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Böhmermann schießt gegen Bundeskanzlerin Merkel

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 3. Mai 2016.

  1. HD-Fan

    HD-Fan Gold Member

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    Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz: Ja, aber nur in der Theorie...
     
  2. -Blockmaster-

    -Blockmaster- Wasserfall

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    Wenn du danach handeln willst, müsstest du aber auch abschaffen das Prominente mehr Kritik/Satire einstecken müssen als "Normalbürger". Bisher stehen Prominente vor Gericht in dem Fall jedenfalls wesentlich schlechter da als Normalbürger.
     
  3. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Erstens wäre der Paragraph nicht extra wegen ihm abgeschafft worden, sondern weil er nicht in unsere Zeit paßt, zweitens wird er ja auch abgeschafft :p und drittens hätte A. Merkel auch im Sinne des Paragraphen wie die anderen Abgeordneten nein sagen können. Aber das wurde hier ja bereits mehrfach geschrieben.
     
  4. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Der Punkt ist strittig, sprich müßte von einem Geruicht geklärt werden.

    Falsch, A. Merkel hat die Erteilung in vorauseilendem Gehorsam erteilt, um den Türkei-Deal nicht zu gefährden. Der Paragraph hätte es auch zugelassen, daß sie wie die anderen Abgeordneten nein sagt.
     
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  5. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Nicht wirklich, da es ja schon einzelne Verurteilungen gab.

    Ja, hätte sie, wie andere Regierungsmitglieder. Aber warum sollte sie dem Staatsoberhaupt des NATO-Mitglieds Türkei nicht den gleichen Schutz zukommen lassen, wie anderen Staatsoberhäuptern? Weil wir uns alle darauf geeinigt haben, dass wir alle Erdogan blöd finden? Weil wir alle den Böhmi so gern haben, so dass er anders behandelt werden muss, als andere mutmaßliche Staatsoberhauptsbeleidiger? Sag mir mal eine nachvollziehbare Begründung?
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Mai 2016
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  6. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    Wenn du es so platt ausdrücken willst - aber ja ! Genau deswegen ! Erdogan verklagt unter dem Deckmäntelchen der "Beleidigung" jeden, der ihm nicht in den Kram passt, vor allem in der Türkei. Er tritt genau mit diesen Klagen die Meinungsfreiheit mit Füßen.
    Alle haben sich sicher nicht darauf geeinigt, dass sie das "blöd" finden, vor allem AKPler nicht.
    Aber es wäre ein Signal gewesen: mit uns spielst du das Spielchen nicht. Klage als Privatmann, wie jedem zusteht, aber beleidigt sein als Staatsoberhaupt nach Methode, nö, machen wir nicht.
     
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  7. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Mit anderen Worten: Erdogan, Deine Menschenwürde ist uns weniger wert als die anderer Staatsoberhäupter, weil wir wir das, was Du sonst so tust, nicht gutheißen. Da ist uns selbst der Schah von Persien in der Vergangheit mehr wert gewesen. So, mein lieber Erdogan und deshalb darf der Böhmi das türkische Staatsoberhaupt auch Ziegen... nennen, auch wenn das möglicherweise eine Beleidigung war. Wir sch... auf Gesetze genauso, wie Du das tust, weil es uns gerade in den Kram passt.

    Und Erdogan und seine glühenden Anhänger haben dann ein Einsehen und loben und preisen die deutsche Regierung für dieses hilfreiche Signal mit dem Zaunpfahl und loben und achten die Pressefreieheit. Klar, wir verstehen, dass unser Staatsoberhaupt nur eins zweiter Klasse ist.

    Eine bessere Werbemaßnahme für Erdogan in der Türkei könnte es kaum geben. Bei Angriffen aus dem Ausland haben es Wahlkämpfer immer besonders leicht, dann solidarisieren sich sogar Menschen in der Türkei mit ihm, die sonst nix mit ihm zu tun haben.
     
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  8. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Du meinst die, für die Du bisher keinen einzigen Beleg liefern konntest? :rolleyes:

    Welches andere Staatsoberhaupt hat sich gleich noch mal jemals auf diesen Paragraphen berufen? :rolleyes:

    Und was hat die NATO-Mitgliedsschaft damit zu tun? Wird man dadurch ein besserer Mensch? Wenn jemand kein Anrecht auf Anwendung des Paragraphen hat, dann doch wohl auf jeden Fall so ein menschenverachtender Despot wie Erdogan. Ansonsten hätte man diese Zustimmungsklausel erst gar nicht in den Paragraphen schreiben müssen, wenn eh jeder Tyrann dadurch geschützt werden soll.

    P. S.: Mit dem vorhergehenden Beitrag hat unser Fragensteller mal wieder gezeigt, daß bei ihm Hopfen und Malz verloren ist. Er ist nicht fähig, eine Diskussion zu führen, da er nicht willens ist, auf andere Argumente einzugehen, sondern immer nur selektiv einzelne Worte in das absolute Gegenteil überführt - ein typischer Schwarz-Weiß-Demagoge halt.
     
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  9. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    Was hat das mit seiner "Menschenwürde" zu tun ?
    Klagt er jetzt schon vor dem Verfassungsgericht ?

    Ähm, nö. Dass er das darf, ist damit gar nicht gesagt. Das würde ja über die Klage als Privatmann geklärt. Nur die Ermächtigung der Ermittlung als Staatsoberhaupt gibts eben nicht. Und wir "scheißen" nicht auf Gesetze, sondern wir wenden einfach den vollen Ermessensspielraum an, den das Gesetz der Regierung in der Frage zusteht. Und ja, Erdogan gesteht man eben die Klage nach §103 nicht zu, weil er damit in innere Angelegenheiten Deutschlands hineinfunkt. Das zu verhindern, dafür gibt es §104. Hat ja seinen Sinn, warum die Regierung die Ermächtigung erteilen muss vorher.

    Und in die NATO gehört die Türkei in dem Zustand sowieso nicht. Aber der NATO sind Menschenrechtsverstöße unterm Strich genauso egal wie Merkel und der EU.
     
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  10. grmbl

    grmbl Platin Member

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    Paragraf 103: Das steht in dem "Böhmermann-Paragrafen"