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Böhmermann-Skandal: Merkel gibt Strafantrag der Türkei statt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 15. April 2016.

  1. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    Da wär mir aber die USA immer noch lieber.
    Für deren Schnüffeleien habe ich sogar vollstes Verständnis, angesichts der Zustände in Deutschland.
     
  2. Premier4All

    Premier4All DigiLiga BR Vorsitzender Premium

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    Ich nicht.
     
  3. fallobst

    fallobst Guest

    Der Pilot soll angeblich ein IS Anhänger sein.:D:notworthy:
     
  4. KLX

    KLX Lexikon

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    Angela Merkel: Dialektik, auf die Spitze getrieben

    Die Bundesregierung erlaubt, dass Jan Böhmermann auf der Grundlage des § 103 StGB verfolgt wird. Das hat Kanzlerin Merkel heute persönlich bekanntgegeben. Aber nicht nur das. Vielmehr hat Frau Merkel auch gesagt, dass die Regierung das Sondergesetz für beleidigte Potentaten als überflüssig und nicht mehr zeitgemäß erachtet. Demgemäß will sie den § 103 StGB durch den Bundestag abschaffen lassen.

    Anders gesagt: Der Staatsanwaltschaft wird durch die Ermächtigung eine Verfolgung Jan Böhmermanns erlaubt, obwohl diejenigen, die die Verfolgung nun erlauben, den Straftatbestand abschaffen wollen. Hierzu sage ich nur: Finde den Fehler. Dann hätte es völlig unabhängig von der Frage, ob unsere Justiz nichts besseres zu tun haben sollte, als die Ehre eines überempfindlichen autoritären Regierungschefs zu schützen, doch sehr nahegelegen, wenn die Bundesregierung von ihrer gesetzlichen Entscheidungskompetenz nach § 104a StGB Gebrauch gemacht hätte: Keine Ermächtigung, weil Majestätsbeleidigung ohnehin bald obsolet. Und kein Interesse daran, dass die Meinungsfreiheit bei uns Schaden nimmt.

    Damit hätte die Bundesregierung keineswegs gegen die Gewaltenteilung verstoßen. Das Gesetz schaltet eine Opportunitätsprüfung („Ist die Strafverfolgung politisch gewünscht?“) vor, erst nach positiver Antwort auf diese Frage haben die Juristen das Wort. Gerade die Erkenntnis, dass § 103 StGB eigentlich längst abgeschafft gehört, wäre ein sehr nachvollziehbarer Grund gewesen, das Verfahren gegen Jan Böhmermann erst gar nicht beginnen zu lassen. Dabei muss man auch berücksichtigen, dass der Bundesregierung bei der Frage der Ermächtigung ein weiter Entscheidungsspielraum zusteht. Maßstab ist lediglich das Wohl des Volkes. Hätte sie daran etwas mehr gedacht, wäre Frau Merkel eine andere Entscheidung womöglich leichter gefallen.

    Denn nun bahnt sich eine wahrlich absurde Situation an. Staatsanwälte dürfen nun ermitteln und je nach Ergebnis der Prüfung (deren Ergebnis keineswegs feststeht) Jan Böhmermann anklagen. Dann käme, wenn es nicht zu einer Einstellung kommt, ein Gerichtsverfahren in Gang. Es wird sicher nicht in drei Monaten beendet sein.

    Und zwar schon deswegen nicht, weil weder Jan Böhmermann noch die Gerichte ein übertriebenes Interesse daran haben werden, zu einem schnellen Ergebnis zu kommen. Jedenfalls so lange, wie die Ankündigung von Frau Merkel steht, dass § 103 StGB möglichst schnell abgeschafft werden soll.

    Zunächst mal ist Böhmermann nicht in Haft. Es besteht also keine Eile. Das bedeutet lange Wartezeiten, denn Richter müssen sich um dringende Sache kümmern. Gerade kleinere Strafprozesse ziehen sich, auch wegen der Belastung der Justiz mit Beleidigungspossen und sonstigem überflüssigen Kleinkram, gerne mal ins Unendliche.

