1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Böhmermann-Skandal: Merkel gibt Strafantrag der Türkei statt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 15. April 2016.

  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

    Registriert seit:
    7. Februar 2003
    Beiträge:
    66.334
    Zustimmungen:
    45.678
    Punkte für Erfolge:
    273
    Anzeige
    In den USA kannst Du sagen was Du willst, da ist man übrigens erstaunt über den 103er in Deutschland. Die dachten tatsächlich Deutschland wäre ein Rechtsstaat... ;)
    Der Fall Böhmermann? In den USA undenkbar
     
  2. suniboy

    suniboy Talk-König

    Registriert seit:
    4. Februar 2010
    Beiträge:
    6.655
    Zustimmungen:
    1.971
    Punkte für Erfolge:
    163
    Eike, nun tue mal nicht so als ob der 103er aus der türkischen Verfassung wäre. Nein, das haben wir UNS hier so reingeschrieben und daran müssen WIR uns halten! Nicht die Türken, nicht Nordkorea, sondern WIR!
     
    horud gefällt das.
  3. Redfield

    Redfield Talk-König

    Registriert seit:
    21. Juni 2006
    Beiträge:
    6.642
    Zustimmungen:
    17.696
    Punkte für Erfolge:
    273
    Im Gesetz steht also, dass sie dem Gesuch von Erdogan stattgegben muss? Könntest du die entsprechende Stelle im §103 bitte zitieren?
     
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.865
    Zustimmungen:
    49.549
    Punkte für Erfolge:
    278
    Nein, das ist nur eine konsequente und rechtlich völlig korrekte Anwendung diese Paragrafen, denn es handelt sich hier tatsächlich um eine derbe Beleidigung eines ausländischen Regierungschefs. Das lässt sich durch welche Argumentation auch immer schlicht und einfach nicht wegdiskutieren. Punkt. Erdogan darf sich darauf berufen. Punkt. Ob man das mag oder nicht, spielt juristisch absolut keine Rolle. Recht funktioniert nicht nach dem Gießkannenprinzip, nach dem Motto: den mag ich nicht, der darf das nicht.

    Hätte Merkel anders entschieden. DANN wäre es tatsächlich ein Skandal, weil sie sich DANN aus politischen Gründen über derzeit geltendes Recht hinweggesetzt hätte.

    Mir ist klar, das Erdogan für die meisten hier (und auch für mich persönlich) ein rotes Tuch ist, aber genau darum darf es gar nicht gehen, sondern um die korrekte Anwendung geltendes Recht. Punkt.
     
    -Blockmaster-, kjz1 und suniboy gefällt das.
  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.865
    Zustimmungen:
    49.549
    Punkte für Erfolge:
    278
    Genau darum geht es!
     
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

    Registriert seit:
    7. Februar 2003
    Beiträge:
    66.334
    Zustimmungen:
    45.678
    Punkte für Erfolge:
    273
    Sicher, aber Merkel hätte ablehnen können, dass hätte den 185er ja nicht außer Kraft gesetzt...
    Nur wäre die Strafe für Böhmermann eventuell kleiner ausgefallen.
     
    Redfield gefällt das.
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.865
    Zustimmungen:
    49.549
    Punkte für Erfolge:
    278
    Sie kann das aber nicht nach Gutdünken machen, sondern muss das rechtlich korrekt begründen. Und das hat sie.
     
  8. Eike

    Eike von Repgow Premium

    Registriert seit:
    7. Februar 2003
    Beiträge:
    66.334
    Zustimmungen:
    45.678
    Punkte für Erfolge:
    273
    Der eine politische Vorentscheidung verlangt. Ein Nein wäre genauso formal korrekt gewesen.
    Die Koalition ist sich da uneins. Darum musste Merkel auch allein raus heute....
     
  9. HD-Fan

    HD-Fan Gold Member

    Registriert seit:
    11. Juni 2009
    Beiträge:
    1.252
    Zustimmungen:
    164
    Punkte für Erfolge:
    73
    Es steht nicht mal fest, ob es zu einer Verhandlung überhaupt kommt.
    Ansonsten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
     
    CloudNine und rabbe gefällt das.
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.865
    Zustimmungen:
    49.549
    Punkte für Erfolge:
    278
    Gegen ein Nein hätte Erdogan gerichtlich angehen können und hat das ja auch bereits angedroht. Und hätte dann wohl auch gewonnen, denn für die Tatsache der Beleidigung spricht in diesem Fall nun wirklich sehr viel und somit auch für die Erfüllung der Voraussetzungen des Paragrafen 103. Wir reden hier vom Strafrecht, nicht von Ordnungswidrigkeiten. Merkel ist nicht dumm, die lässt sich nicht von Gerichten vorführen, sondern lässt diese entscheiden. Die kuscht nicht vor Erdogan, sondern überlässt die Kausa denen, deren Aufgabe das ist: den Juristen.

    Genau so muss es sein.
     
    kjz1 gefällt das.