1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Böhmermann-Skandal: Merkel gibt Strafantrag der Türkei statt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 15. April 2016.

  1. Lt_Spock

    Lt_Spock Board Ikone

    Registriert seit:
    21. September 2009
    Beiträge:
    4.697
    Zustimmungen:
    1.852
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Deutsches Kulturgut - Weg mit dem Muselmannkram
    Anzeige
    In gewisser Weise stimmt das, ich bin aber nicht für die Abschaffung des GG. Es ist nun mal Preis der Rechtsstaatlichkeit, dass diese auch ein gewisses Täterschutzprogramm darstellt und das finde ich nicht OK!
     
  2. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

    Registriert seit:
    21. Mai 2008
    Beiträge:
    14.616
    Zustimmungen:
    5.117
    Punkte für Erfolge:
    273
    Was einen "Kniefall" angeht, haben wir wohl unterschiedliche Ansichten.


    In meinen Augen waren das deutliche Hinweise ohne zwischen den Zeilen lesen zu muessen.


    Vielleicht lässt er Foren in D verbieten! ;)
     
  3. grummelzack

    grummelzack Platin Member

    Registriert seit:
    11. September 2008
    Beiträge:
    2.201
    Zustimmungen:
    4.601
    Punkte für Erfolge:
    213
  4. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

    Registriert seit:
    8. Mai 2002
    Beiträge:
    32.371
    Zustimmungen:
    11.044
    Punkte für Erfolge:
    273
    Wie die SPD die Gesamtverantwortung Merkels auch noch betont, ist schon bemerkenswert: "Merkels Stimme entschied":

     
    rolaf gefällt das.
  5. Redfield

    Redfield Talk-König

    Registriert seit:
    21. Juni 2006
    Beiträge:
    6.642
    Zustimmungen:
    17.696
    Punkte für Erfolge:
    273
    § 104a
    Voraussetzungen der Strafverfolgung
    Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt, wenn die Bundesrepublik
    Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält, die
    Gegenseitigkeit verbürgt ist und auch zur Zeit der Tat verbürgt war, ein Strafverlangen
    der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur
    Strafverfolgung erteilt.
     
  6. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

    Registriert seit:
    8. Mai 2002
    Beiträge:
    32.371
    Zustimmungen:
    11.044
    Punkte für Erfolge:
    273
    Da steht nichts aber gar nichts davon, dass die Bundesregierung irgendwas muss. Sie hat hier völligen Ermessensspielraum. Sagt auch Maas übrigens in der Erklärung.

    Übrigens: Ob derzeit wirklich "die Gegenseitigkeit verbürgt ist", daran kann man auch berechtigte Zweifel anmelden... bekäme ein türkischer Satiriker derzeit wirklich ein rechtsstaatliches Verfahren, würde sich Gauck über ihn beschweren ????
     
  7. Mario789

    Mario789 Silber Member

    Registriert seit:
    1. Januar 2012
    Beiträge:
    836
    Zustimmungen:
    1.080
    Punkte für Erfolge:
    143
    Technisches Equipment:
    VU+ DUO² + Edision Argus pingulux plus
    Gesetz ist Gesetz egal ob es mir oder sonst wem passt.

    Und ich erwarte das Gesetze angewendet werden egal um wen es geht.

    Man kann überlegen solche Gesetze zu ändern oder abzuschaffen aber solange es sie gibt hat man sie zu befolgen.

    Auch für solche Typen haben die Gesetze zu gelten und Gerichte haben zu prüfen ob er gegen Gesetze verstoßen hat.

    Aber warum regen sich hier eigentlich alle so auf der wird sowieso nicht verurteilt denn in D ist Justitia leider nicht so blind wie es behauptet wird.

    Er wird am Ende wenn diese Farce um den Sultan einzulullen beendet ist und er sich vielleicht sogar beim Sultan entschuldigt hat lachend und ohne Strafe aus dem Gericht kommen.
     
  8. Redfield

    Redfield Talk-König

    Registriert seit:
    21. Juni 2006
    Beiträge:
    6.642
    Zustimmungen:
    17.696
    Punkte für Erfolge:
    273
    Du weißt aber schon, worum es bei der Entscheidung von Merkel ging; oder?
     
  9. th60

    th60 Gold Member

    Registriert seit:
    17. Dezember 2004
    Beiträge:
    1.196
    Zustimmungen:
    276
    Punkte für Erfolge:
    93
    @Redfield: So alle anderen Voraussetzungen von 104a erfüllt sind, befände sich die Regierung in der Erklärungspflicht, falls sie ablehnte. Wie würdest du die denn politisch geschickt formulieren?

    Gruß
    th60
     
  10. Redfield

    Redfield Talk-König

    Registriert seit:
    21. Juni 2006
    Beiträge:
    6.642
    Zustimmungen:
    17.696
    Punkte für Erfolge:
    273
    Und jetzt hat sie zugestimmt und war trotzdem in der Erklärungspflicht. Wo ist jetzt der Unterschied?
    Und Steinmeier und Maas haben doch politisch geschickt erklärt, warum sie nicht zugestimmt haben.