    Zum anderen sind weder Richter noch Staatsanwälte beruflich zu Autismus verpflichtet. Vielmehr werden sie sich bei einer absehbaren Abschaffung des Gesetzes nicht vordrängeln, um eine mögliche (rechtskräftige) Verurteilung Böhmermanns noch vor Abschaffung des Gesetzes hinzukriegen. Zumal sich ja ohnehin die interessante Frage stellt, ob es nicht sogar Rechtsbeugung wäre, wenn ein Richter kurz vor definitiver Abschaffung einer Strafnorm noch ein Urteil auf diese stützt.

    Ach ja, das alles sind keine theoretischen Erwägungen. Nach § 2 StGB gilt nicht das Strafgesetz am Tattag, sondern im Falle einer Gesetzesänderung immer das mildeste Gesetz zum Zeitpunkt des Urteils. Wenn ein Paragraf völlig das Zeitliche segnen würde, gibt es also keine Grundlage für eine Verurteilung mit der Folge, dass das Verfahren eingestellt werden oder der Angeklagte sogar freigesprochen werden müsste.

    Quelle: Angela Merkel: law blog | Dialektik, auf die Spitze getrieben
     
  5. activejive

    activejive Junior Member Premium

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    Jetzt wird hier im Forum auch damit begonnen, das Recht auf freie Meinungsäußerung systematisch zu beschneiden! Das ist ein Skandal von erster Güte! Deutschland, wo steuerst du hin, wenn immer mehr Leute Mund tod gemacht werden, indem von Usern verfasste Beiträge verändert, oder sogar gelöscht werden?

    Ich werde mir vorbehalten, gegen "Urmelchen" bzw. dem Forum, gerichtlich vorzugehen! Aber da werde ich wohl aufgrund der Beschneidung der Rechte des Bürgers scheitern...
     
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Das Recht auf freie Meinungsäußerung endet da, wo persönliche Beleidigungen und Diffamierungen anfangen.

    Das gilt für Klein Erna, Onkel Hotte und Tante Frieda genauso wie für Erdogan. Niemand muss sich straffrei öffentlich im TV als Ziegenf*cker und Kinderf*cker beleidigen lassen. Mit Pressefreiheit hat das absolut nichts mehr zu tun.

    Und das ist auch gut so.

    Wäre der Adressat nicht Erdogan, sondern bspw. Hollande gewesen, würde niemand groß Partei für Böhmermann ergreifen.
     
  7. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    @activejive: gerade mal 4 Beiträge in diesem Forum angemeldet, und schon so auf große Lippe machen?!
     
  8. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    Hollande hätte nicht geklagt. So wie jeder westliche Staatspräsident. Nicht mal Putin hätte geklagt. Nur die Mimose Erdogan macht das.

    Erdogan verklagt auch jede kleine Schülerzeitung in der Türkei, die ihn schief anschaut. Er hat eine Vorgeschichte.
    Auch unter diesem Aspekt in das was Merkel heute höchstpersönlich bekannt gegeben hat fatal: sie hat ihn innerhalb der Türkei massiv gestärkt.
     
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  9. Lt_Spock

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    Deutsches Kulturgut - Weg mit dem Muselmannkram
    Also ein gewagtes taktisches Manöver von Murxel:
    Man gibt § 103 StGb statt und kündigt im gleichen Atemzug die schnellstmögliche Abschaffung von § 103 StGb an, in der Hoffnung, dass bis zur Verurteilung der § 103 StGb nicht mehr existent ist und damit nach § 2StGb keine Verurteilung mehr erfolgen kann. Übrig bleibt dann der private Strafantrag von Erdowahn.

    Das wäre in der Tat geschickt, wenn alle in Berlin an einem Strick ziehen ud die Sache tatsächlich schnell über die Bühne geht. Kann man Murxel & Co. soviel Raffinesse zutrauen oder ist es nur Zufall?
     
  10. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    @Lt_Spock: glaub ich nicht. Der Schaden für Merkel ist da, den nimmt sie in Kauf. Sogar der SPD gesteht sie einen Gewinn zu. So wichtig ist ihr die Besänftigung Erdogans.
    Aber ich denke schon, dass sie hofft, dass Böhmermann glimpflich davon kommt, darauf hat sie aber richtigerweise nun keinen Einfluss mehr.
     
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