Re^2: Verträge zur Kabelweitersendung

    Jemand hat also angeblich mal geklagt, wo, woraus, worauf und gegen wen auch immer - alles weitere ist unbekannt? Kein Datum, keine Anspruchsgrundlage, kein Gericht, kein Aktenzeichen, keine Entscheidung, keine Fundstelle irgendwelcher Berichterstattung?!

    Wenn das wirklich alles sein sollte, wäre der juristische Blumentopf, der sich damit gewinnen lässt, vermutlich klein wie ein Fingerhut, und außerdem wohl ziemlich leer...

    Soll daran etwa die Zukunft des Digitalfernsehens hängen (und scheitern!); das Schicksal ganzer Anlagen wie bei kopernikus23, und ein Milliardenmarkt bei den großen Kabelgesellschaften?

    Also, wer kann dazu mal ein bißchen "Butter bei die Fische" bringen... ?! :rolleyes:
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Dezember 2004
  9. Blue7

    Blue7 Lexikon

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    AW: Bandscan Kabel BW Ausbaugebiet

    Deshalb ist auch alles Österreichische via Astra verschlüsselt und nur mit einer Smartcard die man zu einer digitalen Box in Amerika bekommt zu entschlüsseln. So weiß ich das !
     
  10. TEN

    TEN Senior Member

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    Re^3: Bandscan Kabel BW Ausbaugebiet

    Was soll das jetzt heißen? Ich kann nur einen Grund (der mit den obigen Ausführungen aber auch wirklich überhaupt nichts zu tun hat!) erkennen, warum es für ORF sinnvoll sein könnte, zu verschüsseln: Bei der Satellitenausstrahlung lässt sich so unter Umständen eine geringere Reichweite ausweisen (nämlich nur die eigenen "Abonnenten" statt der ganze deutschsprachige Raum im Astra-Footprint) - und dadurch möglicherweise eine Einsparung bei den Lizenzkosten für die Ausstrahlung von Filmen und evtl. Sportübertragungen erzielen.
    (Folgerichtig wurde Kabel BW in diesem Forum mit der Aussage wiedergegeben, daß dieser Kabelgesellschaft die Rechte zur Übernahme des ORF-Programms eingeräumt wurden - eine sinnvolle rechtliche Begründung, warum hierfür jedoch das qualitativ minderwertige, terrestrisch empfangene analoge Signal verwendet werden müsste, ist daraus jedenfalls nicht zu entnehmen...)

    Werbefinanzierten Privatsendern in Deutschland dürfte eine Verschlüsselung zur künstlichen Reichweitenbeschränkung dagegen unter dem Strich nur Nachteile bringen.

    Eine Grundlage für den angeblichen Anspruch deutscher Programmanbieter, ihr werbebasiertes Geschäftsmodell frei von ausländischer Konkurrenz auszuüben, konnte bislang noch niemand benennen.

    Nach meinem oben im Thread bereits angesprochenen Verständnis der Rechtslage nach §87 in Verbindung mit §20b des bundesdeutschen Urheberrechtsgesetzes darf eine Kabelgesellschaft wohl spätestens ab Vorlage eines angemessenen Vertragsangebots gegenüber der Sendeanstalt die (inhaltlich) unveränderte Digitaleinspeisung vornehmen.

    Die Frage wäre dann nur noch, ob sich diese Lage zum Nachteil der Kabelgesellschaften verändert, wenn diese darauf bestehen, Veränderungen vorzunehmen, nämlich:


    • Verschlüsselung oder
    • eigene Einblendungen