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Böhmermann: Erdogan schaltet Generalstaatsanwaltschaft ein

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 11. Oktober 2016.

  1. Dirk70

    Dirk70 Junior Member

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    Sehre ich auch so! Ich hoffe, dass er mit seiner Sturheit wieder und wieder auf die Schnauze fliegt!
     
  2. Gast 15930

    Gast 15930 Guest

    Dann gebe ich Dir mal ein anderes Beispiel: Als Nicht-US-Amerikaner mit Sitz in Deutschland wurde ich in den USA aus Polen verklagt. Und natürlich wäre auch dort eine Strafanzeige möglich gewesen, da mein Handeln unmittelbar in den USA gewirkt hat. Die Konsequenzen für mich waren allerdings zugegebenermaßen gering, obwohl die Gegenseite sogar obsiegte, aber wegen der Anwalts- und Prozesskosten, die ich nicht erstatten muss, war es doch kein Sieg.

    Wenn jemand in Deutschland Strafanzeige erstattet und das Ermittlungsverfahren eingestellt wird, dann kann man bei der GenStA Beschwerde einlegen. Ich kann mich nur nicht erinnern, dass das, in den Fällen in denen ich involviert war (und es waren schon einige) jemals zum Erfolg führte. Nur in einem Fall führte es zur Anklage, die dann aber vom Gericht aber nicht zugelassen wurde, was mir aber vorher schon mitgeteilt wurde und letztlich ein Deal war, den mein Anwalt einfädelte.

    Es kann also passieren, dass es jetzt zur Anklage gegen Böhmermann kommt und das Gericht dann den Antrag der GenStA ablehnt.
     
  3. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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  4. Gast 15930

    Gast 15930 Guest

    Er kann auf eigene Kosten eine Privatklage einreichen (und auch ermitteln) und es besteht dann die Möglichkeit, dass wenn diese erfolgreich ist und er damit die Bestrafung Böhmermanns erreichen könnte, sich dann die StA erneut einschaltet.

    Ansonsten bleibt nur der Zivilweg.